Novelle „Neufassung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV)“

Stand Arbeitsentwurf: August 2010

Ausgewählte Schwerpunkte

  • zum Teil deutliche Absenkung der bisher geltenden Grenzwerte für Schwermetallgehalte und organische Schadstoffe
  • Einführung zusätzlicher Grenzwerte für Benz(a)pyren (B(a)P) und Perfluorierte Tenside (PFOA / PFOS)
  • Anforderungen an eine Qualitätssicherung bei der Klärschlammverwertung
  • Abgabe und Aufbringung nur nach hygienisierender Behandlung
  • Vermischungsverbot für Klärschlämme unterschiedlicher Betreiber aus Kläranlagen der GK2 bis GK50

Die pauschale Forderung nach hygienisierender Behandlung des Klärschlammes ist sachlich nicht plausibel.

Ein Thema der FAZ lautet vor fast einem Jahr: „Biogasanlagen – Brutstätten für Ehec-Keime?“

Siehe hierzu Beitrag: EHEC aus Biogasanlagen?

Fazit für Klärschlamm:

Markant scheint zu sein, dass die Bedenken Klärschlammbiogasanlagen eher nicht betreffen.

Wenn das so ist, wäre dann nicht eine hygienisierende Behandlung – wenn überhaupt – dann  nur für landwirtschaftliche Biogasanlagen zweckmäßig?

Der Klärschlamm kommunaler und anderer industrieller Kläranlagen braucht dann nicht hygienisiert zu werden?

Sofern aus rein vorsorglichen Gründen eine hygienisierende Behandlung des Klärschlammes gefordert wird, dann wäre durch wissenschaftlich nachvollziehbare Methoden zu beweisen, dass die Wissenschaft das Risiko nicht bewerten kann und dass deshalb abstrakte Bedenken gelten können.

Im Übrigen sehe ich starke Indizien dafür, dass der Grenzwertverschärfung beim Klärschlamm die sachliche Grundlage (konkrete Gefahr) fehlen könnte.

Sollten nicht nach über 100 Jahren landwirtschaftliche Klärschlammentsorgung doch tragfähigere und vor allem konkrete Argumente vorliegen, als abstrakte Ängste und Sorgen?

Ein konkretes Konterargument für die Verschärfung der Grenzwerte fällt mir hilfsweise ein: Dummerweise wird der Deutsche immer älter.

Nun wäre noch die Wahrscheinlichkeit der Korrelation zu klären:

  • Gibt es einen Zusammenhang und wird deshalb der Deutsche am Ende sogar älter wegen der Klärschlammausbringung?
  • Die bisherige Klärschlammverordnung ist hinreichend und die bisherige Klärschlammentsorgung – in welcher Weise auch immer – beeinträchtigt nicht die Volksgesundheit.
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