Grundsätzliche Hinweise vom Institut für Wasserwirtschaft Halbach

Zusammenfassung:

Es kommt bei dynamischen Kostenvergleichsrechnungen darauf an, dass zu allererst geprüft wird, ob es überhaupt zulässig ist, die Kosten ohne weiteres zu vergleichen.

Die Planungen sollten (müssen) auch dahingehend geprüft werden, ob im Rahmen der Kostenvergleichsrechnungen Nachweise über den gleichen Nutzen der Varianten enthalten sind. Diese Nachweise sollten im Rahmen einer Nutzwertanalyse geführt werden.

Die Kostenermittlung für Kostenvergleichsrechnungen muss die Anforderungen der KVR-Leitlinien erfüllen.

Inhalt:

  • Problemstellung
  • Fehlender Nachweis der Nutzengleichheit
  • Fragwürdige Kostenermittlung
  • Nutzwertanalyse

Problemstellung

Im Rahmen der gutachterlichen Tätigkeit des Institutes wird häufig festgestellt, dass die Variantenuntersuchungen der planenden Büros selten den Anforderungen entsprechen, die an Kostenvergleiche zu stellen sind.

Damit weisen diese Planungen Mängel auf.

Die wesentlichen Mängel lassen sich in folgende 2 Kategorien gliedern:

1. fehlende Nachweise der Nutzensgleichheit
2. fragwürdige Kostenermittlung

Fehlender Nachweis der Nutzensgleichheit

Oftmals werden die Kosten von Varianten verglichen, die bei näherer Betrachtung einen unterschiedlichen Nutzen haben.

Eine Nutzensanalyse und eine Nutzensbewertung – die wissenschaftliche Anforderung entspricht den Regeln der Investitionsbewertung – erfolgt in der Regel nicht.

In gleicher Weise wird nur selten eine Risikobewertung, z. B. der getroffenen Annahmen vorgenommen.

Insgesamt wird zu oft der Eindruck vermittelt, als gäbe es keine Risiken bei der Investition.

Die Bewertung des Investitionsrisikos ist aber ein wesentliches Qualitätsmerkmal für die Nutzensbewertung.

Die folgenden Beispiele veranschaulichen die Problematik:

Was nützt z. B. die vorteilhafteste nach ingenieurtechnischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten optimierte Verbandsstruktur, wenn am Ende die Vorzugsvariante von den Verbandsräten aus politischen Befindlichkeiten nicht akzeptiert und umgesetzt wird?

Oder was nützt z. B. die eine wertvolle Kläranlagenplanung, wenn sie auf riskanten Grundlagen beruht?
Voraussetzung für den einfachen Kostenvergleich ist, dass die Varianten tatsächlich über den gleichen Nutzen verfügen.

Anderenfalls ist ein Kostenvergleich in der üblichen Weise nicht zulässig.

Der Nachweis des gleichen Nutzens ist auch deshalb so wichtig, weil es schon recht selten ist, dass 2 Varianten tatsächlich über den gleichen Nutzen verfügen. Zu dieser Erkenntnis wird man sicher bei sorgfältiger Nutzensanalyse gelangen.

Die überwiegende Zahl der bisherigen Kostenvergleichsrechnungen ist wahrscheinlich einerseits zwar rechnerisch meist richtig, aber andererseits methodisch oft falsch.

Warum?

Es wurde bei der Prüfung zahlreicher Planungen durch das Institut oft festgestellt, dass

  • in den vielen Planungen der Abwasserbeseitigung eine regelrechte Nutzensbewertung fehlt und dass
  • in vielen Planungen mehr oder weniger stillschweigend davon ausgegangen wird, dass die untersuchten Varianten einen gleichen Nutzen haben.

Damit drängt sich zwangsläufig o. g. Hypothese auf.

Sollte das stimmen, dann werden in der Konsequenz bei unterlassenen Nachweisen des gleichen Nutzens, nicht nur falsche und riskante Investitionsentscheidungen begünstigt, sondern die Beratung des Bauherren wird insgesamt fragwürdig sein.

