Presseschau "Cross-Border-Leasing" 

Internetrecherche - Auszüge und Zitate


Siehe auch "Literaturquellen zum Thema Privatisierung!"

Fällt Leasing-Geschäft auf kommunalen Daumennagel?

Dem Focus 45/2005 sind 3 Risiken dieser Kommunalspekulation zu entnehmen, die nun vor Gericht gepfüft werden:

- auf Sondererträge sind Umsatz- und Körperschaftssteuer zu entrichten
- Grunderwerbssteuer ist abzuführen
- steuermindernde Abschreibungen sind keine Gebührenbestandteile

Kommentar:
Ob wohl wenigstens 2 der Punkte analog auch für die Privatisierungseinnahmen aus der Privatisierung wasserwirtschaftlicher Anlagen gelten?
U.H.

14.11.2005

http://www.institut-halbach.de/index.php?did=909

Zu leichtes Spiel für korrupte Manager

Mit dem Bestechungsskandal in Frankfurt wird klar: Schmiergelder fließen überall in der Republik reichlich. Das ändert sich nur, wenn Kontrollen verbessert werden. Doch dazu muss die Finanzaufsicht - wie in anderen Ländern - mehr Rechte erhalten

taz Nr. 7457 vom 9.9.2004, Seite 8, 121 Zeilen (TAZ-Bericht), WERNER RÜGEMER

http://www.taz.de/pt/2004/09/09/a0145.nf/text.ges,1

Steuertrick mit der Straßenbahn

Aus für Cross-Border-Leasing in den USA? / Kommunen bleiben gelassen

Vom 17.08.2004

Markus Lachmann

http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=1577860

Cross-Border-Leasing in Wuppertal

Wir haben als Eigentümergemeinschaft Widerspruch gegen den Grundabgaben-Gebührenbescheid der Stadt Wuppertal eingelegt, da wir davon ausgehen, daß die Gebühren-Berechnungen auf Grund der Cross-Border Geschäfte der Stadt nicht den gesetzlichen Grundlagen entsprechen. Da das Thema sehr komplex und undurchsichtig ist, möchten wir mit einem Beitrag der Industrie- und Handelskammer einführen:

www.cross-border-wuppertal.de

Hier haben sich bislang nur vermutete Nachteile eines CBL-Deals realisiert.

"Unternehmen darf ihre Straßenbahnen nicht verschrotten, weil sie an US-Firmen vermietet sind. Insgesamt 22 Verträge behindern die Sanierung.

Die BVG sucht verzweifelt nach Wegen aus dem Schuldenloch. Dabei wird sie mit Vorgaben aus der Vergangenheit konfrontiert, die die Sanierung weiter erschweren können. Sie kann nicht einmal mehr frei über alle ihre Fahrzeuge verfügen, weil sie ihr nicht mehr gehören. Zahlreiche Straßenbahn- und U-Bahn-Fahrzeuge befinden sich formal in US-Eigentum und sind nur noch gemietet - nach dem so genannten Cross-Border-Leasing-Verfahren. Was vor Jahren für viele Kommunen ein wunderbarer Goldesel war, ist inzwischen heftig umstritten."

Von Klaus Kurpjuweit

Tagesspiegel online am 22.2.04, Berlin:

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/22.02.2004/989078.asp

Wucher mit Wasser
Die Folgen der Privatisierung der Wasserversorgung

"In Frankreich und England können wir sie bereits heute besichtigen: die Folgen der Privatisierung der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Sobald die Wasserrechte von den Kommunen auf große Konzerne übergegangen waren, stiegen die Wasserpreise kartellartig an. In Frankreich beispielsweise um das Zweieinhalbfache, in England zwischen 1989 und 1995 um mehr als das Doppelte. Im gleichen Zeitraum stiegen die Gewinne der Wasserkonzerne um 692 Prozent."

http://www.netzwerk-regenbogen.de/wasser030322.html

In Heidenheim fließen die Erlöse aus CBL in den Gebührenhaushalt

(Thema: In Aalen wird um die Verwedung der CBL-Erlöse gestritten)

"Rehm könnte sich sogar auf einen Kronzeugen aus allernächster Nachbarschaft berufen: Die Stadt Heidenheim. Dort fließt das Geld tatsächlich in den Gebührenhaushalt. Dies wird zwar nicht dazu führen, dass die Heidenheimer weniger bezahlen müssen. Sie müssen aber auch nicht tiefer in die Tasche greifen, denn dank des US-Geschäfts ist keine Gebührenerhöhung fällig, die sonst offenbar unausweichlich wäre."

