Primär gelten für das Gericht Feststellungen des gerichtlich beauftragten ö.b.u.v. Sachverständigen.

Parteigutachten sind keine Beweismittel, aber das Gericht und der Gerichtssachverständige muss sich mit dem Parteigutachten kritisch auseinandersetzen!

Parteigutachten dienen der Beweiserleichterung und der fachlich korrekten Formulierung der Beweisanträge!

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