„Sollten“ bedeutet nicht „müssen“!
…solange nicht Abwasserbeseitigungsflichtige (Kommunen, Abwasserzweckverbände) es für ihre Bürger strenger bestimmen:
„Achim – ACHIM (mb) · Flächendeckend sollten in der Bundesrepublik die privaten Abwasser-Hausanschlüsse auf ihre Dichtheit überprüft werden, um maroden Leitungen auf die Spur zu kommen und Umweltschäden auch fürs Grundwasser zu vermeiden. Von diesen zusätzlichen Kosten von rund 400 Euro pro Untersuchung plus Reparaturkosten bleiben die Achimer erst einmal verschont.“
„Die Stadt nimmt von einer solchen Ortssatzung allerdings Abstand, da sie mit einem erheblichen Arbeits- und Kostenaufwand verbunden wäre und eine solche Verpflichtung auch nicht unbedingt rechtssicher wäre.“
„Der Hauseigentümer ist damit, so der Achimer Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, keineswegs aus seiner Verantwortung entbunden. Sollte sich durch ein Kanalleck ein Umweltschaden ergeben, hat der Hauseigentümer für diesen Schaden die Konsequenzen zu tragen.“
Quelle: Kreiszeitung.de 23.06.2010
Siehe auch:
Sehr geehrter Herr Halbach,
vielen Dank für Ihren ausführlichen Beitrag.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Pierskalla
Guten Tag Frau Pierskalla,
Abwasserleitungen dürfen im Grundwasser verlegt werden und sollten dicht sein. Für Trinkwassereinzugsgebiete gelten besondere Regelungen.
Zur Bewertung des Gießwassers hinsichtlich einer Grundwasserverunreinigung, gewonnen aus der 4. Kammer einer Kleinkläranlage, gibt es unterschiedliche Auffassungen, die z.T. auch ideologisch geprägt sein können, auf Unwissenheit beruhen oder aber auch fachlich begründet werden können. Zudem ist die örtliche Situation zu berücksichtigen (Trinkwasserbrunnen, besondere Schutzgebiete?…).
Unterstellen wir mal, dass Sie in einem landwirtschaftlich genutzten Gebiet Ihren Garten haben und dass in dieser Region Bauern die Gülle ihrer Tiere ausbringen dürfen.
In diesem Falle ist die Grundwasserverunreinigung durch Ihr Gießwasser völlig unbedeutend, da die Nährstofffracht der Gülle“düngung“ im Verhältnis zu Ihrem Gießwasser wohl 99,99% betragen dürfte.
Nach dem sehr häufig ignorierten Diskriminierungsverbot der EU-Kommission (gleiche Sachverhalte dürfen nicht verschieden (beliebig) bewertet werden) darf man Ihnen das Gießen nicht verbieten, wenn gleichzeitig Bauern im gleichen Wassereinzugsgebiet Gülle ausbringen.
Allerdings müssen Sie noch ein Gericht finden, das derartigen Vorschriften auch folgt, denn Recht haben, ist nur eine von vielen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um auch letztlich Recht zu bekommen.
Hinsichtlich des Straftatbestandes der Umweltverschmutzung gilt § 324 – Gewässerverunreinigung „(1) Wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Da es sich wohl aber um eine Havarie gehandelt hat, ist mit einer Verurteilung eher nicht zu rechnen.
Auch muss die Einleitung von Fäkalien in einen Fluss nicht unbedingt ein Fischsterben verursachen.
Unser Gewässerschutz zwingt die Kläranlagenbetreiber zu oft zu einer derartigen Abwasserreinigung, das viele Fische verhungern. (Vergleiche Reichholf)
Nur ein Beispiel: Die Grenzwerte, die etwas größere Kläranlagen bei der Einleitung gereinigten Abwassers für Nitrat einhalten müssen, sind viel niedriger als die Nitrattrinkwassergrenzwerte. Allein dies veranschaulicht das primitive Niveau mancher Gewässerschutzmaßnahmen.
Siehe auch: Straftatbestand
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Halbach
Herr Halbach,
mich interessiert, ob es erlaubt ist, Abwasserleitungen im Grundwasser zu verlegen
(Tonrohre)? Und ist es so, dass mein Gießwasser, gewonnen aus der 4. Kammer der Kleinkläranlage,wirklich das Grundwasser verunreinigt? Bei uns sind nach einem mehrstündigen Stromausfall die Pumpen der Druckleitung zum Nachbarort ausgefallen, dadurch ergoß sich ein Strom ungeklärter Fäkalien in den daneben fließenden Fluß, hiebei ist doch der Straftatbestand der Umweltverseuchung gegeben. Ende August ist dies passiert, bis heute wurde nichts gereinigt, trotz des vielen Regens sind die Spuren noch deutlich zu sehen. Hinweise der Bevölkerung an die örtlichen Organe ergab keine Reaktion. Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Pierskalla