Einige Absätze weiter ist zu lesen:

"Man kann aber nicht, wie Rehm es getan hat, aus der in Aalen getroffenen Entscheidung den Schluss ziehen, die Mehrheit des Gemeinderates lasse sich vor den Karren der Verwaltung spannen statt sich um den Bürgerwillen zu kümmern. Das, mit Verlaub, ist starker Tobak und böswillig. Zu verstehen nur vor dem Hintergrund, dass Rehm den Boden bereitet für seine CDU-Konkurrenzliste."

Kommentar von U. Halbach:

Das zweite Zitat ist nicht nachvollziehbar, weil hier wohl in Folge des Vertauschens von Ursachen und Wirkungen ein Trugschluss gezogen wird. Zahlreiche Beiträge in der http://www.aaleninfo.de/ deuten darauf hin, dass es vielmehr Tatsache zu sein scheint, dass sich der Stadtrat Rehm schon lange Zeit vor seinen Ausschluss aus der Fraktion dafür einsetzte, dass die Gelder aus dem CBL in die Gebührenkalkulation einzustellen sind. Die wahren Ursachen für die Angriffe auf seine Person scheinen wo ganz anders zu liegen. Es geht meist ausschließlich um Geld, das nicht wie geplant fließen kann oder soll. Und da ist er sicherlich nur der störende Stein in der Brandung.

Per Gesetz gegen Cross Border Leasing
Steuerschlupfloch soll geschlossen werden / Deutsche Kommunen betroffen

Schon im November führte der einflussreiche Finanzausschuss des US-Senats umfangreiche Anhörungen zum Thema Cross Border Leasing (CBL) durch. Dabei schilderte ein »Mr. Janet« – der Zeuge durfte anonym bleiben, weil er um sein Leben fürchtet – detailreich, wie Banken, Rechtsanwälte und Steuerberater den amerikanischen Fiskus an der Nase herumführen. Ziel sei nicht eine wirtschaftliche Tätigkeit, sondern ausschließlich die Erlangung von Steuervorteilen. Allerdings sei es sehr möglich, dass die Gewinne aus den Deals per Strafzahlung einkassiert werden. Und das könnte auch für deutsche Kommunen unangenehme Folgen haben.

von Jochen Bülow
http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=45708&IDC=3 
(ND 08.12.03)

"Halleluja!"
Die Gegner jubeln, Kommunen warten ab

"Halleluja!" Die Gegner jubeln, Kommunen warten ab. Rückwirkend bis 18. November will Grassley allen Cross-Border-Leasing-Geschäften (siehe dazu Kasten) einen Strich durch die Rechnung machen. Er wolle zudem, wie berichtet wird, auf alle CBL-Geschäfte der vergangenen acht Jahre ein vermutlich sehr grimmiges Auge werfen. Das sorgt für helle Freude bei den hiesigen Gegnern des trickreichen Treibens: "Sollten wir das Thema CBL auf diesem Wege loswerden, würd´ ich sagen ´Halleluja´!", sagt Aichard Hoffmann vom Bochumer Mieterverein. Und "attac"-Globalisierungsgegner Ralf Bindel, der im Frühjahr zum Sturm gegen CBL mit dem Bochumer Kanalnetz aufrief, kommentiert hämisch "das musste ja irgendwann kommen". 
Nicht alle stimmen sich auf einen CBL-Abgesang ein. Grassleys Vorstoß sei "Ein Sturm im Wasserglas", meint Ulrich Eder, Geschäftsführer der Düsseldorfer Wirtschaftsberatung DUE Finance. Er ist sich sicher, "das Gesetz wird nicht kommen". Weil es schon acht derartige Versuche in den USA gegeben habe. Und weil Grassley sich mit seinem Vorstoß gegen die komplette Leasing-Industrie stelle. Eder: "Dafür gibt es keine Mehrheit".
Montag, 08. Dezember 2003
http://www.nrz.de/nrz/nrz.region.volltext.php?id=954580&zulieferer=nrz&rubrik
=NRW&kategorie=NRW&region=National 

