Jährlichen Blaualgenkampagnen in der Presse fehlt Verhältnismäßigkeit und Sachlichkeit

Empfehlungen des Umweltbundesamtes zum Schutz der Badenden vor Cyanobakterientoxinen

Die Empfehlungen des Umweltbundesamtes zum Schutz der Badenden vor Cyanobakterientoxinen sind dem Internet zu entnehmen [1].

Schaut man sich diese Veröffentlichung mal genauer an, so ist diese durchaus nachvollziehbar.

Nur eine so große Gefahr für Badende – welche die jährlich auftretenden Pressekampagnen rechtfertigen – ist aus ihr nicht abzuleiten. Der Leser mag selbst urteilen. Hier nur einige kommentierte Auszüge aus der Empfehlung:

  • „Die Mehrzahl dieser Beobachtungen wurde im Zusammenhang mit dem Genuss von kontaminiertem Trinkwasser dokumentiert.“ (Also keine gesicherte Kenntnis über Badegefahren.)
  • „Zur Exposition beim Baden liegt, neben einzelnen Kasuistiken, bisher nur eine systematische epidemiologische Untersuchung aus Australien [16] vor.“ (Kasuistiken = Einzelfälle)
  • „Welche Bedeutung derartige Reaktionen für Badende haben, kann zurzeit jedoch noch nicht abgeschätzt werden.“ (Blaualgen begleiten den Menschen seit es ihn gibt. Nur als er begann Muscheln zu essen, die ihrerseits Blaualgen filtrierten, wurde es problematisch.)
  • „Aus der Sicht des Gesundheitsschutzes kommt den systemischen Wirkungen der Cyanotoxine nach oraler Aufnahme die größte Bedeutung zu.“ (Oral, d. h. Blaualgen trinken!)
  • „In diesem Zusammenhang stellen im Uferbereich der Badestelle spielende Kleinkinder im Krabbelalter aufgrund ihres Spielverhaltens und durch ihren häufigen Hand-Mund-Kontakt, bei dem sie unbeabsichtigt größere Mengen Sand und Wasser aufnehmen können, eine besondere Risikogruppe dar. Auch Kinder im Grundschulalter können beim Toben im Flachwasserbereich größere Wassermengen aufnehmen.“

„Eine Risikoabschätzung für Badende ist vor dem Hintergrund der eingeschränkten toxikologischen und epidemiologischen Datenlage nur mit großen Unsicherheiten möglich.“

Nicht plausibel ist allerdings die folgende Konklusion wegen fehlerhafter Begründung:

„Aufgrund des derzeitigen Kenntnisstandes muss jedoch davon ausgegangen werden, dass Baden in eutrophen, stark mit Cyanobakterien belasteten Gewässern ein Gesundheitsrisiko darstellt, insbesondere bei wiederholter Exposition innerhalb weniger Tage bis Wochen bei hoher Zelldichte bzw. Toxinkonzentration.“

Korrekt wäre dagegen:

Aufgrund des derzeitigen Kenntnisstandes kann jedoch davon ausgegangen werden, dass Baden in eutrophen, stark mit Cyanobakterien belasteten Gewässern ein Gesundheitsrisiko darstellt, insbesondere bei wiederholter Exposition innerhalb weniger Tage bis Wochen bei hoher Zelldichte bzw. Toxinkonzentration.

Wenn einerseits festgestellt wird

„Eine Risikoabschätzung für Badende ist vor dem Hintergrund der eingeschränkten toxikologischen und epidemiologischen Datenlage nur mit großen Unsicherheiten möglich.“

dann kann andererseits nicht behauptet werden

„Aufgrund des derzeitigen Kenntnisstandes muss jedoch davon ausgegangen werden,…“

Das Wörtchen „muss“ vermittelt Gewissheit, die ja in diesem Fall – wie in der Empfehlung korrekt selbst bewiesen – nicht vorliegt.

Insofern ist festzustellen:

Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Badende im Wasser mit Cyanobakterientoxinen vergiften, ist wahrscheinlich sehr gering.

