Der AG kann Sachverständige (SV) einschalten:

  • Beschreibung der Aufgabenstellung (Grundlagenermittlung und Vorplanung)
  • Eignungsprüfung der Bewerber
  • Bewertung der Angebote
  • Beurteilung von Honorarfragen
  • Bedingungen:

– SV dürfen nicht mittelbar an der Vergabe beteiligt sein.

– SV dürfen nicht unmittelbar an der Vergabe beteiligt sein.

– SV dürfen anschließend nicht an der Vergabe beteiligt werden.

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