Einbeckenkläranlagen schon längere Zeit zu zweit

SBR-Anlagen – früher hießen sie in deutscher Sprache  „Einbeckenkläranlagen“ – stammen ursprünglich aus der industriellen Abwasserbehandlung, die in diesen Fällen dadurch gekennzeichnet war, dass Abwasser nur in 8 oder 10 Stunden anfiel und an arbeitsfreien Tagen gar nicht.

So war es eine elegante Lösung mit nur einem Behälter alle Reinigungsaufgaben bewältigen zu können.

In dem Bestreben, die Anlagen aber auch in Bereichen einsetzen zu können, in denen rund um die Uhr Abwasser anfiel, wurden derartige Verfahren dadurch verschlechtert (verkompliziert), dass Einbeckenkläranlagen im kommunalen Bereich nun wenigstens zwei Becken benötigen.

Hintergrund des Erfolges der Einbeckenanlagen bei Kommunen ist (nur?) der etwas geringere Preis gegenüber konventionellen Kläranlagen und weil Kommunen bei der Investentscheidung in der Regel an kostengünstige Verfahren gebunden sind. Dabei wird aber hin und wieder übersehen, dass beide Verfahren keineswegs gleichwertig sind.

Bei der Feststellung des Gebrauchswertunterschiedes muss man schon etwas Mühe, Zeit und Geld aufwenden, wobei all dies bei kommunalen Investitionsentscheidungen nicht immer gelingt.

Abgesehen davon ist nicht alles was wenig kostet auch gut.

Bei SBR-Anlagen wird an dem wichtigsten und zugleich kostengünstigsten Anlagenteil einer Kläranlage gespart: An dem Beckenvolumen.

D. h. Anlagen mit einem höheren Gebrauchswert, z. B. Kläranlagen mit aufgelöster Bauweise (wenigstens ein Becken je für die Vorklärung, Belebung und Nachklärung) weisen etwas höhere Kosten auf.

Aber letztlich ist die Entscheidung in diesem Fall nur eine Frage der Beschäftigung mit dem Gebrauchswert.

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