Plausibilitätsprüfung ausgewählter Aspekte, die einer Sanierung des Domerslebener Sees entgegen zustehen scheinen

 

Allgemeine Hinweise

Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Bewertung des wohl nur vermeintlichen Widerspruchs zwischen dem geplanten Vorhaben der Sanierung des Domerslebener Sees und den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.

Ziel der fachlichen Begleitung

des Institutes für Wasserwirtschaft Halbach ist es, das Projekt der Sanierung des Domerslebener Sees zu begründen, zu unterstützen, auch um den erforderlichen Aufwand der Gemeinde zur Bewältigung eventuell nicht zweckmäßiger Auflagen und Nachweise zu minimieren.

Die Bewertungsmethode beschränkt sich dabei nur auf die Plausibilitätsprüfung der Beweisführung, dass die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Widerspruch zu den geplanten Vorhaben der Wiederentstehung des Domerslebener Sees stehen würden.

Beschreibung des momentanen Standes der Situation

Noch im 17. Jahrhundert gab es südlich der Ortslage Domersleben einen großen See. Als Vorfluter fließt die Domersleber Sarre aus der Ortslage Domersleben in Richtung Wanzleben. Der Mittelgraben, auch Dreilebener Sarre genannt, mündet aus westlicher Richtung, vom Remkersleber Wehr aus, in die Sarre (im ehemaligen Seegebiet).

Durch Eingriffe in den Wasserhaushalt und durch Eintrag von Erosionsmaterial der umliegenden Äcker verlandete der See schleichend. Im 19. Jahrhundert war der See dadurch entgültig verschwunden. Die übriggebliebenen Wiesen sind sehr feucht, mit Gräben durchzogen und teils mit Schilf bewachsen. Vom Herbst bis zum Frühjahr bilden sich oft ausgedehnte Wasserflächen, mit einer Tiefe von bis zu einem halben Meter aus. Der Bereich ist außerdem als Retentionsfläche, zum Hochwasserschutz der Stadt Wanzleben, von großer Bedeutung. Dies ist im Zusammenhang mit der Betriebsweise und der damit verbundenen Erlangung der Wasserrechtlichen Erlaubnis des bereits vorhandenen Domersleber Wehres zu betrachten.

[7]

Nach der Ortschronik Domersleben (von Hermann Merbt, S. 133 Auszug in [7]) hatte der See eine ursprüngliche Fläche von 287,5 Hektar.

Ursprünglich wurde der See hauptsächlich durch die Dreileber Sarre, heute auch als Mittelgraben bezeichnet, gespeist. Der Abfluss erfolgte über eine Kalksteinschwelle am Steinbruch in Richtung Wanzleben.“ [7]

Von Bedeutung ist also:

  • Im 17. Jahrhundert gab es südlich von Domersleben einen großen See.
  • Ursprünglich wurde der See hauptsächlich durch die Dreileber Sarre gespeist.
  • Der See verlandete schleichend, wohl auch (nicht allein) durch absichtliche Trockenlegung.
  • Der See zeigt sich in feuchten Jahreszeiten in Form ausgeprägter Pfützenbildungen.

Ziel ist es nun, den ursprünglichen Zustand durch Sanierung wiederherzustellen und zudem den neuen (alten) See auch für den Hochwasserschutz und für andere Zwecke zu nutzen.

Ausgewählte Meinungen gegen die Sanierung des Domerslebener Sees

Verschlechterung bezüglich der ökologischen Durchgängigkeit

Zitat aus dem Schriftsatz der *** [8]

„Im Festlegungsprotokoll des Landesverwaltungsamtes vom 22. Juni 2009 wird unter Punkt 2: Festlegungen zur Begründung der geplanten Maßnahme gefordert:

2.1 Im Erläuterungsbericht ist die Erforderlichkeit der Maßnahme unter Berücksichtigung der EU-WRRL hinreichend zu begründen.

Kommentar: Wir sehen keine ausreichende Möglichkeit für eine solche Begründung. Im Gegenteil – die Maßnahme führt zu einer Verschlechterung bezüglich der ökologischen Durchgängigkeit, der Wasserqualität (z.B. Nährstoffeintrag aus Lösböden) sowie Wassertemperatur und beeinträchtigt negativ die Abflussverhältnisse.“

Stellungnahme zum Sanierungsgebot nach Artikel 4 WRRL

Nach Artikel 4 WRRL [11] besteht ein Sanierungsgebot zur Sanierung erheblich veränderter Wasserkörper.

Beweis:

„1 a) bei Oberflächengewässern:

ii) die Mitgliedstaaten schützen, verbessern und sanieren alle Oberflächenwasserkörper, vorbehaltlich der Anwendung der Ziffer iii betreffend künstliche und erheblich veränderte Wasserkörper, mit dem Ziel, spätestens 15 Jahre nach In-Kraft-Treten dieser Richtlinie gemäß den Bestimmungen des Anhangs V, vorbehaltlich etwaiger Verlängerungen gemäß Absatz 4 sowie der Anwendung der Absätze 5, 6 und 7 und unbeschadet des Absatzes 8 einen guten Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen;…“

Im Falle des Domerslebener Sees handelt es sich um einen erheblich veränderten natürlichen Wasserkörper, der durch Sanierung in einen guten Zustand versetzt werden soll. D. h., man kann den Artikel 4 der WRRL durchaus auch wie folgt auslegen:

Der Domerslebener See ist zu sanieren, weil der bisherige schlechte Zustand nachteilig für die Artenvielfalt in dem landwirtschaftlich geprägten Gebiet um Domersleben ist.

Stellungnahme zur „Verschlechterung“

Die Argumentation ist wertlos, weil es an ihrer Begründung bzw. am Nachweis fehlt, dass die Schlüsse der Argumentation korrekt sind. Es handelt sich um unbegründete Behauptungen. Es mag Begründungen geben; sie wurden aber bislang nicht vorgetragen.

Das nachfolgende Beispiel veranschaulicht, dass es trotz Verschlechterung bezüglich der ökologischen Durchgängigkeit, der Wasserqualität (z. B. Nährstoffeintrag) sowie Wassertemperatur und negativ beeinträchtigte Abflussverhältnisse, aber insgesamt positiv gewertete Gewässer – sogar künstlichen Ursprungs – gibt, auf die kein Mensch verzichten will.

Es kommt also nicht auf pauschale und prüffähige Meinungen, sondern auf konkrete nachvollziehbare Bewertungen der komplexen und dynamischen Natur an, die, nebenbei bemerkt (wie auch die Ökologie), keine Gleichgewichtszustände – außer den Tod – kennt.

