Der Rückstau im Kanalnetz als sekundäre Ursache von Grundstücksschäden

Uwe Halbach
ö.b.u.v. Sachverständiger für Abwasserbeseitigung
Rückstaugutachten

Inhalt:

  • Welche Vorgänge laufen beim Rückstau ab?
  • Wann ist ein Rückstau nicht möglich?
  • Wer ist für die Rückstausicherung verantwortlich?
  • Wirkung von Rückstausicherungen
  • Wirkung von Rückstausicherungen an falscher Stelle
  • Gebäudeschaden bei undichter Grundleitung und Kellerlenzung bei hohem Grundwasserstand
  • Rückstauschleifen
  • Bezug von Rückstausicherungen
  • Rechtsprechung
  • Überflutung trotz korrekter Rückstausicherung?
  • Weitere Informationen
  • Literatur

Siehe auch:

Wenn Abwasser oder Fäkalien in den Keller strömen und keine Verstopfung der Grundstücksentwässerung vorliegt, dann handelt es sich meist um Rückstau. Dabei fließt dann im öffentlichen Kanal angestautes Abwasser über die Grundstücksentwässerungsleitung in den Keller.

Derartige Effekte sind seit zig-Jahren bekannt und die Vermeidung solcher Probleme gehört zu dem Grundwissen eines Fachingenieurs oder eines Installationsbetriebes.

Mit Rückstau ist grundsätzlich zu rechnen!

Wenn der Artikel auch „Der Rückstau im Kanalnetz als sekundäre Ursache von Grundstücksschäden“ genannt wird, so ist die primäre Ursache von manchen Grundstücksschäden durch Rückstau eine fehlende oder falsch eingebaute Rückstausicherung.

Rückstausicherungen sind über 100 Jahre alt

Rückstau

Fachbuch von GENZMER (1924)

Sie sind also keine neue „Erfindung“ der Kommunen bzw. der Abwasserzweckverbände.

Der Absatz 4 des § 23 der Berliner Polizei-Verordnung über die „Herstellung und Betrieb von Grundstücksentwässerungen« usw. vom 26. Okt. 1910 lautet:

»Die Genehmigung zum Anschluß solcher Einläufe, die tiefer als die Straßenbordkante liegen, wird nur widerruflich erteilt. Der Eigentümer hat für den ordnungsmäßigen Zustand und die richtige Handhabung der Verschlüsse Sorge zu tragen und ist für alle durch etwaigen Rückstau hervorgerufene Schäden verantwortlich.« 

Quelle: GENZMER (S. 47)

 

 

 

 

Rückstauschutz war in Erfurt schon 1929 Bestandteil der Polizeiverordnung:

 

 Kopie aus dem Fachbuch von Gürschner, u. a.: Der städtische Tiefbau, III. Stadtentwässerung, Verlag B.G. Teubner Leipzig, Berlin und Leipzig, 1921 (pdf-Datei): Sicherung vor Rückstau ist a.a.R.d.T. wenigstens seit 1921

Rückstau 1921

Rückstausicherung 1924

 

Rückstausicherung

Abbildung 2 : Variante einer einfachen Rückstausicherung (1924) aus dem o.g. Fachbuch von GENZMER

 

 

 

 

 

 

 

 

Welche Vorgänge laufen beim Rückstau ab?

Das Schema veranschaulicht die Entstehung eines Rückstaus in einem Schmutzwasserkanal.

Dargestellt wurde ein Schnitt durch ein Schmutzwasserkanalisationsfragment.

Nach dem unterliegenden Schacht im Schema wurde eine Störung (Kanaleinbruch) dargestellt.

(Zu gleichen Auswirkungen führen beispielsweise auch Ausfälle von Abwasserhebeanlagen.)

Ständig zufließendes Abwasser führt zu einer Vollfüllung des oberhalb liegenden Kanalabschnittes und zur Füllung betroffener Schächte.

Mit den Entwässerungskanälen sind die Grundstücke durch einen Hausanschlusskanal verbunden.

In dem Fall, dass der Gebäudekeller über eine offene ungeschützte Verbindung zum Hausanschlusskanal verfügt, wird der Keller nach dem Gesetz der kommunizierenden Röhren geflutet (Abbildung 3).

