Funktionalausschreibungen

Egal, ob eine Anlage über einen Planer oder mittels Anlagenlieferanten schlüsselfertig zu errichten ist, so schlägt doch ein gewisses fachliches Grundwissen immer kostengünstig zu Buche.

Je weniger sich der Bauherr mit der anstehenden Aufgabe identifiziert und je mehr er strategische Aufgaben wegdelegiert, um so größer ist die Gefahr des Anwachsens des Finanzierungsrisikos, sei es, weil der Gebrauchswert nicht erreicht wurde, keine umfassende Nutzung in absehbarer Zeit zu erwarten ist, oder weil einfach die Anlage zu teuer wurde.

Es ist deshalb notwendig, dass der Bauherr vor der Planung, Realisierung und Betreibung hinreichend genau weiß, was er will, was tatsächlich sein muss und wo seine finanziellen Spielräume und Refinanzierungserfordernisse liegen.

Eine Funktionalausschreibung lässt sich günstig auf der Basis einer ausführlichen Vorplanung und/oder ergänzenden Studie starten.
Die Funktionalausschreibung kann die Ausschreibung von Anlagenteilen oder der kompletten Anlage – einschließlich Planungsleistungen bzw. Planungsteilleistungen – umfassen.

Die Meinung, dass die Vorgaben einer Funktionalausschreibung weitestgehend unbegrenzt sein sollen, wird nur teilweise vertreten, da durch bereits vorhandene technische Parameter aus Voruntersuchungen und auch aus bekannten Forderungen der Behörde Grenzen gesetzt sind.

Eine Funktionalausschreibung ist nicht geeignet, umfangreiche offene Fragen über eine zweckmäßige technisch-wirtschaftliche Aufgabenstellung auf Kosten der anbietenden Unternehmen zu klären. Im Rahmen der Modernisierung oder des Neubaus von Kläranlagen oder Kläranlagenteilen wird empfohlen, die Vorteile einer Funktionalausschreibung unter Beachtung der konkreten Bedingungen zu prüfen.

Uwe Halbach

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