Beispiel:

Die Wippervorsperre beeinträchtigt auch negativ (unnatürlich) die Abflussverhältnisse und die Wassertemperatur. Eine ökologische Durchgängigkeit wird durch die Staumauer verhindert und zudem ist die Wippervorsperre derartig von Nährstoffeinträgen durch Niederschlag und Landwirtschaft belastet, dass selbst die Unterlassung jeglicher Abwassereinleitung aus den Kläranlagen des Einzugsgebietes keine Verbesserung der Gewässergüte zur Folge hätte. Beweis hierzu: Halbach [10]

Aber niemand kommt auf den Gedanken, die Wippervorsperre zu entleeren und abzureißen, obwohl der Artikel 4 der WRRL dazu die gesetzliche Grundlage liefern würde. Warum wohl? Einfach deshalb, weil in der Summe die wasserwirtschaftlichen Vorteile – dazu zählt auch der Nutzen für den Menschen – deutlich und zweifellos überwiegen.

Stehende nährstoffreiche Gewässer vergrößern bekanntlich die Artenvielfalt, um genau jene Tierarten, die auf stehende Gewässer angewiesen sind und die in den zu häufig verbreiteten „meliorationsgrabenartigen“ mit sehr schlechtem Gewässerzustand keinen Lebensraum (Habitat) finden.

Der schlechte Gewässerzustand wird in diesen Fällen meist schon auf den ersten Blick durch die unnatürliche Hydromorphologie[1] geprägt.

Es kommt bei der Bewertung der Sanierung des Domerslebener Sees darauf an, die ökologischen Aspekte und wasserwirtschaftlichen Vorteile eines Sees in der „landwirtschaftlichen Wüste von Domersleben“ zu erkennen.

Dabei hat die Bewertung frei von Öko-Ideologie und weltfremden Vorstellungen zu sein, wenn Fehlurteile wegen Weltfremdheit vermieden werden sollen. Bewertungsgrundlage müssen naturwissenschaftliche nachvollziehbare Methoden und Tatsachenbefunde sein. Dabei ist die Natur nicht als romantische Vorstellung zu bewerten, sondern in ihrer Realität.

Die Bewertungsmethode sollte also eine Ökologische sein. Das hat schon einmal die ungewohnte Bewertungskonsequenz, dass keine guten oder schlechten Zustände zu definieren sind, sondern nur Vor- oder Nachteile für bestimmte Tiere oder Tierarten.

Ökologisch korrekt wäre z. B. eine Bewertung:

„Das neu zuschaffende betreffende Ökosystem bietet gute Bedingungen als Brutgewässer für Cypriniden[2], wenn bei der Anlage des Sees folgende Voraussetzungen eingehalten werden…

Durch das Einsetzen von Raubfischen, die nicht geangelt werden dürfen, wird der Fraßdruck auf die Cypriniden aufrecht gehalten, so dass diese ihrerseits nicht die Daphnien minimieren, weil Daphnien neben Muscheln als Filtrierer das Wasser klar halten.“

Keine Verschlechterung, sondern eine Gewässerrenaturierung!

Abgesehen davon, ob die „Verschlechterungsbedenken“ in dieser Weise zutreffen oder nicht, handelt es sich in der Tat um keine Verschlechterung, sondern um eine beabsichtigte Verbesserung des Gewässerzustandes unter Erschließung des ökologischen Potentials, wie nachfolgende Abbildung zweifelsfrei beweist.

Abbildung 1: Domerslebener See in der Vergangenheit

Foto 1: Gewässer im LSG „Fauler See“ bei Wanzleben

Auf der Abbildung 1 ist zu erkennen, dass der Domerslebener See – als noch viel Wasser in ihm war – zur Erholung genutzt wurde, wie aus den dargestellten Spaziergängern am Seeufer abzuleiten ist.

Ebenfalls am Seeufer zum Trocknen aufgestellte Netze sind Indiz für den Fischreichtum des Sees, als es ihn noch in seiner ursprünglichen Form gab.

Ob der Mann auf dem Boot nun ein Fischer ist oder aus welchen Gründen er den See befuhr, ist ungewiss.

Die Abbildung 1 ist die Kopie einer Kopie, die im Kulturhaus der Gemeinde Domersleben sicher schon seit Jahren hängt.

Der Domerslebener See hat in der Gemeinde Domersleben eine besondere Bedeutung, wie neben einem Gemälde vom See auch die Planung zur Sanierung des Sees beweist.

Bei der Bewertung des Sees werden jedoch von denen, die ihn ablehnen, Ursache und Wirkung verwechselt.

Der Gewässerzustand des Sees wurde durch Eingriffe des Menschen in der Vergangenheit (Umleitung der Sarre, Anlage von Meliorationsgräben vorwiegend wohl durch die Landwirtschaft) auf wenige Quadratmeter nasse Wiese und einige Pfützen extrem verschlechtert. So etwas hat immer einen dramatischen Rückgang der Artenvielfalt (Biodiversität) und der Tieranzahl (Populationsdichte) zum Ergebnis.

Foto 2: Das Wehr im Gewässer im LSG „Fauler See“ bei Wanzleben verhindert ein Austrocknen des Feuchtbiotops

Das ist die Ausgangssituation, vor deren Hintergrund ablehnende Positionen und Meinung nicht zu verstehen sind, geht es doch darum, einen vom Menschen misslichen Eingriff in die Natur zu korrigieren.

  • Die EU-Wasserrahmenrichtlinie kennt dafür 2 förderfähige Instrumente: Gewässersanierung (Renaturierung) und
  • Erschließung des ökologischen Potentials, wobei dieses schon zu einem guten – bis vielleicht auch sehr guten Zustand geführt werden könnte.

Welche Vielfalt Wasser in der Natur bewirken kann, das erschließt sich dem Naturfreund in dem nur 4 km von Domersleben entfernten Biotop, das – markanter Weise – nur existiert, weil der Naturschützer den Abfluss des Wassers durch die Melioration mittels eines Wehres unterband. Dem Land Sachsen-Anhalt war und ist dieses Gebiet so wertvoll, dass es völlig zu Recht in die Liste der Landschaftsschutzgebiete aufgenommen wurde.

Siehe hierzu Foto 1 bis Foto 3[3].

