Gewerbegebiete weisen im Endausbau oft ein unnötig hohes Maß an versiegelten Flächen auf.

Bereits bei der Planung sind Variantenuntersuchungen darüber anzustellen,

  1. ob die Regenwasserbewirtschaftung auf den Parzellen erfolgen soll, oder
  2. ob für das Gewerbegebiet eine zentrale Regenwasserbewirtschaftung erfolgen soll, oder
  3. ob eine Kombination beider Möglichkeiten infrage kommt.

Es ist darauf zu achten, dass das zur Versickerung oder zur Einleitung in Vorfluter geeignete Niederschlagswasser nicht mit behandlungswürdigem Niederschlagswasser vermischt wird.

Sind beispielsweise Benzinabscheider notwendig, so kann die Abscheidergröße minimiert werden, wenn zeitweise bei extremen Regenereignissen ein gewisser Wasserstand auf den versiegelten Park- und Warenumschlagplätzen in Kauf genommen werden kann.

Der Abscheider erhält dann eine spezielle Zulaufmengenbegrenzung. Derartige Lösungsansätze sind von vornherein durch die Planung zu prüfen.

Bei der Planung und Planungsprüfung der Entwässerung eines Gewerbegebietes ist darauf zu achten, dass die entsprechenden Variantenvergleiche der Entwässerungssysteme vorliegen, da in aller Regel das Kanalnetz den dominierenden Kostenfaktor der Abwasserbeseitigung darstellt. (Am Rande sei darauf hingewiesen, dass die Zweckmäßigkeit von Sonderentwässerungen für die Schmutzwasserableitung nachzuweisen sind.)

Maßnahmen der Vermeidung, Vergleichmäßigung oder Dezentralisierung der Regenwasserableitung sind hier besonders nützlich. Wenn im Bebauungsplan die Prämissen des Abwasserzielkonzeptes für das Gewerbegebiet realisiert werden, ist mit erheblichen Kostensenkungen für die Erschließung zu rechnen.

Vorrang hat die dezentrale Fassung und Versickerung von Regenwasser!

In der Konsequenz erhalten in der Regel neu zu errichtende Gewerbegebiete nur ein Schmutzwasserkanalsystem.
Abweichungen von dieser Regel können zweckmäßig sein, sollten aber prüffähig im Rahmen gesonderter Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nachgewiesen werden.

Siehe auch „Einführung in die Siedlungsentwässerung“ von Herrn Dr. Friedemann

In jedem Fall ist es bei der Planung eines Gewerbegebietes erforderlich, darauf zu achten, dass die entsprechenden Variantenvergleiche hinsichtlich der Entwässerungssysteme durchgeführt werden, da im Normalfall das Kanalnetz den dominierenden Kostenfaktor der Abwasserbeseitigung darstellt. Maßnahmen der Vermeidung, Vergleichmäßigung oder Dezentralisierung der Regenwasserableitung sind in aller Regel vorteilhaft. Der Bebauungsplan soll sich nach den Prämissen des Abwasserzielkonzeptes für das Gewerbegebiet richten.

Uwe Halbach

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