Amerikanisches Gesetz gegen Steuertrickserei mit Cross-Border-Leasing

US-Kongress will Leasing-Modelle deutscher Kommunen verbieten - Mehrheit scheint sicher
"Diese Leasing-Modelle sind eine Trickserei zu Lasten der amerikanischen Steuerzahler" (republikanischer Senator Chuck Grassley)
Nach OTZ-Informationen sind Grassley die nötigen Mehrheiten so gut wie sicher.

Ein Gesetzespaket gegen Steuerschlupflöcher unter dem Namen "Jobs Pact" sieht vor, die raffinierten Leasingmodelle zu verbieten.
Im US-Steuerrecht seien die Abschreibungsmöglichkeiten als indirekte Subvention für die amerikanische Infrastruktur gedacht gewesen.

"Diejenigen, die solche Modelle vermarkten, sprechen von Public Private Partnership, aber in Wirklichkeit handelt es sich hier um gute, alte Steuerhinterziehung", (Senator Chuck Grassley)
Im Kapitol heißt es, dass geschlossene Verträge grundsätzlich ihre Gültigkeit behalten würden.

Beitrag unter http://www.otz.de/otz/otz.hintergrund.volltext.php?id=951548&zulieferer
=otz&kategorie=KOR&rubrik=Korrespondenten&region=National 

Von OTZ-Korrespondent Markus Günther
04.12.2003
http://www.otz.de/ 

USA stopfen Steuerschlupfloch

Der Sprecher des NRW-Innenministeriums, Harmeier, sieht Probleme auf jene deutschen Städte zukommen, die zu sorglos waren.
"Wenn die Steuervorteile in den USA abgeschafft werden, müssen die Städte nun unbedingt ihre Verträge überprüfen."
Nur wenn die Abschaffung der Steuervorteile zu Lasten der US-Vertragspartner gehe, seien die deutschen Städte "aus dem Schneider".

Harmeier: "Sonst wird es ein Bumerang."

04.12.2003

http://www.waz.de/waz/waz.standard.volltext.php?
id=952080&zulieferer=waz&rubrik=Welt&kategorie=TOP&region=National 

Leasing-Geschäfte sind auch nur solche Geschäfte, bei denen ein Unternehmer (oder Unternehmen) eine Gewinnerwartung hat.

"Leasing-Geschäfte sind auch nur solche Geschäfte, bei denen ein Unternehmer (oder Unternehmen) eine Gewinnerwartung hat. 
Der große Durchbruch - sagt Cornelia Heer - ist dem kommunalen Leasing bis heute nicht gelungen. Verstärkt seit Beginn der 90er Jahre bemühen sich private Unternehmen, auch im öffentlichen Bereich Leasinggeschäfte abzuschließen. In der Nummer 1-2/99 der Zeitschrift GEBÄUDEMANAGEMENT lasen wir einen diese Geschäftsart erläuternden und kommentierenden Aufsatz von Cornelia Heer. Wir zitieren daraus:"

http://www.schulen-verkauf.de/grundlagen/leasing.htm 

Systemversagen

ATTAC Berlin will geplantes Cross-Border-Leasing der Deutschen Staatsoper verhindern

http://www.jungewelt.de/2003/03-03/014.php

Sachverständigenanhörung

Stellungnahme der Attac Berlin zur Sachverständigenanhörung am 4.9.2003 im sächsischen Landtag

http://mitglied.lycos.de/lionelj/cbl%20dresden.pdf

Leih mir mal Berlin von Birger Scholz (Attac Berlin)

http://mitglied.lycos.de/lionelj/cbldokreis.pdf

Kassenfüller mit Risiken


Auch Sachsens Finanznot treibt Kommunen in heikle US-Geschäfte 

http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=40958&IDC=2&DB=O2P

Siehe auch KA Abwasser, Abfall Nr. 10 aus 2003, Seite1263/1266

Bürger kippen Cross-Border-Leasing - Bergisch Gladbach droht jetzt Haushaltssperre

"Schwerer als der Geldsegen wogen offensichtlich für viele Bürger die Warnungen der Kritiker: Sie fürchteten unkalkulierbare Risiken bei einem Geschäft, das Schlupflöcher im amerikanischen Steuerrecht ausnutzt."

