Abwasserabgabe – Teilweise Gewässerschädlich

Dipl.-Ing. (FH); Dipl. Ök. Uwe Halbach, Institut für Abwasserwirtschaft Halbach – Werdau (Sachsen)

Vor 10 Jahren veröffentlichte eine Arbeitsgruppe der Abwassertechnischen Vereinigung e.V. einen Bericht, nach dem der Gewässerschadstoff Stickstoff keineswegs so gewässerschädlich ist, wie allgemein vermutet wird. Ganz im Gegenteil – Stickstoff, im Verlauf der Abwasserbehandlung zu Nitrat oxidiert, ist als Sauerstoffquelle sogar äußerst nützlich für das Gewässer.

Ziel der modernen Abwasserbehandlung ist es aber meistens, gerade dieses Nitrat zu minimieren. Die Planer und Betreiber von Kläranlagen werden dazu nicht nur durch überholte Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz gezwungen. Auch in Anwendung des Abwasserabgabengesetzes wird die Stickstoffentfernung (Denitrifikation) in Kläranlagen maximiert und führt damit ebenso zu bedeutenden Nachteilen in den Gewässern, u. a. wird die Rücklösung des für das Gewässer viel gefährlicheren Phosphors ermöglicht.

Werden die Themen in Fachzeitschriften verfolgt, so entsteht der Eindruck, dass die Interessen und umweltpolitischen Bemühungen sich zu stark auf die Steigerung der Reinigungsleistung der Abwasserbehandlung konzentrieren und dabei die nutzbaren Effekte im Gewässer weniger im Brennpunkt des Interesses und der Forschungsmittelvergabe stehen.

Dogmatische und starre Regulative verhindern jedoch auch in diesem Fall zweckmäßige Lösungen.

In Dresden dagegen stellt man sich der Herausforderung eines besseren Gewässerschutzes und verfügt über abgesicherte Forschungsergebnisse . Im Juni wurde durch Herrn Professor Uhlmann (Sächsische Akademie der Wissenschaften) und Herrn Professor Lützner (TU Dresden) auf die Unzweckmäßigkeit der Denitrifikation in üblichem Umfang und damit einer unnötigen Abwasserabgabe für Stickstoff hingewiesen.

Die Abwasserabgabe ist finanziell nicht unerheblich. So werden für 25 kg Stickstoff 70 DM Abgabe angesetzt. Insgesamt zahlt z. B. ein 4-Personen-Haushalt jährlich etwa 80 DM Abgabe für alle abgabepflichtigen Schadstoffe, falls die Abwasserabgabe teilweise nicht verrechnet werden kann.

Das Abwasserabgabengesetz ist so widersprüchlich und fragwürdig, dass es den Rahmen des Beitrages sprengen würde, alle „Wenn und Aber“ hier zu erörtern.

Teilweise wird Personal beschäftigt, das sich nur mit der Abwasserabgabe befasst, da der Vollzug so kompliziert und aufwendig ist. So konnte sich mancherorts fast ein eigenständiger Dienstleistungszweig herausbilden. Ein Kritiker des Abwasserabgabengesetzes, Herr Dedy, Referent des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bonn, bemängelt in einem Fachbeitrag den hohen Verwaltungsaufwand – in einem Fall wurde eine Zahl von 65 % Verwaltungsaufwand – für die Erhebung der Abwasserabgabe genannt. Dabei sind aber noch nicht die Kosten für die Kontrolle der Abwasserabgabe durch die Kommunen, Verbände und Unternehmen enthalten.

Fachlich nicht nachvollziehbar ist, warum der Stand der Technik bzw. der Wissenschaft nicht schon längst im Wasserhaushalts- und im Abwasserabgabengesetz berücksichtigt wurde und wird. Aufgrund dieses Mangels werden seit Jahren Bürger und Unternehmen mit einer teils sinnlosen und kontraproduktiven Abwasserabgabe veranlagt.

Im Rahmen der Streichung der Abwasserabgabe für Stickstoff sollte man sich auch überlegen, ob es nicht noch besser wäre, wenn das ganze Abwasserabgabengesetz ersatzlos außer Kraft gesetzt wird. Die Streichung der Abwasserabgabe für Stickstoff wäre ein Beispiel, wie die Anwendung des Standes der Technik keine Kosten verursacht, sondern Kosten senkt.

Das Institut für Wasserwirtschaft Halbach schätzt den Schaden für Kommunen und Abwasserzweckverbände in einer Größenordnung von wenigstens 100 Millionen DM, sollte der Gesetzgeber noch ein Jahr mit der Streichung der Abwasserabgabe für Stickstoff zögern. Zu viele Jahre sind schon unnütz vergangen, wobei man heute rückblickend fragen darf, ob denn die letzte gesetzlich erzwungene Kläranlagenerweiterung und die sehr kostenintensive Verlagerung manches alten Kläranlagenstandortes aus vermeintlichen Gewässerschutzgründen tatsächlich eine fachliche Grundlage hatte und hat? Genau das dürfte aber zu selten der Fall sein!

Uwe Halbach

QUELLE: Aktuelle Pressemitteilung, veröffentlicht in der Presseschau im Sachsenlandkurier 4/98.

Kommentar vom 20.09.98:

Die Zusammenhänge sind einigen Fachleuten seit langem bekannt, werden wohl auch nicht bestritten.

Unternommen wird aber nichts, um diesen umweltpolitisch sehr brisanten Widerspruch zu beseitigen. Warum wohl? Nach Ansicht des Autors wird sich an der Lösung dieses Problems zeigen, wie ehrlich wir es tatsächlich mit dem Stand der Technik meinen und ob es wirklich um effektiven Umweltschutz geht, oder ob möglicherweise die Interessen des „Technokomerz“ der zentrale dunkle Punkt unserer tatsächlichen Motivation sind.

Print Friendly, PDF & Email