Eine ähnliche Methode ist auch für die Sanierung des Domerslebener Sees geplant. Allerdings sind dafür noch die Naturschützer in den Behörden einzubeziehen. Eine Unterstützung des Vorhabens durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt in Halle wäre wohl – mit Blick auf das LSG „Fauler See“ – nicht ausgeschlossen.

Foto 3: Der von der Landwirtschaft verursachte schlechte Gewässerzustand – um mehrere Meter abgesenktes Grundwasser, einfältige „Natur“, umweltschädliche „Gewässerunterhaltung“

Nachtrag am 28.11.2013. Siehe hierzu:

 

Hochwasserrückhalt

Zitat aus dem Schriftsatz der *** [8]

Auszug:

„2.2 Der tatsächlich realisierbare Hochwasserrückhalt bzw. die Effektivität der prognostizierten Hochwasserschutzwirkung des geplanten Sees ist fachlich begründet darzulegen.

Kommentar: Für einen effektiven Hochwasserschutz muss über die längste Zeit des Jahres ein Retentionsraum freigehalten werden, der bei Hochwasserereignissen relativ schnell gefüllt und zeitverzögert wieder abgelassen wird. Bei der geplanten touristischen Nutzung stehen andere Prämissen in Vordergrund, wie z.B. ein relativ konstanter und hoher Wasserspiegel. Ein angedachter Hochwasserrückhalt ist bei genauerer Betrachtung fachlich nicht zu belegen.“

3.2.2 Stellungnahme

Wenn ein angedachter Hochwasserrückhalt bei genauerer Betrachtung fachlich nicht zu belegen ist, dann wäre ein Weg aufzuweisen, wie es trotzdem geht.

Die Talsperre Pöhl in Sachsen ist ein zugelassenes Badegewässer und weist trotzdem eine erhebliche Wasserspiegelschwankung bei Hochwasser auf.

Durch entsprechende Ufergestaltung, oder ggf. durch schwimmbare Stegpontons ist das Problem des Hochwassers wohl zu beseitigen.

Bekanntlich gehen Millionen von Menschen bei variablen Wasserständen baden.

Zudem ist bei Hochwasser auch nicht unbedingt in jedem Fall mit großem Badebetrieb zu rechnen.

Die Argumentation im Schriftsatz der *** [8] überzeugt mich nicht.

Nebenschluss

Zitat aus dem Schriftsatz der *** [8]

„2.3 Zwecks Gewährleistung der ökologischen Durchgängigkeit des Mittelgrabens/Sarre gemäß dem Verschlechterungsverbot der WRRL ist im Rahmen einer Variantenuntersuchung die technische Realisierbarkeit der Anordnung des Mittelgrabens und der Sarre im Nebenschluss zum Domersleber See zu prüfen.

Kommentar: Dieser Punkt zielt darauf ab, die Fließgewässer zu belassen (eventuell umzuverlegen) und einen See im Grundwasseranschnitt zu errichten. Es entsteht ein relativ flaches Stillgewässer, indem bereits nach einigen Jahren erste Sanierungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Wasserqualität erfolgen müssen.“

Stellungnahme

Ein Gewässer im Nebenschluss wäre möglicherweise keine Sanierungsmaßnahme nach Artikel 4 WRRL [11].

Zudem hat sich wohl schon in der Vergangenheit gezeigt, dass die Umleitung der Sarre eine Verschlechterung darstellte, weil damit das Wasserökosystem beseitigt wurde.

Mindestwasserstand

Zitat aus dem Schriftsatz des Umweltamtes [9]

„Für die geplante Nutzung als Naherholungsgewässer bedarf es der Gewährleistung eines Mindestwasserstandes. Dies widerspricht jedoch dem Erfordernis, ganzjährig ein Speichervolumen für die Belange des Hochwasserschutzes vorzuhalten.“

Stellungnahme

Siehe hierzu Gliederungspunkt 3.2.2 auf Seite 3.

Nutzung als Bade- und Fischereigewässer

Zitat aus dem Schriftsatz des Umweltamtes [9]

„Ausgehend von den bestehenden Verhältnissen und der tatsächlichen intensiven Nutzung der die geplante Seefläche umgebenden Flächen muss davon ausgegangen werden, dass ein langfristig stark eutrophiertes Stillgewässer entsteht. Dieser Sachverhalt schließt eine Nutzung als Bade- und Fischereigewässer grundsätzlich aus.“

Stellungnahme

Es ist korrekt, dass eine intensive landwirtschaftliche Nutzung mit Abstand die größte Fracht an Phosphor und Stickstoff in die Gewässer ableitet.

So besteht das Einzugsgebiet der auch intensiv zum Baden genutzten Talsperre Pöhl überwiegend aus landwirtschaftlicher Nutzfläche (Abbildung 3) und trotzdem schließt dieser Sachverhalt nachweislich seit Inbetriebnahme der Talsperre eine Nutzung dieser als Badegewässer nicht aus.

Warum eine Nutzung als Fischereigewässer bei Eutrophierung grundsätzlich nicht vorstellbar wäre, ist mir unklar, weil doch gerade eutrophe Gewässer neben einem besonders großen Fischreichtum auch einen großen Reichtum an Fröschen (Abbildung 2) und Lurchen versprechen. In sauberen Gewässern verhungern bekanntlich die Fische.

Wie schon darauf hingewiesen – sollten, wenn Fische schon nicht vermieden werden können – Raubfische die Friedfische „kurz halten“.

Ebenso wäre es wohl vorteilhaft geeignete Teichmuscheln[4], die wegen übermäßiger Abwasserreinigung in ihrer Populationsdichte stark im Rückgang begriffen sind[5], zur Filtration des Wassers einzusetzen.

Keine Friedfische und viele Filtrierer sind ein Rezept für klares Wasser trotz einer mäßigen Eutrophierung.

Zusammenfassend:

  • Wenn man klares Wasser bei mäßiger Eutrophierung haben will, dann sind Friedfische kontraproduktiv.
  • Wenn man im grünen Wasser baden kann, dann stört das die Fische nicht.
  • Wenn man Blaualgen verhindern will, dann muss man für Grünalgen gute Bedingungen schaffen.
  • Die Formulierung „grundsätzlicher Ausschluss“ bedeutet nicht, dass es verboten ist, sondern nur, dass es zulässige Ausnahmen gib, die auszuloten wären.


Foto 4: Froschlaich in einem Nachklärteich der Abwasserteichkläranlage Hayn

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Abbildung 2: Das Einzugsgebiet der Talsperre Pöhl besteht überwiegend aus landwirtschaftlicher Nutzfläche.

