Grundstückskläranlagen sind aus wasserwirtschaftlichen Gründen eher als Ausnahme, aber nicht als Regelfall für die Abwasserbehandlung einer ganzen Siedlung zu verstehen.

Für die Entwicklung des ländlichen Raumes gelten die entsprechenden Verwaltungsvorschriften und Verordnungen.

Die Abwasserentsorgung ist kein technisches Problem.

Sie ist als komplexe Investition zu begreifen, die mit den zulässigen Mitteln des jeweiligen Kommunalabgabengesetzes sicher und dynamisch über viele Jahre refinanziert werden muss.

Investitions- und Betriebkostenentscheidungen sind erst dann zu fällen, wenn der Refinanzierungsplan für die nächsten 10 Jahre hinreichend klar ist!

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