Eine Plausibilitätsprüfung umfasst meist nur die Darlegung einer sachverständigen Meinung oder Erfahrung in Bezug auf einen fragwürdigen oder strittigen Sachverhalt und dies in der Regel ohne umfänglichen oder korrekten bzw. gültigen Beweis.

Ergebnis der Plausibilitätsprüfung können als Urteil die Thesen

  • plausibel“ oder
  • „nicht plausibel“

sein. Ratsam ist die Darlegung, warum die Indizien als plausibel oder nicht plausibel erscheinen.

Im Ergebnis der Plausibilitätsprüfung ist dann meist durch den Auftraggeber ggf. zu entscheiden, ob im Rahmen eines daran anschließenden umfänglichen Gutachtens die Thesen der Plausibilitätsprüfung „plausibel“ bzw. „nicht plausibel“ nachvollziehbar und begründet bewiesen werden sollen.

Mittel dafür können sein – wenn möglich und zweckmäßig – z. B. Tatsachenfeststellungen, partielle Nachrechnungen, Überschläge oder Kalkulationen.

Der Vorteil dieser ggf. zweistufigen Bewertung kann in der Einsparung von Kosten für die Bewertung liegen.

Print Friendly, PDF & Email