Biozönose

Zitat aus dem Schriftsatz des Umweltamtes [9]

„Um über die niederschlagsarmen Sommermonate einen für die Nutzung als Badesee und Fischereigewässer notwendigen Wasserstand zu halten und die Verdunstungsverluste zu kompensieren, wird es nahezu unmöglich sein, einen landschaftlich notwendigen Mindestabfluss in der Sarre unterhalb zu gewährleisten, um unterlaufseitig die Biozönose dieses Gewässers nicht zu beeinträchtigen.“

Stellungnahme

Zunächst wäre festzustellen, worin die Biozönose[6] dieses Gewässers konkret besteht.

Wenn beispielsweise der Gewässerunterhaltungsverband jährlich die Sarre mit dem „scharfen Löffel“ ausschabt, dann liegt die ganze Biozönose – abgesehen von dem, was wegschwimmen kann – auf dem Trockenen und wird abgefahren.

Sicher gibt es wertvolle Biozönosen, z. B. Forelle und Flussperlmuschel. Die wären aber ggf. festzustellen und gegen die neu entstehenden Biozönosen zu bewerten.

Zu beachten ist nicht nur die Biozönose, sondern auch die Populationsdichte. Paradox ist dabei, dass gerade der „praktizierende“ Naturschutz eine wesentliche Ursache für den Rückgang der Biodiversität ist:

Ist es gerechtfertigt, den Rückgang von Großmuscheln, Libellen, Fischen und anderen Tieren der Gewässer in Roten Listen zu beklagen, wenn eine der Hauptursachen, in unserer Zeit die wahrscheinlich bedeutendste überhaupt, im Natur- und Umweltschutzziel des sauberen Wassers liegt?“ REICHHOLF [6]

Naturraumtypische und standortgerechte Artengemeinschaften

Zitat aus dem Schriftsatz des Umweltamtes [9]

„Die untere Wasserbehörde hatte in bisherigen Stellungnahmen gefordert, durch eine Variantenuntersuchung die technische Realisierbarkeit der Anordnung des Domersleber Sees im Nebenschluss zum Mittelgraben und der Sarre zu prüfen. Die vorgesehene Anordnung im Hauptschluss verstößt gegen das Verschlechterungsverbot in Bezug auf die ökologische Durchgängigkeit des Mittelgrabens/ Sarre gemäß den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (§ 67 WG LSA). Ein Standgewässer im Hauptschluss stellt auf Dauer ein ökologisch unüberwindliches Querbauwerk für naturraumtypische und standortgerechte Artengemeinschaften dar.“

Stellungnahme

Wasserwirtschaftliche Maßnahmen nach der EU-WRRL sind ganzheitlich komplex und dynamisch zu verstehen.

Die Bezeichnung „guter Gewässerzustand“ nach der EU-WRRL erfordert die gleichzeitige Erfüllung folgender 5 Bedingungen (siehe auch RUMM [12]):

  • Gewässerstruktur, einschließlich Durchgängigkeit (Hydromorphologie)
  • Biologie
  • Nährstoffe
  • physikalisch/chemische Stoffe und spezifische Schadstoffe (Anhang VIII)
  • prioritäre Stoffe (Anhang IX und X)

Man erkennt auf den ersten Blick, dass die als Verschlechterung kritisierte „Durchgäng-igkeit“ zwar zutrifft, die Anforderungen zur Gewässerstruktur aber im Falle der Sarre kein Thema sind, obwohl nach Diagramm 1 auch die Gewässerstruktur mindestens einen guten Zustand aufweisen muss.

Um es zu veranschaulichen: Was nutzt die gute Durchgängigkeit für die Cyprinide, wenn sie ungehindert von der Mündung bis zur Quelle schwimmen kann, dabei aber kein Laichgewässer findet und auf dem Hin- und erfolglosen Rückweg an hungrigen Raubvögeln ohne Deckung vorbei schwimmen muss?

Ist es da für den „armen“ Fisch nicht besser, dass er wenigstens im neuen (alten) Domerslebener See laichen kann?

Womit bewiesen ist, dass eine pauschale Anwendung des Verschlechterungsgebotes hinsichtlich des Endes der Durchgängigkeit am eventuell künftigen Domerslebener See – ökologisch gesehen (aus Sicht der Cyprinide) – nicht plausibel ist.

Diagramm 1: In den Flussgebieten am häufigsten genannte Ursachen für die Zielverfehlung von Oberflächengewässern (Datengrundlage: zehn Flussgebietsberichte) RUMM [12], Seite 150

Auch bei allem guten Willen zur Gewährleistung eines „guten Gewässerzustandes“ sollte man der Tatsache ins Auge schauen, dass dieser Zustand eher in Ausnahmefällen zu erreichen ist, es sei denn die Landwirtschaft drosselt ihre Produktion um vielleicht 70 % und die nächsten 50 Jahre werden dazu genutzt, um fast alle Bäche und Flüsse in den Zustand zu versetzen, den sie vor 1.000 Jahren vielleicht mal hatten.

RUMM [12] weist auf folgende Fakten hin, die wohl auch für das Gebiet um Domersleben gelten dürften:

  • „In den meisten Bundesländern und somit in nahezu allen deutschen Flussgebietseinheiten ist die Gewässermorphologie durch den Menschen auf weiten Strecken verändert und beeinträchtigt.
  • Ein großer Teil der Flüsse und Bäche wird die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie ohne konsequente Umsetzung entsprechender Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands voraussichtlich verfehlen. In den Stadtstaaten zeichnet sich ab, dass ein guter ökologischer Zustand der Gewässer kaum erreicht werden kann, was insbesondere auf die intensive wirtschaftliche Nutzung und damit auf die dauerhaft veränderte Gewässermorphologie zurückzuführen ist.“

Also, wenn es verboten werden sollte, den Domerslebener Sees wegen Verschlechterung der Durchgängigkeit sanieren zu dürfen, dann wären aber auch gleichzeitig Fördermittel bereitzustellen, damit entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands lt. EU-WRRL konsequent und planmäßig umgesetzt werden können, wie

  • Rückbau der Fließgewässer
  • Reduzierung der Landwirtschaft um schätzungsweise 70 % zur Erreichung des guten wasserchemischen Zustandes hinsichtlich Phosphor und Stickstoff
  • Verbot der Gewässerunterhaltung zum Schutz der Biozönose

Die gleichzeitige Erfüllung aller Anforderungen ist unbedingte Voraussetzung für die Gewährleistung des für alle Parteien verbindlichen und gesetzlichen Sparsamkeitsprinzips. Nur bei gleichzeitiger Erfüllung aller Anforderungen für den guten Gewässerzustand ist überhaupt ein Effekt im Gewässer gewährleistet (von Ausnahmen mal abgesehen.) Und den Effekt schuldet der Gewässerschutz, um die hohen Aufwendungen zu rechtfertigen. Aus diesem Grund sind Maßnahmen für die Gewährleistung des guten Gewässerzustandes komplex und ganzheitlich zu planen.