Diese offenen Verbindungen zum Hausanschlusskanal können z. B. Fußbodenentwässerungen, in Kellern aufgestellte Toiletten, Duschen u. a. m. sein.

Im Ergebnis der Überflutung steigt das Wasser in den „verbundenen Röhren“ so hoch wie die niedrigste „Röhre“ reicht. (Abbildung 3)

In dem gezeichneten Fall ist dies die Oberkante des unteren Schachtes.

Rückstausicherung

Abbildung 3 : Wirkung bei fehlender Rückstausicherung

Wann ist ein Rückstau nicht möglich?

Ein Rückstau ist nicht möglich, wenn die Öffnungen der Hausentwässerung oberhalb der Straßenoberkante liegen. (Ratsam sind nach Abwägung Sicherheitszuschläge von z.B. 30 cm.) Siehe hierzu Abbildung 4.

Nach

[1, Seite 128 ] gilt:

Entscheidend ist jeweils, daß ein Rückstau des Abwassers so lange unschädlich ist, wie ein Austritt … des Abwassers vermieden wird. Gibt es unterhalb „der Rückstauebene“ bei den Grundstücksentwässerungsanlagen ungesicherte Öffnungen oder Auslässe, so besteht die Gefahr, dass bei starken Regenfällen oder bei einer starken Inanspruchnahme des Abwassernetzes der Rückstau ein Ansteigen des Wassers in den Einlaufschächten und in den Räumen, in denen sich Öffnungen zur Abwassereinleitung befinden, nach dem Gesetz der kommunizierenden Röhren bis zur Rückstauebene hervorruft, wenn nicht besondere Schutzeinrichtungen eingebaut worden sind. Diese Gefahr zu vermeiden, liegt nicht nur im wohlverstandenen Interesse der angeschlossenen Grundstücke, sondern auch im öffentlichen Interesse einer geordneten Abwasserbeseitigung.“ [1/S. 128]

Der Rückstau kann sich aus verschiedenen Störungsereignissen, aber auch infolge planmäßiger Reinigungsarbeiten ergeben.

In der DIN 1986 Teil 1 und im Kommentar zur DIN gibt es ausführliche sowie eindeutige Hinweise, wie Kellerüberflutungen und Rückstau in Räumen auszuschließen sind.

Wesentliche Aspekte sind, dass Rückstau

  • ein planmäßiges Ereignis sein kann,
  • in der öffentlichen Kanalisation auch im laufenden Betrieb nicht dauerhaft vermieden werden kann.

Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene müssen für den Rückstaufall gemäß DIN 1986-1, Abschnitt 7 gegen das Austreten von Abwasser gesichert werden, ansonsten kann Abwasser in das Gebäude eindringen. … Überflutungen gefährden Menschen, …, verursachen seuchenhygienische Gefahren und wirtschaftliche Schäden an Einrichtungen und Gebäuden. Diese Überflutungen sind vermeidbar. …“ [1/S. 127]

Rückstausicherung

Abbildung 4 : Wirkung einer vorhandenen und funktionierenden Rückstausicherung

Wirkung von Rückstausicherungen an falscher Stelle

Rückstausicherung

Abbildung 5 : Wirkung einer teilweisen Rückstausicherung weil diese an falscher Stelle eingebaut wurde

Wie Abbildung 5 darstellt kommt es auch darauf an, die Rückstausicherung an der richtigen Stelle einzubauen. Herr Rafael Nehring von der Energie & Wasser Potsdam GmbH veranschaulicht mit der Abbildung 5 häufige Fehler, die er im Rahmen seiner Tätigkeit feststellte. Werden sanitäre Fallleitungen aus Geschossen, die über der Rückstauebene liegen nach der Rückstausicherung eingebunden, dann fließt im Rückstaufall das sanitäre Abwasser aus diesen Etagen über die sanitären Einrichtungsgegenstände in den Kellerräumen in die betreffenden Kellerräume.

