Ausgewählte Faktoren zur Verbesserung des Planungsniveaus

Erhöhung der Qualität der Grundlagenermittlung, Aufzeigen und Bewerten von Risiken

Erarbeitung der Vorplanung durch Dritte vorzugsweise in drei Schritten:

  1. Wirtschaftlichkeitsstudie mit nicht monetärer und monetärer Bewertung ausgewählter Lösungsvorschläge
  2. Verteidigung/Begutachtung
  3. Erarbeitung einer Vorplanung auf der Basis der Vorentscheidungen nach Anregungen und Bedenken aus der Verteidigung

Nachteilige und riskante Verträge insbesondere Knebelverträgen sind zu vermeiden.

Die Vergabe der Planungsaufträge sollte nicht im Paket, sondern stufenweise erfolgen.

Sind Bedenken angezeigt, dass bei der Planung eine Unabhängigkeit der Interessen des Bauherrn nicht gewährleistet werden kann, empfiehlt sich, die Planung von mehreren Büros und Einrichtungen geteilt und gegenseitig kontrolliert zu organisieren: Einschaltung einer unabhängigen Projektsteuerung, Beauftragung unabhängiger separater Büros und Einrichtungen mit Grundlagenermittlung, Vorplanung und Oberbauleitung.

Vermeidung von Planungen unter Zeitdruck. Die Konsequenz sind Fehlinvestitionen und garantierte Kostensteigerungen um ein Vielfaches und oft auch Gewährleistungsverlust!

Versuchsanlagen helfen, das Investitionsrisiko zu begrenzen und sollten deshalb für bedeutende Vorhaben der Abwasser- und Schlammbehandlung eingesetzt werden!

Durchdachte Formulierung von Ingenieurverträgen, die eine kontrollierbare Honorierung des Rationalisierungseffektes (Senkung der Gesamtkosten) berücksichtigen, ohne dass Qualitätseinbußen begünstigt werden.

Planung und Errichtung nur von den Anlagenteilen, die unbedingt sofort notwendig sind.

Berücksichtigung und Prüfung der Lieferung von schlüsselfertigen Anlagen oder auch Anlagenteilen nach konkreten Vorstellungen des Abwasserzweckverbandes.

Bei der Prüfung von Planungen ist darauf zu achten, dass der private oder behördliche Prüfer das Planungsergebnis oder die technische Lösung aus den verschiedensten Gründen nicht derartig beeinflusst und steuert, dass bei Kommune oder Verband das Risiko des Gewährleistungsverlustes entsteht.

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