Mal ein „bisschen“ Durchgängigkeit durchzusetzen ist völlig effektlos, wenn nicht zugleich die Voraussetzungen für ein gewünschtes vielfältiges ständiges Leben im Gewässer geschaffen werden (z. B. Fischunterstände). Rechnet man alle Kosten für die Gewährleistung eines guten Gewässerzustandes zusammen, dann ist es leicht vorstellbar, dass ein einziger im Schlamm wühlender Fisch in der Sarre, schon mal einen Wert von vielleicht 5.000 € verkörpert. Also ein Grund mehr um Nägel mit Köpfen zu machen.

Stoffaustrag aus dem See

Zitat aus dem Schriftsatz des Umweltamtes [9]

„Die geplanten Ausmaße des Sees sowie die vorgesehenen verschiedenartigen Nutzungen, z.B. als Bade- und Fischereigewässer, würden negative Auswirkungen auf die Wasserbilanz (hohe Verdunstungsrate ) sowie die gewässerökologische Beschaffenheit des Standgewässers und daraus resultierend auf die Sarre unterhalb zur Folge haben. Hierbei sind u.a. folgende Aspekte zu nennen:

– Stoffaustrag aus dem See über gelöste Nährstoffe und Algen,

– Erhöhung der Wassertemperatur sowie des pH-Wertes im Fließgewässer,

– Minderung des gelösten Sauerstoffgehaltes im unterhalb liegenden Gewässerabschnitt

Diese zu erwartenden negativen Folgen können von Seiten der unteren Wasserbehörde nicht akzeptiert bzw. zugelassen werden.“

Stellungnahme

Die Überlegungen sind z. T. unlogisch.

In dem betreffenden Einzugsgebiet fällt unabhängig davon, ob der See errichtet wird oder nicht, eine bestimmte jährliche Fracht an Phosphor und Stickstoff an. Emittenten sind hauptsächlich die Landwirtschaft und der Niederschlag.

Wird nun ein See errichtet, dann bewirken seine Stoffwechselprozesse eine Reduzierung dieser Fracht, weil ein Teil des Stickstoffes denitrifiziert wird und in die Atmosphäre ausgast, ein Teil des Phosphors fällt als Bodenschlamm und wird endgültig fixiert.

Ein Teil des Stickstoffes und des Phosphors wird von den Anglern aufgegessen, ein anderer Teil fliegt weg und wieder ein anderer Teil wird von Raubvögeln aufgefressen.

Sicher verlassen noch beachtliche Teile der Frachten den See. Es dürften aber bei Grünalgenüberschuss weniger sein, als in ihn hineinfließen.

Festzustellen ist also, es gibt durchaus einen Stoffaustrag aus dem See über gelöste Nährstoffe und Algen, dieser ist aber geringer als der Stoffeintrag.

Die Erhöhung der Wassertemperatur im See hat zur Folge, dass der Stoffumsatz des Sees beschleunigt wird. Ob nun unbedingt der pH-Wert im See steigen muss, ist unsicher, aber vergleichbare Seen gibt es massenhaft, in denen dies in der Regel kein Problem ist.

Zur Minimierung der Photosynthese (als Auslöser einer möglichen pH-Wertsteigerung) in Fließgewässern hat sich das Pflanzen von Schwarzerlen bewährt, die zudem auch einen ausgezeichneten Beitrag zur Renaturierung der Gewässer darstellen.

Und wenn die Minderung des gelösten Sauerstoffgehaltes im unterhalb liegenden Gewässerabschnitt relevant sein sollte, wieso ist sie bei vergleichbaren Seen kaum von Bedeutung?

Die Überlegungen des Umweltamtes sind sicher durch konkrete Berechnungen und Messungen zu untersetzen. Wenn die Bedenken zutreffend wären, dann dürfte es in der Kulturlandschaft keine kaum durchflossenen Seen geben. Sie wären alle wegen der „Verschlechterung“ trocken zulegen.

Kaum durchflossene Seen sind aber im Vogtland z. B. die Regel. Da gibt es aller paar Kilometer einen See, der mit nährstoffreichen Zuläufen gespeist wird. Oder wie verhält es sich mit den sehr gut gedüngten Fischteichen, deren Ablauffrachten jene des künftigen Domerslebener Sees weit in den Schatten stellen dürfte?

Im Übrigen kann die zu erwartende Eutrophierungsstufe kalkuliert werden.

Ergänzende Bemerkungen

Wasserwirtschaftliche Bedeutung der Wiedererschaffung ehemaliger Seen

Allgemein bekannt ist die Fruchtbarkeit der Magdeburger Börde:

Häufig sind in der Magdeburger Börde Senkenbildungen zu erkennen, die durch Auslaugungen von Salzen und Gipsen des Röts und des Mittleren Muschelkalks entstanden. Der Faule See im gleichnamigen LSG ist eine solche Auslaugungssenke, die heute waldbestanden ist. Die Geschiebemergelhochflächen sind von mächtigen Lößschichten überlagert. Die fruchtbaren Lößböden bedingen eine intensive ackerbauliche Nutzung der Landschaftseinheit. Bei Wanzleben werden Bodenwertzahlen bis 100 erreicht, die höchsten für Deutschland festgestellten Bonitäten überhaupt.“ [3]

Die Magdeburger Börde ist also eine landwirtschaftlich äußerst intensiv genutzte Gegend in Sachsen-Anhalt (siehe Abbildung 4).

Landwirtschaft und Naturschutz als Ursache der Artenarmut

REICHHOLF hat die Landwirtschaft und scheinbar paradox auch den Naturschutz selbst als eine der Hauptursachen für den Artenschwund ausgemacht:

„Der Artenschwund geht daher mit weitem Abstand vor allem an deren Wirkgrößen auf das Konto der modernen Landwirtschaft. Denn Überdüngung, Strukturverarmung und Vereinheitlichung der Lebensbedingungen (möglichst gleichartige Produktionsverhältnisse zu haben oder zu schaffen) sind ihre Auswirkungen. Der Stickstoff wurde zum «Erstick-Stoff» für die Artenvielfalt.

