Überflutung

Was tun? – Hinweise an Geschädigte

Beweissicherung – ganz wichtig!

Im Ergebnis von Unwettern kommt es häufig zu Schäden durch Kanalrückstau und Überflutungen.

Wenn eine Schadensvergütung bei Gericht oder bei einer Versicherung geltend gemacht werden soll, ist ein Nachweis der Ursachen der Schäden notwendig.

  • Die Suche nach den Ursachen von Kanalrückstau und Überflutungen ist ein Schwerpunkt meiner Arbeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Abwasserbeseitigung.
  • Wichtig ist nicht nur die Klärung der Ursachen von Kanalrückstau und Überflutungen, sondern auch eine korrekte bzw. gültige Beweisführung nach den Gesetzen der Logik.

Dabei kann es sich z. B. um folgende Aufgaben handeln

  • Beweissicherung (Dokumentieren von Tatsachen bzw. deren Wahrscheinlichkeiten)
  • Feststellen der Ursachen der Überflutungs- oder Rückstauschäden
  • ggf. Mitwirken als Parteigutachter an der fachlichen Formulierung des Beweisantrages

Folgende Leistungsformen sind die Regel:

  • Privatgutachten
  • Versicherungsgutachten
  • Parteigutachten
  • Gerichtsgutachten

Auftraggeber können dabei z. B. sein

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Versicherungen
  • Kommunen
  • Abwasserzweckverbände

Bis Sie aber einen Sachverständigen vor Ort haben, sollten Sie selber eine Schadensdokumentation anfertigen, weil dies später für die Aufklärung der Ursachen nützlich sein kann.

Die Dokumentation zum Zeitpunkt des Geschehens ist häufig entscheidend für eine korrekte Ursachenbewertung!

Was also sollte man selber machen?

Dazu ist es erforderlich – wenn möglich – noch während des Unwetters oder unmittelbar danach den Weg des Wassers zu dokumentieren, Zeugen herbei zu rufen und in die Beweissicherung einzubinden.

Daneben ist der Schaden – wenn gefahrlos möglich – zu minimieren.

Bei der fotografischen Dokumentation ist zu beachten, dass zweckmäßigerweise zunächst ein Foto zur Übersicht gemacht wird und dann weitere Fotos von Detailansichten. Es muss später bewiesen werden können, wie die Fotos zuzuordnen sind. Detailaufnahmen sind zwar wichtig, sie erlauben aber ohne weitere Übersichtsaufnahmen keine Zuordnung und können damit ihren Beweiswert verlieren.

Dokumentation des Weges des Wassers! Woher kam es? Wohin floss es? Dokumentation der Wasserstände!

Mir ist bekannt, dass der Geschädigte vor einem Dilemma steht: Entweder er dokumentiert den Schadenshergang oder er rettet sein Hab und Gut.

Eine Wahl, die ihm keiner abnehmen kann. Wenn er aber Glück hat, gelingt ihm beides.

(Die Schwierigkeit, die der Sachverständige bei der Bewertung der Schadensursachen hat, ist die, das er nachträglich die Wahrheit (wahr oder falsch) nicht mehr feststellen kann, sondern vielleicht nur noch die Wahrscheinlichkeit zu bewerten vermag. Liegt dagegen vom Geschädigtem eine nachvollziehbare und schlüssige Dokumentation vor, dann sollte die nachträgliche Bewertung des Schadensherganges durch den Sachverständigen einen recht hohen Grad an Wahrscheinlichkeit erhalten. )

Wer es ganz vorbildlich machen will, fügt die Fotos mit Bildunterschrift in ein Worddokument ein und formuliert einen kleinen Text darunter, aus dem zu entnehmen sein soll, was mit den jeweiligen Fotos bewiesen wird. Aus dem Dokument sollte auch hervorgehen, wer die Fotos wann gemacht hat, wer den Text wann verfasst hat. Bei unmittelbaren Fotos ist auch die Uhrzeit zu notieren. Hilfreich sind auch Videoaufnahmen von dem Geschehen.

Inhalt der Dokumentation, z. B.:

  • Kurzbeschreibung des Schadensereignisses
    • Datum, Uhrzeit (von bis)
    • Abläufe
    • Situation
  • Namen der Zeugen
  • Fotodokumentation über die Ursachen der Überflutung , insbesondere Dokumentation des Weges des Wassers, das die Überflutung verursachte
  • Fotodokumentation der Schäden

Mit der Anzahl der Fotos sollte man nicht zu geizig sein. Ein Foto mehr aus einer anderen Sicht ist immer besser als eines zu wenig.

Vorteile einer Dokumentation durch den Geschädigten

  • Derlei Dokumentationen sind für den Gerichtsgutachter oder den Gutachter einer Versicherung hilfreich bei der Ursachenfindung.
  • Für den Parteigutachter bzw. für den Anwalt sind sie ebenso hilfreich für seine Argumentation.
  • Der Vorteil einer parteilichen Beweissicherung liegt oft in der unmittelbaren Dokumentation des Vorganges. Meist sind es die Geschädigten, die zu allererst feststellen oder vermuten, welche Ursachen das Schadensereignis hatte. Die Aufgabe, dies kritisch und nachvollziehbar zu überprüfen, ist dann Sache des Gerichtssachverständigen, der mitunter aber erst Monate oder mitunter auch Jahre später beauftragt wird, zu klären, wie der Schaden entstand.
  • Die Ursachen von Überflutungen oder von Ereignissen und die Bedingungen, die dazu führten, lassen sich im Nachhinein mitunter meist nur schwierig oder auch nicht mehr sicher feststellen. Deshalb kommt es darauf an, die Situation, die zum Schadenszeitpunkt geherrscht hat, nachvollziehbar und plausibel zu dokumentieren.
  • Eine 100 %-ig sichere Ursachenfeststellung ist nach dem Schadensereignis eher eine Ausnahme. Deshalb kann es auf jede zusätzliche Information ankommen.