Dieses Feststellung vermag folgendes Indiz zu begründen: Es gibt zu wenige (wenn nicht sogar keine) erkrankten Badegäste in Deutschland, um die Besorgnis einer Vergiftung der Badegäste durch Blaualgen zu rechtfertigen. In warmen Gegenden mag die Gefahr aufgrund der höheren Stoffwechselgeschwindigkeit der Bakterien und damit einer deutlich schnelleren Teilung durchaus größer sein.

Die Besorgnis einer Vergiftung der Badegäste durch Blaualgen in Deutschland ist sachlich nicht nachvollziehbar, wohl eher vorsorglich überbewertet. Das Baden an sich ist lebensgefährlich (a). Die Blaualge ist damit verglichen harmlos.

Die Gefährlichkeit mancher Blaualgenarten ist einerseits unbestritten, andererseits hindert aber sicherlich häufig der gesunde Menschenverstand vor einem Bad in einer solchen grünen, undurchsichtigen Brühe. Genau das scheint der Hauptgrund für fehlende Vergiftungen oder Hautreizungen der Badenden durch Blaualgen zu sein. Theoretisch ist ja alles konstruierbar, aber wer geht in der Praxis in einem solchen Wasser, das unappetitlich aussieht und dessen  Algen zum Himmel stinken tatsächlich baden und wer lässt seine Kinder an solchen Teichen spielen?

Die Praxis scheint zu beweisen, dass die Gefahr, beim Baden durch Blaualgen vergiftet zu werden, oder dass man eine Hautreizung erleidet, gering ist.

Bewertung der für Cyanobacter kritischen Pges.-Konzentrationen

Nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes [1] können in thermisch geschichteten und insbesondere in großen Gewässern Cyanobakterien bereits ab 20 µg/l Gesamt-Phosphor dominieren (manchmal auch darunter) und in kleinen und durchmischten Gewässern eher ab 30-40 µg/l.

Wenn man nun mit Sicherheit Cyanobakterien ausschließen möchte, dann ist das wohl bei Konzentrationen < 20 µg/l Gesamt-Phosphor.

Orientiert man sich eher an kleinen und durchmischten Gewässern, dann gelten 30-40 µg/l Gesamt-Phosphor als kritisch.

Wenn das Ziel formuliert wird, Konzentrationen < 20 µg/l Gesamt-Phosphor zu erreichen, dann  ist es interessant sich eine Vorstellung von der „Kleinigkeit“ des Zieles zu machen: 20 µg/l Gesamt-Phosphor – das wären z. B. 20 g in 1.000 m³ Wasser. Um in einem See eine Konzentration von 20 Mikrogramm Phosphor/l  (= 20 g/1.000 m³) zu erzeugen, die eine Blaualgenblüte verspricht, braucht man die Landwirtschaft als Frachtmitverursacher nicht. Im FREMSA-Modell (S. 6) kalkulierte man für Sachsen-Anhalt  die  Phosphorfracht aus der Luft (u. a. Niederschlag) in Höhe von 0,58 kg Pges./haa. Ein See ohne Zu- und Abfluss (z. B. 100 m x 100 m x 2 m Tiefe = 20.000 m³)  bräuchte also 400 g Pges., um eine Konzentration von 20 Mikrogramm Phosphor/l  zu erreichen. Danach wäre nach 8 Monaten das Maß voll, d. h. es wäre die Pges.-Konzentration für eine Blaualgenblüte erreicht, wobei es nicht darauf ankommt, ob der Grenzwert nun 20, 30 oder 40 µg/l Gesamt-Phosphor beträgt. Dann dauert es eben ein Jahr oder zwei Jahre länger. Demnach müssten also fast alle Seen mit Blaualgenblüten zu kämpfen haben. Das scheint aber nicht der Fall zu sein. Also gibt es noch mehr Faktoren als nur eine Phosphorgrenzkonzentration, die eintreten muss bzw. müssen damit es zu einer Blaualgenblüte kommt oder nicht kommt. Immerhin könnte nach Uhlmann (1975)  sich in dem Modellsee eine Blaualgentrockenmasse von kalkulatorisch ca. 29 kg bilden, die bei einem angenommenen Wassergehalt von 90 % in 290 kg Algenfrischmasse umzurechnen wäre. Würden sich nun alle Blaualgen an der Wasseroberfläche versammeln – was nie der Fall ist –  dann wäre dies eine Schicht von 0,03 mm Mächtigkeit. Wie man erkennt, braucht man für eine  „richtige“ Blaualgenblüte eine größere Phosphorkonzentration als nur  20 oder 40 µg/l Gesamt-Phosphor. Daran sieht man wieder einmal, dass es nicht nur auf die Konzentration ankommt, sondern wohl in erster Linie auf die Dosis. Na ja, so etwas lernte man schon in der Grundschule oder noch früher, als Mutti Tabletten an das Kind austeilte und dabei immer auf die Dosis achtete.