Überdüngung, speziell auch mit Gülle, belastete Böden, Grundwasser, Oberflächengewässer und die Luft.

Doch an zweiter Stelle nach der Landwirtschaft folgt bereits der Naturschutz selbst. Die Unterbindung der vielen kleinen Eingriffe, der «Störungen», brachte genau das Gegenteil von Förderung der Artenvielfalt und Schutz der seltenen Arten.

Seit keine kleinen Abgrabungen und solche mittlerer Größe mehr gemacht werden können, keine Kleingewässer in der Landschaft entstehen, kein Abflämmen von Böschungen und Triften mehr erlaubt und Kahlschläge verdammt sind, fehlt es an den jungen Stadien von Entwicklungen, mangelt es an Stellen ohne intensive landwirtschaftliche Nutzung und wächst alles zu, was nicht direkt in die Nutzungen einbezogen ist.

So entfällt der zweitgrößte Teil der Artenrückgänge auf die Umsetzung von Naturschutzzielen.“ REICHHOLF [6]

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Abbildung 2: Domersleben – Landwirtschaft – soweit das Auge reicht

Der Faule See – Landschaftsschutzgebiet 4 km südlich von Domersleben

In Bezug auf die Biodiversität der Magdeburger Börde stellt das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt mit Blick auf das in der Nähe von Domersleben liegende Landschaftsschutzgebiet hinsichtlich der Tier- und Pflanzenwelt nachvollziehbar fest:

„Die potentiell natürliche Vegetation stellt auf den nicht dauerhaft vernäßten Standorten der Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald und bei hoch anstehendem Grundwasser der Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald und kleinflächig auch der Erlenbruchwald dar. In dem Bereich der Salzquellen hat sich bereits kleinflächig die entsprechende Salzvegetation in Form von Quellerfluren gut entwickeln können.

In der aktuellen Vegetation sind die natürlichen Waldtypen überwiegend durch Pappelgehölze, teilweise aber auch durch naturnähere Feuchtwälder, ersetzt worden.

Teile der Niederung werden von Grünlandgesellschaften mit einem hohen Anteil salzliebender Arten bedeckt, wobei der Anteil strenger Halophyten gering ist. Allerdings sind Queller und Strand-Aster im Gebiet zu finden.

Die Vielfalt des Gebietes kommt auch darin zum Ausdruck, daß im Landschaftsschutzgebiet Halbtrockenrasengesellschaften mit einem Vorkommen des Deutschen Enzians zu verzeichnen sind, wohl der einzige Standort der Art in der Magdeburger Börde. Eine weitere Besonderheit ist das Vorkommen des Bleichen Waldvögleins in einem lichten Pappelforst.

Neben einer artenreichen Kleinvogelwelt kommen im LSG Rot- und Schwarzmilan Rohrweihe und Kolkrabe vor.

Aus dem Bereich der Salzstelle sind die seltenen Nachweise von Südlicher Binsenjungfer, Helm-Azurjungfer und Südlichem Blaupfeil als vom Aussterben bedrohte beziehungsweise gefährdete Libellen-Arten hervorzuheben.

Insgesamt gesehen stellt das LSG eine wertvolle, strukturreiche Oase innerhalb der artenarmen Bördelandschaft dar.“ [3]

Von Bedeutung ist die Feststellung insoweit, dass das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt die Artenarmut der Bördelandschaft herausstellt.

Durch die Sanierung des Sees in Domersleben – sofern er ein gewisses Maß an Nährstoffen enthält – dürfte sich nicht nur die Artenvielfalt erhöhen, sondern auch deren Tieranzahl.

Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass sauberes Wasser die Artenvielfalt und die Popula-tionsdichte erhöht. Das Gegenteil ist der Fall. Insofern dient eine maßvolle Eutrophierung der Biodiversität, der Produktivität und damit der Populationsdichte. Schließlich soll mit dem Domerslebener See kein alpiner Hochgebirgssee oder eine Trinkwassertalsperre errichtet werden.

Gewässergüte und Artendiversität [7]

Zwischen der Nährstoffbelastung eines Gewässers, der Artenvielfalt sowie Populationsdichte gibt es einen interessanten, aber kaum beachteten Zusammenhang.

Nach einer persönlichen Information des Ökologen Herrn Prof. Reichholf [8] steigt mit zunehmender Gewässergüte zunächst die Artendiversität an, erreicht bei III-II ein Maximum und nimmt dann wieder (stark) ab, falls GKL I erreicht werden sollte.

Der Rückgang in die andere Richtung zu GKL IV ist weniger stark ausgeprägt, aber begleitet von einer massiven Zunahme der Individuenmenge bzw. dem Lebendgewicht der Organismen pro Flächeneinheit (als Maß für die Produktivität). Nur bei starkem Sauerstoffschwund oder im Zusammenhang mit Vergiftungsvorgängen sinkt die Produktivität der eutrophen Gewässer. Sonst ist sie maximal. In früheren Zeiten war dieser Zusammenhang unter den sogenannten „Thienemann’schen Gesetzen“ in der Limnologie bekannt, aber von den zugrunde liegenden Ursachen nicht verstanden worden. Allgemeine Angaben hierzu sind zum Beispiel in ODUM, E. P. & J. H. REICHHOLF (1980): Ökologie. BLV München, enthalten. Es gibt eine Menge Detailanalysen hierzu in der limnologischen Literatur. Der Schüler Hans UTSCHICK des Herrn Prof. Reichholf hat das u. a. auch in seiner Diplomarbeit und Dissertation für die Wasservögel ausgearbeitet und publiziert in den Ornithol. Verhandlungen 22 (1976): 395 – 438 & Bd. 23 (1980): 273-345.

Insofern ist die pauschale Bewertung des Phosphors und Stickstoffs als Schadstoff allein nach seiner Konzentration fragwürdig. Erstens, weil nicht die Konzentration, sondern die Dosis das Kriterium für eine Schädlichkeit ist und zweitens, weil es keinen Ökosystemschaden durch diese Nährstoffe geben kann.

Kleine Gewässer – wie z. B. die Abwasserteiche – zeichnen sich durch eine relativ geringe Tiefe aus. Da viele Wasservögel ihre Nahrung vornehmlich im Litoral [9] durch Gründeln aufnehmen, steht die gesamte Fläche für die Nahrungsaufnahme zur Verfügung und stellt somit einen guten Lebensraum für viele Wasservögel dar (siehe Abbildung 5).

