• Übernahme der Wartung von Kleinkläranlagen
  • Management und Kostenkontrolle der Fäkalschlammabfuhr
  • Beratung bei der Auswahl der Hauskläranlagen
  • Entsprechende Berücksichtigung der Problematik „ländlicher Raum“ im Abwasserzielkonzept
  • Einsatz für längerfristige Refinanzierungsmöglichkeiten (Nutzungsdauern) für biologische KKA nach DIN 4261 – Teil 2

Empfehlung im Ergebnis eben erörterter Zusammenhänge:

Nutzungsdauer: wenigstens 30 Jahre

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