Quelle: WDR

96,5 % der Bürger von Bergisch Gladbach stimmten gegen CBL!

Bei der Frage "Sind Sie gegen das geplante Cross-Border-Leasing-Geschäft (vermieten und zurück mieten) des Bergisch Gladbacher Abwasserwerks (Klärwerk und Kanalnetz) an einen amerikanischen Investor/Trust?" haben 22.338 (96,5 %) mit Ja gestimmt und 802 (3,5 %) mit Nein.

Bergisch Gladbach

Leasing: Wenn Abwasser amerikanisch wird

Von Marlene Brockmann

Die von aktuter Geldnot geplagten Kommunen greifen verstärkt zu Leasing-Modellen, um ihre dringendesten Aufgaben zu finanzieren. Darunter auch Abwassersysteme und Gefängnisse.

Financial Times

Quelle: ftd.de

Innenministerium Baden-Württemberg zum Aalener Streitfall:

Millionen aus dem CBL statt in die Aalener Stadtkasse Gebührenzahlern aushändigen Forderung des CDU-Stadtrates Norbert Rehm auf Rückzahlung von 200 € für Durchschnittshaushalt scheint echt begründet Aalen. Die Forderung der Aalener CDU-Stadtrates und stellvertretenden Gemeinderatsfraktionsvorsitzenden Norbert Rehm, die Stadtwerke Aalen sollen jedem Kunden durchschnittlich 200 € bezahlte Wassergebühren zurückerstatten oder gutschreiben weil die Millionen aus dem Cross-Border-Geschäft (CBL) nicht in die Stadtkasse sondern dort hingehören wo sie erwirtschaftet wurden in den Bereich Abwasserwerke, hat in Aalen wie eine Bombe eingeschlagen. Es sieht also so aus, als ob dieses Thema das Top-Thema Nummer 1 im Aalener Kommunalwahlkampf werden wird.

Quelle: http://www.aaleninfo.de/

Rechnungshof warnt vor Cross Border-Projekten

"US Cross Border Leasing-Projekte bleiben weiter umstritten. Auch die einzelnen Landesregierungen nehmen keine einheitliche Meinung zu den Transaktionen ein. Während die bayerische Landesregierung Cross Border-Geschäfte gerne unterbinden möchte, weist in Nordrhein-Westfalen das Innenministerium lediglich auf die Gefahren hin. Nun hat sich Sachsen in die Reihe der Gegner eingereiht. Im MDR-Magazin „SachsenSpiegel Extra” warnte Mitte Juli der Direktor des Landesrechnungshofes, Udo Theobald, vor dem Abschluss solcher Verträge. Die Risiken seien zu groß. Im Streitfall kämen auf Sachsen Forderungen in dreistelliger Millionenhöhe zu.In einer bisher unveröffentlichten Stellungnahme empfiehlt der Rechnungshof zudem der Landesregierung, keine weiteren Cross Border-Verträge mehr zu genehmigen. In Sachsen sind bisher unter anderem die Wasserversorgung von Leipzig, die Straßenbahnen in Dresden, Leipzig und Chemnitz sowie Krankenhäuser und Klärwerke in US Cross Border-Projekte eingebunden. Der Gesamtwert der Transaktionen liegt bei rund vier Mrd €.Nach Ansicht des Rechnungshofes sind die Stadtverwaltungen den international agierenden Agenturen und Banken fachlich unterlegen. Die Kommunen würden ihre Handlungsfähigkeit auf lange Zeit beschränken, weil sie sich vertraglich verpflichteten, die verpachteten Einrichtungen in ihrer Größe und Ausstattung zu."

Euwid Nachrichten Nr. 15 vom 22.07.2003

http://www.euwid-wasser.de 

Hessische Landkreise dürfen kein Cross-Border machen

Geplante Cross-Border-Leasing-Geschäfte von vier hessischen Landkreisen sind geplatzt. Die Landesbank als Vermittlerin sei abgesprungen, die Kreise verlören damit mehr als 22 Millionen Euro Einnahmen, wie die Frankfurter Rundschau berichtet.