Foto 5: Seltene Weißflügelseeschwalben auf der Futtersuche über einem stark eutrophen Biotop (Abwasserteich von Nordgermersleben)

Daneben trägt die gute Durchmischung zu einer hohen Produktivität und damit zu einem reichhaltigen Nahrungsangebot bei.

Utschick [4] beobachtete an bayrischen Seen, dass je stärker eutrophiert ein Stillgewässer ist, desto größer ist die Dichte der Wasservögel. Dies gilt allerdings nur solange, wie die Produktivität des Gewässers steigt. Bei Hypertrophierung [10] lässt die Produktivität nach und auch die Anzahl der Wasservögel verringert sich.

Im Falle der Untersuchungen von Utschick [4] wurde das Optimum an Artendiversität bei einem mesotrophen [11] Gewässer festgestellt.

Nach verschiedenen Maßnahmen zur Gewässerreinhaltung ist nach Utschick [4] und dem Wasserwirtschaftsamt München [5] die Population ohne Verzögerung sofort zurückgegangen. Von dem Rückgang waren vor allem die Wasservögel betroffen, die sich von Organismen im Schlamm ernähren.

Selbst bei den Tauchern, wie dem Haubentaucher, war in stärker eutrophierten Seen eine höhere Dichte an Tieren beobachtet worden, als bei weniger eutrophen Gewässern. Dies liegt vor allem daran, dass sich mit steigender Trophiestufe [12] die Fischzusammensetzung zu Ungunsten der Edelfische ändert und mehr Weißfische auftreten, welche die Hauptnahrungsquelle für die Taucher darstellen.

Die rein herbivoren [13] Arten gingen allerdings mit steigender Trophiestufe in ihrem Anteil an der Gesamtwasservogelzahl zurück.

Es bleibt also festzuhalten, dass je eutrophierter ein Gewässer ist, desto mehr (bezogen auf die Dichte) Wasservögel kann dieses Gewässer ernähren. Dies gilt allerdings nur solange, wie auch die Produktivität des Gewässers steigt. Bei sinkender Produktivität sinkt dann auch die Dichte der Wasservögel wieder.

Bezogen auf die Artendiversität – also die Vielfalt – ist mit steigender Trophierung eine sinkende Diversität zu verzeichnen.

Insgesamt wurde das Optimum beim mesotrophen Stillgewässer festgestellt.

Ein übermäßiger Gewässerschutz ist deshalb nachteilig für die Artenvielfalt und die Anzahl der Tiere einer Art.

Es ist eine Tatsache, dass eine gewisse „Verunreinigung“ der Gewässer mit Nährstoffen für die Artenvielfalt und für viele Tiere durchaus auch ein guter Gewässerzustand sein kann, den sie mit häufigen Besuchen, Bruterfolgen oder als Gäste honorieren.

Die Anlage von Seen zählt in den Gegenden von Sachsen-Anhalt mit ausgeprägter Nutzung durch die Landwirtschaft zu den wasserwirtschaftlichen Maßnahmen mit sehr hoher Bedeutung.

Diese Auffassung teilt offensichtlich auch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.

Große Anstrengungen unternahm das Land Sachsen-Anhhalt beispielsweise auch zur Wiederentstehung des Salzigen Sees bei Querfurt. Diese Maßnahme scheiterte aber nur an den zu erwartenden Schäden in Folge des mit der Maßnahme verbundenen Grundwasseranstieges. Aus diesem Blickwinkel ist es nicht nachvollziehbar, warum der Sanierung des Domerslebener Sees derartige Widerstände entgegengesetzt werden. Ein neues Gewässer in einer „Kultur“-Landschaft ist immer eine ungemeine Bereicherung, eine Herausforderung und eine seltene Gestaltungschance für erfahrene Ökologen.

Bewertung des Verschlechterungsverbotes – Wasserrecht LSA

Im § 2 des Wasserrechtes des Landes Sachsen-Anhalt sind folgende ausgewählte Grundsätze enthalten:

„(1) Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern.

Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird.

Dabei sind insbesondere mögliche Verlagerungen von nachteiligen Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anderes zu berücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Klimaschutzes, ist zu gewährleisten.

(2) Maßnahmen, die zu einer nachhaltigen Verschlechterung des Gewässerzustandes führen, sind unzulässig.

(3) Das Wohl der Allgemeinheit erfordert insbesondere, dass

1. nutzbares Wasser in ausreichender Menge und Güte zur Verfügung steht und die öffentliche Wasserversorgung nicht gefährdet wird,

2. Hochwasserschäden, schädliches Abschwemmen von Boden und eine schädliche Auswaschung von Nährstoffen verhindert werden,

3. landwirtschaftlich und anders genutzte Flächen unter Vermeidung dauerhaft nachteiliger Wirkungen auf den Naturhaushalt entwässert werden können,

4. die Gewässer einschließlich des Meeres vor Verunreinigung geschützt werden,

5. die Bedeutung der Gewässer und ihrer Uferbereiche als Lebensstätte für Pflanzen und Tiere und ihre Bedeutung für das Bild der Landschaft berücksichtigt werden,

6. das Wasserrückhaltevermögen und die Selbstreinigungskraft der Gewässer gesichert und, soweit erforderlich, wiederhergestellt und verbessert werden.“

Kommentar:

Nun, in der Natur gibt es keine Verschlechterung einer Sache, die nicht zugleich eine Verbesserung für ein anderes Wesen darstellt. Insofern kommt es auf den Standpunkt bei der Bewertung an und ob komplexe Zusammenhänge erfasst werden sollen.

Maßnahmen, die zu einer nachhaltigen Verschlechterung des Gewässerzustandes führen, sind also unzulässig. Wie aber in vorherigen Abschnitten bewiesen wurde, führt eine Nährstoffminimierung am Ende zu einem sehr schlechten Gewässerzustand für manches Wassergeflügel wegen Verhungerns. Die Regelung „Maßnahmen, die zu einer nachhaltigen Verschlechterung des Gewässerzustandes führen, sind unzulässig.“ bedarf also einer Interpretation der konkreten und komplexen Sachlage, sicher auch unter Berücksichtigung aller Vor- und Nachteile. Ließe man die Regelung dogmatisch gelten, dann wäre z. B. die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt zu verbieten, weil sie eindeutig eine Maßnahme ist, die zu einer nachhaltigen Verschlechterung des Gewässerzustandes führt und damit unzulässig wäre. Mit ökologischen Methoden sind jedoch Vorteile für Artenvielfalt und Populationsdichte in eutrophen Seen beweisbar.