Rückstausicherung

Abbildung 6: Wirkung einer teilweise vorhandenen Sicherung vor Rückstau wegen falscher Einbindung der Regenwasserfallleitungen

Wird eine Regenwasserfalleitung vor der Rückstaisicherung eingebunden, dann flutet die Dachentwässerung im Regenfall & Rückstaufall den Keller (Abbildung 6)

Gebäudeschaden bei undichter Grundleitung und Kellerlenzung bei hohem Grundwasserstand

Grundwasserschäden

Abbildung 7 : Rückstausicherung unnötig, aber Gebäudeschaden bei undichter Grundleitung und Kellerlenzung bei hohem Grundwasserstand

Hauseigentümern, deren Keller geflutet wurde, wird geraten, den Wasserspiegel im Keller nicht schneller abzusenken, als der Grundwasserspiegel sinkt. Analog wird auch empfohlen, den Keller zu fluten, wenn der Grundwasserspiegel hochwasserbedingt schnell ansteigt, um einerseits zu vermeiden, dass der Keller verschlammt wird und um andererseits zu vermeiden, dass Fundament und Fußboden Schaden nehmen.

In der Abbildung 7 wird eine Situation dargestellt in der nach meiner Überzeugung eine undichte Grundleitung zu einer plötzlichen Kellerflutung führte. In der Grundleitung befandl sich kurz unter dem Kellerlehmfußboden ein Loch, das im Hochwasserfall zumindest teiweise verschlossen war. Die Entleerung der Grundleitung über die öffentliche Kanalisation verursachte einen Wassserdruck auf die teilweise verschlossenene Kanalundichtigkeit, der dann wieder zu einem Freispülen der undichten Grundleitung und damit zu einer schnellen Kellerentleerung führte.

In der Konsequenz wurde durch die Grundwasserströmung Bodenfeinanteile aus dem Fundamentbereich gespült.Es traten so erhebliche Gebäudeschäden auf, die zu einer bauaufsichtlichen Sperrung des Hauses führten.

Das ist aber ein Einzelfall, der kein Grund ist, alle Hausanschlussleitungen ausnamslos europaweit inspizieren und sanieren zu müssen. Siehe dazu u.a.: Bewertung der Undichtheit von Grundstücksentwässerungsanlagen

In Gebieten, in denen hochwasserbedingt das Grundwasser Keller zu fluten vermag, können allerdings dichte Grundleitungen Fundamenschäden vermeiden.

Rückstauschleifen

Neben der Rückstausicherung, die in die Grundleitung eingebaut wird, kommen auch sog. „Rückstauschleifen“ zur Anwendung. Dabei handelt es sich um eine Abwasserdruckrohrschleife eines kleinen Abwasserpumpwerkes, welches das Abwasser aus Räumen, die unter der Rückstauebene liegen, über einen Hochpunkt in den öffentlichen Schmutzwasserkanal heben.

Siehe hierzu  z. B.

Wer ist für die Rückstausicherung verantwortlich?

Grundsätzlich ist in aller Regel der Grundstückseigentümer oder ggf. sein Beauftragter (Planer, Installationsbetrieb…) für den Schutz seines Grundstückes vor Rückstau selbst verantwortlich.

Einzelheiten (Höhe der Rückstauebene) sind in der Entwässerungssatzung festgelegt.

DIN 1986-1 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

Auszug:

„7.2.2 Schmutzwasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, ist der öffentlichen Kanalisation über eine automatisch arbeitende Abwasserhebeanlage rückstaufrei (Heben über die Rückstauebene, Rückstauschleife) zuzuführen; abweichend davon darf bei Vorhandensein natürlichen Gefälles und für Räume in Bereichen untergeordneter Nutzung

– Schmutzwasser aus Klosettanlagen oder tirinalanlagen (fäkalienhaltiges Abwasser) über Rückstauverschlüsse nach DIN 19 578 Teil 143) abgeleitet werden, wenn der Benutzerkreis der Anlagen klein ist (wie z.B. bei Einfamilienhäusern, auch mit Einliegerwohnung) und ihm ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht,

– Schmutzwasser ohne Anteile aus Klosettanlagen oder Urinalanlagen (fäkalienfreies Abwasser) über Rückstauverschlüsse nach DIN 1997 Teil 142) oder DIN 19 578 Teil 143) abgeleitet werden, wenn bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstellen verzichtet werden kann.

Aggressive Kanalgase und fäkalienfreies Abwasser

Bei fäkalienfreiem Abwasser (DIN 1986 Teil 32) kommt es nicht allein darauf an, dass die Rückstausicherung keinen Kontakt mit Fäkalien hat, sondern auch darauf, dass der Gasraum der Grundstücksentwässerung keine Verbindung zu einem Kanal hat, der fäkalienhaltiges Abwasser führt oder der zu einer Kleinkläranlage führt in der fäkalienhaltiges Abwasser behandelt wird.