Quelle: http://www.wasser-kaufen.de/

Hierzu gibt es einen Hinweis von Herrn Rühl:

"Dazu möchte ich folgendes bemerken:

Dies stimmt so nicht: Es handelte sich hier nicht um Cross Border Leasing, sondern um eine besondere dem CBL ähnliche Form von "sale-and-lease-back". Die Nutzniesser der Steuerentziehung (sog. "Investoren") befinden sich nicht im Ausland, sondern im Inland. Da sich dies auch in meinem Heimatkreis (Vogelsbergkreis) abspielte, kann man alle Einzelheiten auf meiner Internetseite http://www.meinepolitik.de/steuentz.htm (einschl. der offiziellen Information der betreibenden Leasing-Gesellschaft) finden.

Im Kreis Waldeck-Frankenberg wird jetzt versucht, dieses umstrittene Verfahren doch noch durchzusetzen (vergl. http://www.meinepolitik.de/steuent2.htm). Die Brisanz liegt vor allem darin, dass eine öffentliche Hand (Kreis) mit Hilfe und überwiegend zugunsten Dritter (hier speziell reicher Erben) der anderen öffentlichen Hand (Land) Steuern entzieht, die ihr (dem Kreis) letztlich bei Finanzzuweisungen des Landes fehlen. Da soll es ein (inländisches) "Steuerschlupfloch" geben, das mir aber bisher noch niemand angeben konnte. Bei dieser Gelegenheit verweise auf die aufkommenden Puclic Private Partnerchips (PPP), in die wohl alle Privatisierungsformen eingebettet werden (vergl http://www.meinepolitik.de/ppp.htm )."

Nach dem Bürgerbegehren: Cross-Border-Gegner reichen Klage ein

Problem:

Der Rat der Stadt Bochum hatte den Erfolg des Bürgerbegehrens einstimmig festgestellt, gleichzeitig aber beschlossen, ihm nicht zu folgen. In der folgenden Woche hatte die Stadtkämmerin den umstrittenen Vertrag in New York unterschrieben. Der Oberbürgermeister hatte daraufhin die Durchführung des zwingend vorgeschriebenen Bürgerentscheides verweigert, da dies "keinerlei Rechtsfolgen" mehr auslösen würde. Auffassungen der Kläger u. a.: § 26 der Gemeindeordnung (Bürgerentscheid nach erfolgreichem Bürgerbegehren) ist eindeutig und erfordert in dem betreffenden Fall einen Bürgerentscheid. Die Kläger rechnen damit, dass beide Gerichte, die auch im Bochumer Fall zuständig sind, ihre bisherige Rechtsprechung bestätigen werden. Dies würde das Bochumer CBL-Geschäft zwar nicht rückgängig machen, hätte aber Signalwirkung für alle weiteren CBL-Geschäfte und Bürgerbegehren in Deutschland. Der Prozess wird daher nationale Beachtung finden.

(Kurzfassung von U. Halbach)

Quelle: http://www.attac.de/bochum/news.php; Bochum, 16.05.2003

Autor Aichard Hoffmann

mensch.mieter@mieterverein-bochum.de

Cross-Border-Leasing in Reutlingen im Juli 2003 einstimmig beerdigt

"REUTLINGEN. Eine überraschende Wendung, zumindest im Verfahren, hat gestern das angedachte »Cross-Border-Leasing« für die Abwasserbeseitigung der Stadt Reutlingen genommen. Der Gemeinderat hat nämlich einstimmig beschlossen, dass alle Informationen und Geschäftsbeziehungen in Sachen Leasing-Unternehmen abgebrochen werden und die Stadt aus dem Vertrag ausscheidet."

Quelle: http://www.gea.de/detail/77725

Cross-Border-Leasing

Strukturen und Risiken eines modernen Finanzierungsinstruments

Versuch einer Darstellung und Analyse

Gudrun Seidl

Mietgeschäft mit Übersee - Stadt macht sich Hoffnung auf ein "Weihnachtsgeschenk" für die leere Kasse 20-Millionen-Euro-Geschäft: Saubere Sache mit Amerika?

