Rheinpfalz Online, 08.01.03

Cross Border Leasing nutzt Lücke im Steuerrecht aus – Boßlet sieht keine Risiken – Innenministerium mahnt zur Sorgfalt

Ein Geldregen von mehreren Millionen Euro soll rausspringen bei einem Deal der Entsorgungsbetriebe Zweibrücken (EBZ) mit einem unbekannten amerikanischen Investor. So soll das Geschäft laufen: Die EBZ vermieten dem US-Partner das Abwassersystem – die Kläranlage in der Wilkstraße und das rund 245 Kilometer lange Kanalnetz -, mieten es aber sogleich wieder zurück. Dem Investor entsteht so in den USA ein Steuervorteil, von dem er den EBZ einen Teil abgibt. Das Ganze nennt sich Cross Border Leasing.

Die Kläranlage in der Wilkstraße und das Kanalnetz sind Gegenstand der Verhandlungen.

Auf Anfrage konkretisierte der stellvertretende EBZ-Werkleiter Werner Boßlet das Verfahren: „Kläranlage und Abwasser-Netz werden auf 99 Jahre dem Investor übertragen. Wir mieten beides zurück, mit der Option, die Anlagen nach 25 Jahren zurück zu erwerben.“ Praktisch ändere sich für die Zweibrücker nichts. Die EBZ seien nach dem Deal nach wie vor zuständig für die Abwasserbeseitigung, auch für die Wartung des Systems, anfallende Reparaturen und Erneuerungen. Alles wie gehabt – nur dass eben das Geld vom US-Partner am ersten Tag der Vertragslaufzeit überwiesen werde.

Wie viel das sein wird, könne er noch nicht sagen, so Boßlet. Das hänge davon ab, wie hoch der Wert von Kanälen und Kläranlage eingeschätzt wird. Anfang Oktober 2002 seien amerikanische Gutachter, Ingenieure, hier gewesen. Laut Boßlet ist das Alter der Kanäle unterschiedlich, es gebe welche von 1912, aber auch ganz neue. Die Kläranlage sei vor wenigen Jahren für 30 Millionen Mark erweitert und saniert worden.

Kaiserslautern vermietete 2000 Kläranlage und Kanal an eine amerikanische Gesellschaft. Damals seien 30 Millionen Mark für die Nachbarstadt rausgesprungen. „So viel wird es bei uns mit Sicherheit nicht sein“, rechnet Boßlet mit einem Betrag unter zehn Millionen Mark beziehungsweise fünf Millionen Euro. Dieser müsse dann auch bei den EBZ bleiben und dürfe nicht in den allgemeinen Haushalt einfließen. „In anderen Bundesländern geht das, in Rheinland-Pfalz nicht“, so Boßlet. Doch bringe der Deal mit den Amerikanern den Abwasser-Gebührenzahlern Vorteile: Die Zinsbelastungen könnten reduziert werden.

Bei der Investoren-Suche behilflich sei Daimler-Chrysler Capital Services (Debis) Deutschland. Boßlet: „Zusammen mit Debis sind wir derzeit dabei, aus verschiedenen Investoren den besten auszusuchen. Dies soll noch im ersten Quartal dieses Jahres geschehen.“ Wenn das Vertragswerk vorliege, gehe die Sache in den Stadtrat. Wobei diesem nicht der ganze Vertrag – der in Englisch abgefasst sei und 15 bis 20 Ordner umfasse – zugehe, sondern eine geraffte, deutsche Version, die die Verpflichtungen der Stadt enthalte.

Der Vertrag soll die EBZ gegen mögliche Risiken absichern, etwa gegen Währungsrisiken oder Risiken, die dadurch entstehen könnten, dass das amerikanische Steuer-System sich ändert. „Es wird ausgeschlossen, dass wir dem Investor etwas zurückzahlen müssen“, versichert Boßlet. Zwar müsse die deutsche Seite sicherstellen, dass das Abwasser-System funktioniert, aber: „Wenn an der Kläranlage oder am Kanal etwas kaputt geht, sind wir sowieso dazu verpflichtet, das zu reparieren.“ Selbst wenn der Deal nicht zustande käme, entstünden den EBZ keine Kosten für die Vorarbeiten, die bisher geleistet wurden. „Da haben wir uns abgesichert.“
Das geplante Geschäft muss neben dem Stadtrat auch dem Innenministerium als oberster Aufsichtsbehörde der Kommunen vorgelegt werden. „Bei einer Laufzeit von 99 Jahren betrifft eine solche Vereinbarung nachfolgende Generationen. Da schauen wir schon genauer hin“, sagte Ministeriumssprecher Andreas Wagenführer auf Anfrage. Ohne externe Beratung kämen die Kommunen nicht aus, denn „die Vertragswerke solcher Cross-Border-Leasing-Transaktionen umfassen meist 1000 bis 1500 Seiten und sind in Englisch abgefasst.“ Um nicht über den Tisch gezogen zu werden, sei es sinnvoll, wenn sich den Vertrag jemand anschaue, der sich im amerikanischen Recht auskennt.

Das Cross-Border-Leasing war bereits Gegenstand einer Anfrage im Landtag. Der Abgeordnete Gerd Schreiner (CDU) wollte wissen, wie das Innenministerium zu der Sache steht. In der Antwort heißt es unter anderem, dass wegen der Komplexität der Vertragswerke – die zum großen Teil dem Recht amerikanischer Bundesstaaten unterliegen – im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden muss, ob der ökonomische Vorteil in einem angemessenen Verhältnis steht zu den Pflichten und Risiken der Kommune. Eine genaue Auflistung aller Risiken sei wegen der Komplexität der Transaktion aber nicht möglich.

Cross Border Leasing ist nicht unumstritten. So spricht der WDR-Journalist Werner Rügemer von einem „schmutzigen Globalisierungsspiel“, bei dem den Bürgern falsche Tatsachen vorgegaukelt würden. Den betroffenen Kommunen, schreibt er, entstünden hohe Risiken. Nach seinen Recherchen habe kein deutsches Ratsmitglied je einen solchen Leasing-Vertrag im Wortlaut gesehen. Die Investoren gebe es nicht, vielmehr handele es sich um Briefkastenfirmen, die von Banken in den USA und auf den Cayman Islands gegründet wurden. Die Steuervorteile seien nach US-Recht nicht zulässig, flössen aber trotzdem. Mit der Begründung, dem Stadtrat lägen nur Teilinformationen vor, haben die Kaiserslauterer Grünen 2000 im Stadtrat gegen die Cross-Border-Leasing-Aktion in ihrer Stadt votiert.

Von: Sigrid Lapp

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