Im Falle des Einbaus einer Rückstausicherung wird Folgendes empfohlen:

  • Wenn die Leitung Abwasser führt, dann Einbau einer Rückstausicherung, die für abwasserführende Leitungen zugelassen ist.
  • Einbau durch einen Fachbetrieb und Gewährleistung des korrekten Einbaus, der korrekten Art der Rückstausicherung und des Einbaus an der richtigen Stelle durch einen Fachbetrieb
  • Wartung und Dokumentation der Wartung der Rückstausicherung lt. Vorschrift durch einen Fachbetrieb

Weitere Informationen:

Empfohlen wird als Leitfaden: Heinrichs u. a.: Kommentar zur DIN 1986 und DIN EN 1610 „Gebäude- und Grundstücksentwässerung“. Beuth Verlag GmbH, 6. Auflage, 2016.

Bei der Nachrüstung einer Rückstausicherung durch Eigenbau sollte man sich den Schaden vor Augen halten, der entsteht, wenn diese private Rückstausicherung deshalb nicht funktioniert!

Hinweise zu öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, wie sie Ingenieuren bekannt gemacht werden, können dem ATV-Handbuch „Planung der Kanalisation“ [4] entnommen werden.

Nach OHLENROTH [2] gilt: „Es gehört schon seit jeher zu den ungeschriebenen Grundsätzen eines Entwässerungsentwurfes, daß sich der Entwurfsverfasser auch Gedanken darüber macht, wo im Überstaufall das Überstauwasser bleibt.“

Entscheidend ist die Klärung der Frage, wo das Wasser im Grundstück hinfließt, wenn die Kanalisationsschächte – auch die reinen Schmutzwasserkanalschächte – bis Straßenoberkante überstaut sind?

In dem Fall, dass die am tiefsten liegende Entwässerungsöffnung der Grundstücksentwässerung, z. B. Fußbodenablauf im Keller oder in der tiefer liegenden Garage, Wasserablauf der Waschmaschine… im Keller liegt – unterhalb der Straßenoberkante (Rückstauebene) – dann ist ein Schutz vor Rückstau notwendig.

In dem Fall dagegen, dass die am tiefsten liegende Entwässerungsöffnung der Grundstücksentwässerung deutlich über der Straßenoberkante (Rückstauebene) liegt, dann ist kein Schutz vor Rückstau notwendig. Ein derartiger Fall ist z. B. dann vorstellbar, wenn das Haus am Hang und die Straßenoberkante z. B. unterhalb der Kellersohle liegt.

Keine Rückstausicherung ist notwendig, wenn beispielsweise die Grundleitung an der Kellerdecke aufgehängt wurde und es unterhalb der Straßenoberkante keine Öffnung dieses Entwässerungssystems im Haus oder im Grundstück gibt.

Abgesehen davon, dass es ein konkretes schriftliches Regelwerk – DIN – für die Vermeidung von Rückstau gibt, ist grundsätzlich ein Erfahrungssatz und ein Naturgesetz zu beachten:

  • In Kanalisationen kann es planmäßig und außerplanmäßig zu Einstau oder Rückstau kommen.
  • Flüssigkeiten (Abwasser) folgen dem Naturgesetz der kommunizierenden Röhren.

Allein daraus sind unter Beachtung der örtlichen Leitungsführungen Maßnahmen zur Rückstausicherung zu treffen.

Nachtrag am 19.112.2016:

Ob der Schadensfall durch einen Regen, Starkregen oder Extremregen verursacht wurde, ist für die Notwendigkeit des Rückstauschutzes unerheblich.

Wenn das schadenstiftende Wasser ausschließlich aus Entwässerungseinrichtungen (z.B.: aus Duschabläufe, Fußbodenentwässerung, Toiletten im Keller oder in Souterrainwohnungen) austrat, die unter der Rückstauebene liegen bzw. lagen, so ist die Tatsache einer Kellerflutung allein hinreichend für den Beweis, dass eine Rückstausicherung erforderlich ist.

Entscheidend für die Bewertung muss nicht die Rückstauebene der öffentlichen Entwässerungsanlage sein, sondern es kann allein oder außerdem die Situation der Grundstücksentwässerung relevant sein.