"Größere Risiken sehen Insider in den opulenten Vertragswerken mit Gerichtsstand New York. Sie schreiben zum Beispiel vor, dass das Mietgut nicht im Wert geschmälert werden darf - auf Jahrzehnte. Sonst drohen Vertragsstrafen, die höher ausfallen können, als das 20-Millionen-Bonbon zu Weihnachten. Ob die Stadt es lutschen darf, hängt auch von den Landesgesetzgebern ab. Die wanken in ihrer Einstellung zum Mieten übern großen Teich. Siebert: "Wir sind im September zu einer Anhörung geladen. Es kann passieren, dass wir das Geschäft fast perfekt haben und dann nicht dürfen." Auch in Übersee knirscht mancher mit den Zähnen, weil die Mietgeschäfte die USA um Einnahmen bringen. Amerika könnte sein Steuerschlupfloch gesetzlich schließen. Denn nicht nur deutsche Regenten verwalten Haushaltslöcher, US-Präsident Bush auch. Seins ist 270,5 Milliarden Dollar tief."

Von Katja Tessnow, 25.7.2003

www.volksstimme.de/artikelanzeige.asp?Artikel=405900 

Nach dem Bürgerbegehren: Cross-Border-Gegner reichen Klage ein

Problem:

Der Rat der Stadt Bochum hatte den Erfolg des Bürgerbegehrens einstimmig festgestellt, gleichzeitig aber beschlossen, ihm nicht zu folgen.

In der folgenden Woche hatte die Stadtkämmerin den umstrittenen Vertrag in New York unterschrieben.

Der Oberbürgermeister hatte daraufhin die Durchführung des zwingend vorgeschriebenen Bürgerentscheides verweigert, da dies "keinerlei Rechtsfolgen" mehr auslösen würde.

Auffassungen der Kläger u.a.:

§ 26 der Gemeindeordnung (Bürgerentscheid nach erfolgreichem Bürgerbegehren) ist eindeutig und erfordert in dem betreffenden Fall einen Bürgerentscheid.

Die Kläger rechnen damit, dass beide Gerichte, die auch im Bochumer Fall zuständig sind, ihre bisherige Rechtsprechung bestätigen werden. Dies würde das Bochumer CBL-Geschäft zwar nicht rückgängig machen, hätte aber Signalwirkung für alle weiteren CBL-Geschäfte und Bürgerbegehren in Deutschland.

Der Prozess wird daher nationale Beachtung finden.

(Kurzfassung von U. Halbach)

Quelle: http://www.attac.de/bochum/news.php ; Bochum, 16.05.2003

Autor Aichard Hoffmann

mensch.mieter@mieterverein-bochum.de 

Leasing-Geschäfte zur Sanierung der Haushalte untauglich! (BUND Sachsen - Anhalt e.V.)

Der BUND Sachsen - Anhalt e.V. fordert die Landeshauptstadt auf, von weiteren CBL-Geschäften Abstand zu nehmen
Leistungseinschränkungen, Personalkostenreduzierung und Stellenabbau wären mögliche Folgen
Der Hinweis, dass die Risiken eines solchen Deals beherrschbar seien, spricht allen Erfahrungen mit entsprechenden Transaktionsverträgen Hohn.

Für den BUND Sachsen-Anhalt ist klar: "Leasing- Geschäfte sind zur Sanierung der Haushalte untauglich und müssen aus Gründen der Daseinsvorsorge unterbunden werden.

Vollständiger Artikel unter http://www.volksstimme.de/archiv/show_fullarticle.asp?AID=409481 
(LRMD)

Quelle: Volksstimme am 02.08.2003

Cross-Border-Leasing und Oderwitz-Urteil

"In Expertenkreisen kursiert derweil das so genannte Oderwitz-Urteil: Diese brandenburgische Gemeinde hatte im Nachhinein die Genehmigungsbehörde verklagt, weil sich herausgestellt hatte, dass ein normales Finanzierungskonzept unterm Strich günstiger gekommen wäre als das Leasing-Modell. Zum Entsetzen vieler Beamter hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Staat dafür haften muss. Heißt das, dass die Behörde stets haftet, wenn ein von ihr genehmigtes Geschäft den Bach hinuntergeht?"

