Abwassermengen

Zu den anfallenden Abwassermengen lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen treffen. Die Mengen sind von vielen Faktoren abhängig, z. B.

  • Industriezweig
  • Größe des Unternehmens
  • Technologie der Produktion
  • Verwendung von Wasserkreisläufen

Deshalb können an dieser Stelle nur einige allgemeine Angaben gemacht werden.

Das Arbeitsblatt A 118 „Richtlinie für die hydraulische Berechnung von Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanälen“ nennt für geplante Gewerbe- und Industriegebiete folgende Schmutzwasserspenden:

  • Betriebe mit geringem Wasserverbrauch qg = 0,5 l/s*ha
  • Betriebe mit mittlerem Wasserverbrauch qg = 1,0 l/s*ha
  • Betriebe mit hohem Wasserverbrauch qg = 1,5 l/s*ha

Diese Mengen dienen ausschließlich der Bemessung von Kanälen. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass in sehr vielen Fällen ein deutlich geringeres Schmutzwasseraufkommen zu erwarten ist.

In der Regel lassen sich anfallende Gewerbe- und Industrieabwässer grob in folgende Gruppen unterteilen:

  • Produktionsabwässer
  • Reinigungsabwässer
  • Kühlwässer
  • Sanitäre Abwässer

Durch geeignete Maßnahmen ist die abzuleitende Abwassermenge meist deutlich reduzierbar. Gelingt es beispielsweise, innerbetrieblich eine Trennung der Abwasserströme zu sichern, so sollte nach weiterer Prüfung dieser Möglichkeit ein Teil der anfallenden Abwässer unter Beachtung der wasserrechtlichen Bestimmungen unmittelbar in vorhandene Vorfluter eingeleitet werden (z. B. unverschmutztes Kühlwasser oder sanitäre Abwässer nach einer Behandlung).

Eine oft beachtliche Abwassermenge kann aber auch mehrfach in innerbetrieblichen Kreisläufen (eventuell mit zwischengeschalteten Reinigungsstufen) genutzt werden. Ob und in welchem Maße eine Reduzierung der Abwassermenge durch Kreisläufe zur Kostensenkung führt, muss im Einzelfall geprüft werden. Durch Mehrfachnutzung ist meist die Menge reduzierbar, da aber in vielen Fällen damit eine Aufkonzentration der Inhaltsstoffe verbunden ist, besteht je nach Gebührenstruktur des Verbandes (bei Starkverschmutzerzuschlägen) u. U. die Gefahr einer deutlichen Erhöhung der Abwassergebühr. Außerdem können durch eine Aufkonzentration innerbetriebliche Sekundärprobleme (hygienische Gesichtspunkte, Korrosion…) und außerbetriebliche Behandlungsschwierigkeiten – z. B. auf der kommunalen Kläranlage – auftreten.

Uwe Halbach

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