Gelangt das schadenstiftende Wasser nur zum Teil oder gar nicht aus Entwässerungseinrichtungen die unter der Rückstauebene liegen bzw. lagen, so sind zusätzlich die Aspekte des oberflächlich ablaufenden Wassers wasserwirtschaftlich und dann sicher auch rechtlich zu bewerten.

Siehe hierzu z.B. : Überflutungen – Ermittlung der Ursachen und Lösungswege

Nachtrag am 22.08.2017:

Merksätze:

  • Wenn ein Überflutungsschaden ausschließlich durch Wasser, egal welcher Art, verursacht wurde, welches aus wenigstens einer Entwässerungseinrichtung kam, die unterhalb der Rückstauebene lag, war eine Rückstausicherung erforderlich oder eine Vorhandene wurde nicht korekt ausgewählt, eingebaut, falsch gewartet oder hat aus welchen Gründen auch immer versagt.
  • Ob es beim Schadensereignis geregnet hat oder nicht, oder wie stark es geregnet hat spielt für die Notwendigkeit eines Rückstauschutzes keine Rolle.
  • Eine Kellerüberflutung über oder durch eine Entwässerunsgseinrichtung ist als Tatsache hinreichender Beweis für die Notwendigkeit einer Rückstauisicherung.
  • Sicherung vor Rückstau ist a.a.R.d.T. wenigstens seit 1921

Unsichtbare Wasserspiegellagen beachten!

Es gibt auch unsichtbare Wasserspiegellagen, dann nämlich, wenn sie über dem Rohrscheitel liegen. Der Hydrauliker nennt sie Drucklinien.

Weiteres unter

Bezug von Rückstausicherungen

Links über die Funktion der Rückstausicherungen sowie über Bestelladressen von Rückstausicherungen wurden ohne Wertung und Kommentar aus dem Internet gezogen:

In aller Regel sind Rückstausicherungen von Baumärkten oder von Installationsfirmen zu beziehen.

Eine außergewöhnlich anschauliche Darstellung der Funktionen von Rückstausicherungen ist der Homepage der Wuppertaler Stadtwerke zu entnehmen.

Siehe auch: Überflutung

Rechtsprechung:

Der Hausanschluss und die Prüfungspflichten des Installateurs

Siehe auch:

Überflutung trotz korrekter Rückstausicherung?

War Ursache der Überflutung (auch) oberflächlich ablaufendes Niederschlagswasser in Kombination mit fehlenden oder nicht hinreichenden Flutwegen?

Weiteres unter:

Bei der Anlage von Flutwegen ist zu differenzieren in

  • Flutwege die der Grundtsückseigentümer anlegen sollte und
  • Flutwege, die Dritte (Niederschlagswasserbeseitigungspflichtige) anlegen sollten

Nachtrag am 20.08.2018.

Referenzen:

Rückstau

Ausgewählte Referenzen über Gutachten der Bewertung von Überflutungsschäden (Gutachten von U. Halbach, z.T. auch interdisziplinäre Zuarbeit und Mitwirkung)

Literatur:

[1] Heinrichs, Rickmann, Sindergeld, Störrlein: Gebäude- und Grundstücksentwässerung.
Kommentar zu DIN 1986;1. Aufl. Berlin: Bauverlag Beuth, 1995.

[2] Ohlenroth: Ein weiterer Beitrag zum BGH-Urteil vom 5. Oktober 1989 über die Bemessung von Regen-und Mischwasserkanälen. Korrespondenz Abwasser Heft 4/1991.

[3] Hosang, u.a.
Abwassertechnik
B.G. Teubner Stuttgart 1993

[4] ATV-Handbuch
Planung der Kanalisation
Ernst & Sohn Verlag, 4. Auflage, 1994

[5] Preißler/BollrichTechnische Hydromechanik
VEB Verlag für Bauwesen, Berlin 1980

[6] DIN Taschenbuch
Abwassertechnik
Gebäude und Grundstücksentwässerung
Beuth 1989

__________

Uwe Halbach
ö.b.u.v. Sachverständiger für Abwasserbeseitigung

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Artikel vom 8. Feb 2010, überarbeitet am 11.02.2017 und am 27.04.2017

Siehe auch: Wikipedia

 

 



Rückstau!