http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=94097&kat=10

Nürnberger Nachrichten

Autor: HANS PETER REITZNER, 21.06.2003

Oderwitzurteil: http://www.institut-halbach.de/g_urteil/adobe/bgh_aufsicht.pdf 

Stiller Tod eines Gesetzentwurfs

Staatsregierung scheut Verbot des Cross-Border-Leasings

"Denn das geplante Verbot der CBL- Geschäfte kam namentlich bei den großen Kommunen Bayerns, die angesichts leerer Kassen auf jeden zusätzlichen Cent angewiesen sind, schlecht an."

"Zumindest in dieser Legislaturperiode wird ein Cross-Border-Leasing-Verbot kein Thema mehr."

Redakteur: Christian Schneider

Quelle: Süddeutsche Zeitung am 10.5.2003

«Rettet die U-Bahn»: Widerstand gegen Vermietungspläne in Frankfurt

"Während CDU, Grüne und FDP die Risiken noch abwägen wollen, aber grundsätzlich dafür sind, lehnt die SPD die U-Bahn-Vermietung strikt ab. "

"Die amerikanischen Investoren kämen nach US-Recht in den Genuss von Steuervorteilen, für Frankfurt sprängen dabei rund 100 Millionen Euro heraus. Das Nutzungsrecht für das U-Bahn-Netz, dessen Wert auf zwei bis drei Milliarden Euro taxiert wird, bliebe bei der Stadt, sie wäre weiter offizielle Eigentümerin. Der Vertrag könnte allerdings nach frühestens 28 Jahren gekündigt werden."

Quelle: rhein-main.net am 22.05.2003

Warnung vor CBL-Risiken

"Der Bund der Steuerzahler warnt die Stadt Siegen davor, ihr Kanalnetz im Zuge eines Cross-Border- Leasings an einen amerikanischen Investor zu vermieten und dann zurückzumieten." 

Hinweise und Forderungen des Bundes der Steuerzahler:

a.. öffentliche Beratung sämtlicher Vertragsunterlagen

b.. Auf die kurz gefassten Transaktionsanalysen könne man sich angesichts der politischen und finanziellen Tragweite der Entscheidung ausschließlich nicht verlassen.

c.. Cross-Border-Leasing-Vertrag sollte auch Ausstiegsklauseln für den Fall enthalten, dass durch rückläufige Bevölkerungszahlen die Auslastung der bestehenden Kläranlagen sinkt.

d.. Den finanziellen Vorteil aus dem Geschäft sollen die Gebührenzahler behalten, etwa um die Abwassergebühren zu senken oder jedenfalls zu stabilisieren.

e.. Städtische Haushalte dürften damit nicht saniert werden.

Quelle: Westfalenpost am 31.5.2003

Leasing-Vermittler machen Druck auf Esslingen

Leasing-Vermittler machen Druck auf Esslingen Esslinger Gemeinderat ist das CBL-Geschäft zu riskant.

VON GERHARD SCHERTLER

Quelle: Sindelfinger Zeitung und Böblinger Zeitung am 31.5.2003

Ein Poträt der ATTAC

"In Deutschland ist Attac die erste außerparlamentarische Kraft seit der Friedensbewegung in den 80er Jahren, die mit 12 000 Mitgliedern und prominenten Unterstützern im Rücken wieder Druck auf die Politik macht. " "Globalisierung wird konkret, wenn man das Thema zerlegt, die Folgen aufzeigt, sei es Sozialabbau oder Arbeitslosigkeit. "

Text: ANDREAS HACKER

Quelle: SCHWÄBISCHES TAGBLATT 30.05.2003

Des einfachen Bürgers Angst wiegt schwerer als 10 Millionen Euro!

In Salzburg kein CBL!

"Irgendwie ist es den Bürgern und Bürgerinnen schlicht und einfach nicht ganz geheuer, dass eine Stadt, um an zehn Millionen Euro zu kommen, ein derartig kompliziertes Geschäft eingehen muss."

