Wird das im Grunde unwissenschaftliche Vorsorgeprinzip und -experiment

[8] zur tragenden Bewertungs- und -entscheidungsmethode dann geraten deutsche öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in ein Dilemma.

Nach bestem Wissen Tatsachen festzustellen und zu bewerten sollte für einen vereidigten Sachverständigen kein Problem sein.

Lautet aber der Schwur weiter, dass Gutachten zusätzlich nach bestem Gewissen zu erstellen sind, dann ist die Antwort auf die Frage interessant „Nach wessen Gewissen?“

„Das Gewissen (lateinisch conscientia, wörtlich „Mit-Wissen“) wird im Allgemeinen als eine besondere Instanz im menschlichen Bewusstsein angesehen, die sagt, wie man urteilen soll.“

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewissen

Die österreichische Eidesformel („Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden einen reinen Eid, dass ich die Gegenstände eines Augenscheins sorgfältig untersuchen, die gemachten Wahrnehmungen treu und vollständig angeben und den Befund und mein Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Regeln der Wissenschaft (der Kunst, des Gewerbes) angeben werde; so wahr mir Gott helfe!“ (Quelle: http://www.sachverstaendige.at/sr_sv_eid.html) ist dagegen durchdachter, denn sie zwingt technische Sachverständige ihre Gutachten zudem nach den Regeln der Wissenschaft zu erstellen.

Das führt aber regelmäßig zu Kollisionen in den Fällen, in denen Regulatorien auf dem ideologischen Vorsorgeprinzip beruhen – sofern es nicht im Einzelfall zusätzlich wissenschaftlich nach [8] begründet wurde und erst damit akzeptabel wird.

[8] Hans Jonas
Das Prinzip Verantwortung:
Versuch einer Ethik für die technologische Zivilisation.

Frankfurt am Main, 1979

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