Wenn die Sanierung des Domerslebener Sees gewünscht wird, dann sollte es leicht möglich sein, Wege und Lösungen zu finden, wie Vorteile dieses Vorhabens für die Menschen und für Tiere – die auf Seen angewiesen sind – erschlossen werden können. Gründe, warum es nicht gehen soll oder darf, sind auf konstruktivem Wege durch Lösungen zu neutralisieren.

Dazu sind auch vorhandene Passagen von Vorschriften zu werten, die eine Sanierung des Domerslebener Sees stützen und fördern.

(Es soll davon abgesehen werden, dass der o. g. Gesetzestext in Teilen auf keinem wissenschaftlichen Fundament beruht. Er ist „ökounlogisch“ [14]. Letztlich kommt es darauf an, was man will und wie es gelingt alle Beteiligten für diese Maßnahem zu begeistern.)

Das Wasserrecht von Sachsen-Anhalt und auch die EU-WRRL lassen sich – ohne verbogen zu werden – durchaus auch so verstehen, dass die Sanierung von Seen ein förderungswürdiges Vorhaben ist, das die Artenvielfalt der Pflanzen und Tiere und deren Anzahl je Fläche erheblich verbessert.

Was also soll daran insgesamt gewertet nachteilig sein?

Quellen- und Literaturverzeichnis

[1] Das neue Wasserrecht für die betriebliche Praxis – EU-Recht
WEKA Fachverlag

[2] Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2006 (GVBl. LSA Nr. 15 vom 20.04.2006, S. 248) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 15. April 2005 (GVBl. LSA S. 208), geändert durch Gesetz vom 7. November 2007 (GVBl. LSA S. 353)

[3] Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Magdeburg 2000

[4] Utschick, H.
Wasservögel als Indikatoren für den ökologischen Zustand von Seen
Verhandlungen der Ornithologischen Gesellschaft in Bayern
Band 22, Heft 3 / 4, 1976, Seiten 395/438

[5] Wasserwirtschaftsamt München
Der Speichersee und die Abwasserfischteiche – technische Großanlage und „Europareservat“ für Wasservögel
Infoblatt 2/99

[6] Reichholf, J.H.
Die Zukunft der Arten. Neue ökologische Überraschungen
Taschenbuch
erschienen März 2005 München
C.H. Beck Verlag

[7] Handlungskonzept zur Wiederherstellung des Domerslebener Sees und zum Hochwasserschutz der Stadt Wanzleben
Tischvorlage vom 30.10.2007
Verfasser: Muting GmbH (Magdeburg) und PGI GmbH (Magdeburg)

[8] ***
vom 13.10.2009

[9] ***
vom 10.03.2010

[10] Halbach, U. , Benndorf, J.
Hydrobiologische Plausibilitätsprüfung
Geplante Verschärfung der Überwachungswerte der zentralen Kläranlage Hayn
Kurzbericht vom 03.07.2008

[11] Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik

[12] Rumm, u. a.
Handbuch der EU-Wasserrahmenrichtlinie
2. Auflage
Erich Schmidt Verlag
Berlin 2006

[13] Lampert, W., u.a.
Limnoökologie
Georg Thieme Verlag Stuttgart
1999


[1] Gewässergestalt

[2] karpfenartige Süßwasserfische

[3] Fotos: U. Halbach am 23. September 2010

[4] Wenn das Wasser „schön eutroph“ ist, dann kann man nach Besatz und einigen Jahren einige Tausend Großmuscheln je 100 m² Teichbodenfläche finden. Reichholf [6]

[5] siehe Reichholf [6]

[6] Lebensgemeinschaft

[7] Vielfalt

[8] Der Zoologe, Evolutionsbiologe und Ökologe Professor Reichholf lehrt Naturschutz an der TU und leitet die Wirbeltierabteilung der Zoologischen Staatssammlung in München.

[9] Ufer, Küstenzone

[10] Das gilt nur in Bezug auf organische Stoffe. Bei toxischen Stoffen reicht eine geringere Dosis, um die Anzahl der Wasservögel an einem Gewässer zu verringern. (Trophie = Zufuhr von Nährstoffen)

[11] stehende Gewässer mit mittlerer Nährstoffbelastung und Produktivität

[12] In der Limnologie bezeichnet Trophierung die Zufuhr von Nährstoffen im Gewässer. Nach dem Gehalt an organischen und anorganischen Nährstoffen teilt man im Trophiensystem Gewässer in verschiedene Trophiestufen ein. Das Trophiensystem wird üblicherweise zur Klassifizierung von stehenden Gewässern angewandt. (Wikipedia)

[13] Pflanzenfresser

[14] Die Ökologie als Wissenschaft kennt keine „vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen“. Die Ökologie ist eine wertfreie Wissenschaft, die sich mit den Wechselwirkungen befasst, die die Verbreitung und Häufigkeit der Organismen bestimmen. Siehe hierzu LAMPERT [13]. Beispiel: Eine ökologische Funktion eines zumeist weniger geliebten, aber ökologisch hoch interessanten Gülleteiches als Biotop besteht darin, ein seltenes Habitat für das schöne Insekt Eristalis tenax zu sein. Mit der Reinigung des Gülleteiches würde man diese Tierart im Extremfall ausrotten, was nicht nur nach § 2 (1), sondern auch nach § 2 (2) des Wasserrechtes des Landes Sachsen-Anhalt verboten wäre. Wie man sieht, kann man mit dem Verschlechterungsgebot recht willkürlich oder beliebig umgehen. Es ist letztlich nur eine Frage der Interpretationsbefugnis und was man konkret will.

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Siehe auch: Reaktion auf dieses Gutachten

Bislang nicht veröffentlichtes Foto vom Faulen See:

Teilanonymisierte Stellungnahme

Auftraggeber:
Stadt Wanzleben-Börde – Ortschaft Domersleben
Markt 1-2, 39164 Wanzleben

Auftragnehmer:
Institut für Wasserwirtschaft Halbach
Schloßstraße 2, 08412 Werdau

Bearbeiter:
Uwe Halbach
Diplom-Ingenieur (FH) für Wasserwirtschaft & Diplom-Volkswirt

Ausfertigung: Internet

gez. U. Halbach
Institutsleiter

Werdau, den 24. September 2010

 

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