Inhalt:

Wenn Abwasser oder Fäkalien in den Keller strömen und keine Verstopfung der Grundstücksentwässerung vorliegt, dann handelt es sich meist um Rückstau. Dabei fließt dann im öffentlichen Kanal angestautes Abwasser über die Grundstücksentwässerungsleitung in den Keller.

Derartige Effekte sind seit zig-Jahren bekannt und die Vermeidung solcher Probleme gehört zu dem Grundwissen eines Fachingenieurs oder eines Installationsbetriebes.

Mit Rückstau ist grundsätzlich zu rechnen!

Welche Vorgänge laufen beim Rückstau ab?

Das Schema veranschaulicht die Entstehung eines Rückstaus in einem Schmutzwasserkanal.

Dargestellt wurde ein Schnitt durch ein Schmutzwasserkanalisationsfragment.

Nach dem unterliegenden Schacht im Schema wurde eine Störung (Kanaleinbruch) dargestellt.

(Zu gleichen Auswirkungen führen beispielsweise auch Ausfälle von Abwasserhebeanlagen.)

Ständig zufließendes Abwasser führt zu einer Vollfüllung des oberhalb liegenden Kanalabschnittes und zur Füllung betroffener Schächte.

Mit den Entwässerungskanälen sind die Grundstücke durch einen Hausanschlusskanal verbunden.

In dem Fall, dass der Gebäudekeller über eine offene ungeschützte Verbindung zum Hausanschlusskanal verfügt, wird der Keller nach dem Gesetz der kommunizierenden Röhren geflutet.

Diese offenen Verbindungen zum Hausanschlusskanal können z. B. Fußbodenentwässerungen, in Kellern aufgestellte Toiletten, Duschen u. a. m. sein.

Im Ergebnis der Überflutung steigt das Wasser in den „verbundenen Röhren“ so hoch wie die niedrigste „Röhre“ reicht.

In dem gezeichneten Fall ist dies die Oberkante des unteren Schachtes.

Wann ist ein Rückstau nicht möglich?

Ein Rückstau ist nicht möglich, wenn die Öffnungen der Hausentwässerung oberhalb der Straßenoberkante liegen. (Möglich sind Sicherheitszuschläge bis 30 cm.)

Nach [1, Seite 128 ] gilt:

„Entscheidend ist jeweils, daß ein Rückstau des Abwassers so lange unschädlich ist, wie ein Austritt … des Abwassers vermieden wird. Gibt es unterhalb „der Rückstauebene“ bei den Grundstücksentwässerungsanlagen ungesicherte Öffnungen oder Auslässe, so besteht die Gefahr, daß bei starken Regenfällen oder bei einer starken Inanspruchnahme des Abwassernetzes der Rückstau ein Ansteigen des Wassers in den Einlaufschächten und in den Räumen, in denen sich Öffnungen zur Abwassereinleitung befinden, nach dem Gesetz der kommunizierenden Röhren bis zur Rückstauebene hervorruft, wenn nicht besondere Schutzeinrichtungen eingebaut worden sind. Diese Gefahr zu vermeiden, liegt nicht nur im wohlverstandenen Interesse der angeschlossenen Grundstücke, sondern auch im öffentlichen Interesse einer geordneten Abwasserbeseitigung.“ [1/S. 128]

Der Rückstau kann sich aus verschiedenen Störungsereignissen, aber auch infolge planmäßiger Reinigungsarbeiten ergeben.

In der DIN 1986 Teil 1 und im Kommentar zur DIN gibt es ausführliche sowie eindeutige Hinweise, wie Kellerüberflutungen und Rückstau in Räumen auszuschließen sind.

Wesentliche Aspekte sind, dass Rückstau

  • ein planmäßiges Ereignis sein kann,
  • in der öffentlichen Kanalisation auch im laufenden Betrieb nicht dauerhaft vermieden werden kann.

„Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene müssen für den Rückstaufall gemäß DIN 1986-1, Abschnitt 7 gegen das Austreten von Abwasser gesichert werden, ansonsten kann Abwasser in das Gebäude eindringen. … Überflutungen gefährden Menschen, …, verursachen seuchenhygienische Gefahren und wirtschaftliche Schäden an Einrichtungen und Gebäuden. Diese Überflutungen sind vermeidbar. …“ [1/S. 127]

Wer ist für die Rückstausicherung verantwortlich?

