Gelehrter oder Weltmann. Wer beurteilt Tatsachen trefflicher?

Mitunter wird versucht konkrete Tatsachen mit Regeln, Gesetzen, Vorschriften, Vorstellungen o. ä. zu begründen. Tatsachenfeststellungen sind aber nicht induktiv zu beweisen, sondern ggf. prüffähig zu dokumentieren.

Zum Verständnis dient als Beweis ein Zitat von Schopenhauer ([1], S. 606) aus dem Kapitel 6 seiner Lehre von der abstrakten oder Vernunft-Erkenntnis:

„Beim eigenen Nachdenken ist die Abstraktion ein Abwerfen unnützen Gepäckes, zum Behuf leichterer Handhabung der zu vergleichenden und darum hin und her zu werfenden Erkenntnisse. Man läßt nämlich dabei das viele Unwesentliche, daher nur Verwirrende, der realen Dinge weg, und operirt mit wenigen, aber wesentlichen, in abstracto gedachten Bestimmungen. Aber eben weil die Allgemeinbegriffe nur durch Wegdenken und Auslassen vorhandener Bestimmungen entstehen und daher je allgemeiner, desto leerer sind, beschränkt der Nutzen jenes Verfahrens sich auf die Verarbeitung unserer bereits erworbenen Erkenntnisse, zu der auch das Schließen aus den in ihnen einzuhaltenen Prämissen gehört.

Neue Grundeinsichten hingegen sind nur aus der anschaulichen, als der allein vollen und reichen Erkenntniß zu schöpfen, mit Hülfe der Urtheilskraft…denn da alle Abstraktion im bloßen Wegdenken besteht; so behält man, je weiter man sie fortsetzt, desto weniger übrig.“

Dem Kapitel 7 „Vom Verhältniß der anschauenden zur abstrakten Erkenntnis“ ist u. a. zu entnehmen:

„Denn alle abstrakte Erkenntniß giebt zuvörderst bloß allgemeine Grundsätze und Regeln; aber der einzelne Fall ist fast nie genau nach der Regel zugeschnitten: sodann soll diese nun erst das Gedächtniß zu rechter Zeit vergegenwärtigen; was selten pünktlich geschieht: dann soll aus dem vorliegenden Fall die propositio minor gebildet und endlich die Konklusion gezogen werden. Ehe das Alles geschehen, wird die Gelegenheit uns meistens schon das kahle Hinterhaupt zugekehrt haben, und dann dienen jene trefflichen Grundsätze und Regeln höchstens, uns hinterher die Größe des begangenen Fehlers ermessen zu lassen. Freilich wird hieraus, mittelst Zeit, Erfahrung und Uebung, die Weltklugheit langsam erwachsen; weshalb, in Verbindung mit diesen, die Regeln in abstracto allerdings fruchtbar werden können.

Hingegen die intuitive Erkenntniß, welche stets nur das Einzelne auffaßt, steht in unmittelbarer Beziehung zum gegenwärtigen Fall: Regel, Fall und Anwendung ist für sie Eins, und diesem folgt das Handeln auf den Fuß.

Hieraus erklärt sich, warum, im wirklichen Leben, der Gelehrte, dessen Vorzug im Reichthum abstrakter Erkenntnisse liegt, so sehr zurücksteht gegen den Weltmann, dessen Vorzug in der vollkommenen intuitiven Erkenntniß besteht, die ihm ursprüngliche Anlage verliehen und reiche Erfahrung ausgebildet hat. Immer zeigt sich zwischen beiden Erkenntnißweisen das Verhältniß des Papiergeldes zum baaren: wie jedoch für manche Fälle und Angelegenheiten jenes diesem vorzuziehen ist; so giebt es auch Dinge und Lagen, für welche die abstrakte Erkenntniß brauchbarer ist, als die intuitive. Wenn es nämlich ein Begriff ist, der, bei einer Angelegenheit, unser Thun leitet; so hat er den Vorzug, ein Mal gefaßt, unveränderlich zu seyn; daher wir, unter seiner Leitung, mit vollkommener Sicherheit und Festigkeit zu Werke gehen. Allein diese Sicherheit, die der Begriff auf der subjektiven Seite verleiht, wird aufgewogen durch die auf der objektiven Seite ihn begleitende Unsicherheit: nämlich der ganze Begriff kann falsch und grundlos seyn, oder auch das zu behandelnde Objekt nicht unter ihn gehören, indem es gar nicht, oder doch nicht ganz, seiner Art wäre.“ Schopenhauer ([1], Seite 617)

Es ist also nach Schopenhauer festzustellen:

  • Die wahre Erkenntnis ist nur durch Tatsachenbewertung möglich.
  • Aus abstrakter Erkenntnis sind bloß allgemeine Grundsätze und Regeln abzuleiten.
  • Der einzelne Fall ist fast nie genau nach der Regel zugeschnitten.

Die wahre Erkenntnis ist intuitiv, konkret und wird durch Anschauung des Konkreten und nicht durch bewertende Vergleiche mit Abstraktem (Theorien, Regeln) gewonnen.

Die Intuition ist ein Synonym. Der philosophische Begriff einer Intuition nach Schopenhauer ist nicht mit der Intuition als Begriff für Erleuchtung, Eingebung oder Spürsinn zu verwechseln.

Hier geht es um Erkenntnis durch Anschauung mit Hilfe der Urteilskraft sowie um Tatsachenfeststellung und -bewertung. Siehe dazu die Ausführungen von Schopenhauer.

Siehe auch:

Quellen:

[1] Schopenhauer, A.
Die Welt als Wille und Vorstellung
Dritte, verbesserte, und beträchtlich vermehrte Auflage von 1859
Voltmedia GmbH Paderborn

[2] Bayerlein
Praxishandbuch Sachverständigenrecht
2. Auflage
C.H. Beck`sche Verlagsbuchhandlung
München 1996

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