Ob Sie – als geschädigte Partei – aber die Dokumentation nicht, teilweise oder vollständig dem Gerichtsgutachter übergeben, muss Ihr Rechtsanwalt entscheiden!

Änderungen an der Situation am Schadenstag

Änderungen an der Situation am Schadenstag, wie z. B. Geländeregulierungen, Änderungen an der Grundstücksentwässerung vor der Beweissicherung sind problematisch für die anschließende Beweisführung. Wenn Sie Änderungen vorhaben, sollten Sie dies unbedingt mit Ihrem Anwalt vorher besprechen.

Über die Arbeit eines Gerichtsgutachters

Ein Gerichtsgutachter ist in der Regel ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, der von einem Gericht den Auftrag erhielt in einem bestimmten Rechtsstreit als Gutachter Tatsachen festzustellen und diese Tatsachen und/oder Zusammenhänge fachlich zu bewerten.

Der Sachverständige wird und muss unabhängig von Ihren eigenen Aufzeichnungen selber eine Dokumentation über den Schadenshergang anfertigen.

Ein Gerichtsgutachter ist aber verpflichtet, Ihre Dokumentation zur Kenntnis zu nehmen und ggf. als Parteivortrag zu bewerten.

Die Dokumentationen der Geschädigten oder der Parteien sind Parteivorträge, die immer zweitrangig vor den Bewertungen eines Gerichtsgutachter sind.

Entscheidend ist aber das, was der Gerichtsgutachter feststellt.

Der Gerichtsgutachter darf – wenn er es nachvollziehbar begründen kann – den Parteivorträgen folgen, wobei Feststellungen eines öffentlich vereidigten Sachverständigen – wenn er als Parteisachverständiger arbeitet – mitunter ein besonderes Gewicht haben.

Ratsam ist die unverzügliche Beauftragung eines ö.b.u.v. Sachverständigen für Abwasserbeseitigung zur Dokumentation der Ursachen des Wasserschadens.

Insbesondere soll er – wenn noch möglich – den Weg des Wassers beweisen.

Für die Bewertung der Wasserschäden (Kosten) an sich, benötigt man andere Sachverständige.

In den folgenden Ausführungen werden die Ursachen zweier tatsächlicher Schäden anschaulich dargestellt. Es handelt sich um Auszüge aus zwei Gerichtsgutachten von mir.

Fachtechnische Ursache eines ausgewählten Rückstauschadens in Thüringen

Diese Rückstausicherung befand sich im Ablauf einer Kleinkläranlage. Schweflige Säure, die aus den Kanalgasen gebildet wurde, zerstörte die Wellen der Rückstausicherung, so dass diese nicht mehr funktionieren konnten. Zudem ist eine derartige Rückstausicherung für fäkalisches Abwasser nicht zugelassen. 

Fachtechnische Ursachen einer ausgewählten Überflutung eines Betriebes in Sachsen

In das dargestellte Einzugsgebiet eines trockenfallenden Grabens wurde ein Gewerbegebiet geplant.

Blick in das Einzugsgebiet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch den Neubau dieser Straße wurde der natürliche Abfluss gestört. Der „Bach“ floss dann zunächst oberirdisch teilweise auf den Straßen des Gewerbegebietes entlang und fand dabei einen Weg in das Werk, den er ohne die Straßenbaumaßnahme nicht genommen hätte. 

Dieser Einlauf war ursprünglich für das oberflächlich ablaufende Niederschlagswasser des 38 ha großen Einzugsgebietes vorgesehen. Er verstopfte durch das von den Feldern abgeschwemmte Rechengut.

Einlaufbauwerk mit Geröll- und Sandfang nach ATV-Regelwerk A 241. Bei dieser regulären Lösung – oder gleichwertig – wäre der Schaden möglicherweise nicht aufgetreten. 

Die eher ohnmächtige Antwort der Grundstückseigentümer auf häufige Überflutungen

Das sind Indizien, für den Weg des Wassers bei Überflutungen.

Schutz einer Toreinfahrt

Schutz eines Kellerfensters vor Überflutung – Wir haben es hier recht wahrscheinlich mit einer häufigen Überflutungssituation zu tun. Bei einer einmaligen Überflutung hätte sich der Hauseigentümer wohl noch keine Sandsäcke organisiert. 

Weitere Quellen:

Überflutung, Rückstau

Überflutungsschäden durch mangelhafte Einlaufbauwerke

Siehe auch:

Gerichtsgutachten

Gutachter Uwe Halbach
Berufliche Entwicklung
Ausgewählte Gutachten
Gerichtsgutachten und Gerichtsprozess

 

Rückstau

Ausgewählte Referenzen über Gutachten der Bewertung von Überflutungsschäden (Gutachten von U. Halbach, z.T. auch interdisziplinäre Zuarbeit und Mitwirkung)

[/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]
Print Friendly, PDF & Email