Grundsätzlich ist in aller Regel der Grundstückseigentümer oder ggf. sein Beauftragter (Planer, Installationsbetrieb…) für den Schutz seines Grundstückes vor Rückstau selbst verantwortlich.

Einzelheiten (Höhe der Rückstauebene) sind in der Entwässerungssatzung festgelegt.

Weitere Informationen 

Hinweise zu öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, wie sie Ingenieuren bekannt gemacht werden, können dem ATV-Handbuch „Planung der Kanalisation“ [4] entnommen werden.

Nach OHLENROTH [2] gilt: „Es gehört schon seit jeher zu den ungeschriebenen Grundsätzen eines Entwässerungsentwurfes, daß sich der Entwurfsverfasser auch Gedanken darüber macht, wo im Überstaufall das Überstauwasser bleibt.“

Entscheidend ist die Klärung der Frage, wo das Wasser im Grundstück hinfließt, wenn die Kanalisationsschächte – auch die reinen Schmutzwasserkanalschächte – bis Straßenoberkante überstaut sind?

In dem Fall, dass die am tiefsten liegende Entwässerungsöffnung der Grundstücksentwässerung, z. B. Fußbodenablauf im Keller oder in der tiefer liegenden Garage, Wasserablauf der Waschmaschine… im Keller liegt – unterhalb der Straßenoberkante (Rückstauebene) – dann ist ein Schutz vor Rückstau notwendig.

In dem Fall dagegen, dass die am tiefsten liegende Entwässerungsöffnung der Grundstücksentwässerung deutlich über der Straßenoberkante (Rückstauebene) liegt, dann ist kein Schutz vor Rückstau notwendig. Ein derartiger Fall ist z. B. dann vorstellbar, wenn das Haus am Hang liegt und die Straßenoberkante z. B. unterhalb der Kellersohle liegt.

Keine Rückstausicherung ist notwendig, wenn beispielsweise die Grundleitung an der Kellerdecke aufgehängt wurde und es unterhalb der Straßenoberkante keine Öffnung dieses Entwässerungssystems im Haus oder im Grundstück gibt.

Abgesehen davon, dass es ein konkretes schriftliches Regelwerk – DIN – für die Vermeidung von Rückstau gibt, ist grundsätzlich ein Erfahrungssatz und ein Naturgesetz zu beachten:

  • In Kanalisationen kann es planmäßig und außerplanmäßig zu Einstau oder Rückstau kommen.
  • Flüssigkeiten (Abwasser) folgen dem Naturgesetz der kommunizierenden Röhren.

Allein daraus sind unter Beachtung der örtlichen Leitungsführungen Maßnahmen zur Rückstausicherung zu treffen.

Auszug aus einem Gerichtsgutachten von

Uwe Halbach, Werdau im September 1999

Rückstausicherungen

Links über die Funktion der Rückstausicherungen sowie über Bestelladressen von Rückstausicherungen wurden ohne Wertung und Kommentar aus dem Internet gezogen:
http://www.kessel.de/ewt/produkte/rueckstausicherungen/index.html.de
http://sentex.de/

In aller Regel sind Rückstausicherungen von Baumärkten oder von Installationsfirmen zu beziehen.

Literatur:

[1]Heinrichs, Rickmann, Sindergeld, Störrlein: Gebäude- und Grundstücksentwässerung.
Kommentar zu DIN 1986;1. Aufl. Berlin: Bauverlag Beuth, 1995.
[2]Ohlenroth: Ein weiterer Beitrag zum BGH-Urteil vom 5. Oktober 1989 über die Bemessung von Regen-
und Mischwasserkanälen. Korrespondenz Abwasser Heft 4/1991.
[3]Hosang, u.a.
Abwassertechnik
B.G. Teubner Stuttgart 1993
[4]ATV-Handbuch
Planung der Kanalisation
Ernst & Sohn Verlag, 4. Auflage, 1994
[5]Preißler/Bollrich
Technische Hydromechanik/1
VEB Verlag für Bauwesen, Berlin 1980
[6]DIN Taschenbuch
Abwassertechnik 1 – Gebäude und Grundstücksentwässerung
Beuth 1989

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