Fragwürdige Kostenermittlung

Zu den Anforderungen an die Kostenermittlung gibt es klare Hinweise in den Leitlinien zur Durchführung dynamischer Kostenvergleichsrechnungen.

Hier ist ein Auszug aus den Seiten 3-4 und 3-5 der Leitlinien:

Um Fehlentscheidungen zu vermeiden, müssen die Vorplanungen soweit ausgedehnt werden, dass eine situationsgerechte Beurteilung erfolgen kann.

Da in früheren Planungsstadien die größten Kostenbeeinflussungen gegeben sind, genügt es für Alternativvergleiche auf der Basis von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen allgemein nicht, diese Betrachtungen unter Verwendung grober Kostenkennwerte durchzuführen. Vielmehr ist es zur Erzielung der notwendigen Genauigkeit angezeigt, von Anbeginn eine Elementeinteilung vorzunehmen, die sich im Laufe des Planungsprozesses hierarchisch verfeinert.

Treten Kostenunsicherheiten auf, die eine Ausgrenzung von Alternativen zweifelhaft erscheinen lassen, so ist die Informationsbasis zu verbessern, bis eine rationale Entscheidung für oder gegen eine Konzeption gefällt werden kann. aus zu frühen Systemfixierungen können die größten Kostenrisiken resultieren.

Bei der Ermittlung der laufenden Kosten wird im Rahmen vor Vor- und Entwurfsplanungen sehr häufig von Prozentsätzen der Investitionskosten ausgegangen. Diese in der Literatur genannten Durchschnittswerte können jedoch im zu betrachtenden Einzelfall lediglich recht grobe Näherung sein. Zudem ist mitunter auch nicht feststellbar, ob diese Anhaltswerte sämtliche zu den laufenden Kosten gehörigen Kostengruppen (Personal-, Sach-, Energiekosten) beinhalten. Aus diesen Vorbehalten ergibt sich insbesondere für Maßnahmen mit hohen laufenden Kosten ein erhebliches Unsicherheitsmoment. In solchen Fällen ist eine genauerer Kalkulation – getrennt für die maßgeblichen Kostenarten – geboten und ein Vergleich mit in Betrieb befindlichen gleichartigen Analysen anzustreben.

Nutzwertanalyse

Die Planungen sollten künftig auch dahingehend geprüft werden, ob im Rahmen der Kostenvergleichsrechnung Nachweise über den gleichen Nutzen der Varianten geführt wurden.

Dieser Nachweis sollte nach den Regeln der Nutzwertanalyse erfolgen.

Dabei sind im Erläuterungsbericht nicht nur einzelne Nutzen beschrieben, sondern es ist auch zu erörtern, warum man welche Bewertung vergab.

Der Aufwand für einen derartigen Nutzensnachweis muss dem planenden Büro sowieso bekannt sein, so dass keine zusätzlichen Recherchen notwendig sind.

Für die reine methodische Darlegung mit Diagrammen und Erläuterungsberichten für die Bewertung von z. B. 4 Varianten dürfte maximal ein Stundenaufwand von 6 h entstehen.

Eine derartige Nutzwertanalyse hat erhebliche unmittelbare Vorteile für das planende Büro und den Bauherrn.

Zweckmäßig ist, wenn das planende Büro einen Entwurf der Nutzwertanalyse dem Bauherrn unterbreitet und beide Parteien gemeinsam dann endgültig über die Vergabe der jeweiligen Nutzen der verschiedenen Varianten beraten und entscheiden.

Literatur:

Länderarbeitsgemeinschaft Wasser
„Leitlinien zur Durchführung dynamischer Kostenvergleichsrechnungen“ (KVR-Leitlinien)
überarbeitete Ausgabe von 1998
Kulturbuchverlag Berlin GmbH
Sprossenweg 3
12351 Berlin

Tel.: 030/661-8484
Fax: 030/661-7828
ISBN: 3-88-961-228-8

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