Und:

  • Nicht alles was grün ist und auf dem Wasser schwimmt ist eine Blaualge.
  • Nicht jede Blaualge ist giftig.
  • Manche kann man sogar essen und werden auch gegessen.

Ein starkes Indiz:

Übermäßige Abwasserreinigung begünstigt Blaualgenblüten.

Blaualgen scheinen dann günstige Lebensbedingungen zu haben, wenn die Nitratkonzentration im Gewässer niedrig ist.

Nitrat wird aber in vielen Kläranlagen oft sachlich unbegründet beseitigt, denn Nitrat ist nur unter besonderen Bedingungen unerwünscht (Grundwasser, Trinkwassertalsperren…).

In vielen anderen Fällen ist es ein wertvoller Nutzstoff, der sogar so nützlich ist, dass er für die Sanierung von Seen Verwendung findet. Ob ein Stoff nun schädlich oder nützlich ist, kann sachlich nur durch eine Einzelfalluntersuchung geklärt werden, aber keinesfalls z. B. durch den Anhang 1 der Abwasserverordnung. So handelt es sich bei dem Anhang 1 der Abwasserverordnung um einen Konsens, dem die wissenschaftliche Grundlage (z. B. das Wirken der Naturgesetze) teilweise verloren ging.

Und:

Jungfische begünstigen ebenso Blaualgenblüten!

Jungfische fressen Wasserflöhe und Wasserflöhe fressen Algen.

Also, vereinfacht formuliert:

Keine Jungfische = viele Wasserflöhe = weniger Algen.

Das Fangen von Raubfischen begünstigt also Blaualgenblüten!

D. h. Blaualgenblüten können viele Verursacher haben.

 


(a) 2013: Erschreckende Bilanz der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft: In diesem Jahr hat sich die Zahl der Badetoten fast verdoppelt. 250 Menschen sind in Deutschland während der Sommermonate im Wasser ertrunken. Radio Hamburg meldet zu den häufigsten Ursachen für Badeunfälle: „Aber auch Stellen an denen Müll in den See geschmissen worden ist oder dort wo viele Wasserpflanzen wachsen ist die Gefahr sich unter Wasser zu verfangen groß. Die häufigsten Ursachen für Badeunfälle sind Überhitzung, Selbstüberschätzung und gerade bei Nicht-Schwimmern, aufblasbare Tiere oder Luftmatratzen . Dieses Wasserspielzeug bietet ein hohes Gefahrenpotential, da sie von diesen Tieren auch abrutschen können und dann Ertrinkungsgefahr droht. Damit Sie in Zukunft vorbereitet sind und erkennen, wenn jemand ertrinkt, gibt es hier ein paar Tipps, die Leben retten können. Um den tödlichen Ausgang von solchen Unfällen zu vermeiden, sollten Sie sich regelmäßig über Erste-Hilfe- und Wiederbelebungsmaßnahmen informieren.“ … Und kein Wort von Unfällen durch Blaualgen!

Literatur

[1] Empfehlung des Umweltbundesamtes zum Schutz von Badenden vor Cyanobakterien-Toxinen
Bundesgesundheitsbl. – Gesundheitsforsch. – Gesundheitsschutz
2003, 46, S: 530-538

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