Salzburger Nachrichten am 27.5.2003

Redakteur ALFRED PFEIFFENBERGER

Neue Aspekte beim Cross-Border- Leasing wirken gebührensenkend! 

"Während die Clinton-Regierung bisher nur gesagt hatte, daß sie das nicht mehr billige, ist dieser Erlaß der amerikanischen Steuerbehörde nunmehr deutlich: diese Art von Steuerersparnissen wird nicht mehr möglich sein. Wenn also nunmehr noch ein Investor auf eine Kommune zukommt, um ein derartiges Geschäft abzuschließen, muß in diesen Verträgen zwingend enthalten sein, daß das Risiko des Steuervorteils allein der Investor trägt, keinesfalls aber die Kommune. Die Wahrscheinlichkeit, daß dieses Risiko eintritt und dann die Kommune nicht nur den Vertrag rückabwickeln muss, sondern auch alle Kosten des Vertragsabschlusses zahlen muß und sogar noch eine Schadensersatzleistung in erheblicher Höhe anfällt, ist als äußerst hoch zu bewerten."

(Quelle: http://www.kuehlbornmoeller.de/)

"Der bei der Kommune verbleibende Anteil beim Cross-Border-Leasing stellt sich als Ertrag dar, der zu einer erheblichen Gebührenminderung führt (vgl. OVG Münster, NVwZ 1995, 1238). Die Kommune ist daher verpflichtet, das eingenommene Geld vollständig und sofort gebührenmindernd in die Kalkulation einzustellen. Es ist nicht möglich, dieses Kapital zugunsten der Gebührenpflichtigen längerfristig abzuzinsen. Die Zahlung stellt keinen Kapitalzuschuß dar."

(Quelle: http://www.kuehlbornmoeller.de/)

(Nachricht vom 12.2.2003)

Den Grünen ist das Geschäft zu nebulös

"Der Königswinterer Stadtrat entscheidet am Montag über das Cross-Border-Geschäft mit amerikanischen Investoren."

"Fraglich bleibt, wie die Gelder eingesetzt werden, die durch den vermieteten Kanal zusätzlich nach Königswinter fließen: Werden sie gespart - oder dienen sie als Manövriermasse für das unsichere städtische Budget? Hier mahnt CDU-Fraktionschef Schmitz: "Der Gewinn soll nicht als Haushaltsausgleich dienen, sondern gespart werden."


Von Tim Farin am 11.5.2003

Generalanzeiger - Bonn

Wundersame Geldvermehrung

Einige Auszüge:

  • Ein Sanierungsmodell für klamme Kommunal-Haushalte gerät immer stärker in die Kritik
  • Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) warnte jetzt: Märkische Kommunen sollten bei geplanten CBL-Geschäften äußerste Vorsicht walten lassen.
  • In Brandenburg seien bisher noch keine CBL-Geschäfte abgeschlossen worden.
  • Die Begleitumstände solcher Geschäfte sind filmreif
  • Je prekärer die Finanzlage der Kommunen, desto beliebter scheint das amerikanische Scheingeschäft zu werden.
  • Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des brandenburgischen Städte- und Gemeindebundes: "Davon würde ich jeder Gemeinde eher abraten."

Redakteur: JAN STERNBERG

Quelle: MärkischeAllgemeine.de am 10.5.2003

Bürgerbegehren gegen Bochumer US-Leasing

Die von der Stadt Bochum geplante US-Cross-Border-Leasing-Transaktion mit dem Kanalnetz wird sich möglicherweise verzögern. Ein von den Globalisierungsgegner Attac initiiertes Bürgerbegehren hat voraussichtlich die notwendige Anzahl von Unterschriften erhalten. Man habe Ende Februar 15.280 Unterschriften an die Verwaltung übergeben, berichtete attac-Vertreter Ralf Bindel. 

Notwendig ist in Bochum eine Anzahl von 12.000 Unterschriften. Die Stadt prüft nun, ob alle Unterzeichner das Mindestalter erfüllen und in Bochum gemeldet sind. Sollte es sich um mehr als die knapp 12.000 erforderlichen Unterschriften handeln, werde der Rat der Stadt Anfang April über das weitere Vorgehen entscheiden, berichtete Stadtsprecher Thomas Sprenger gegenüber EUWID. Möglich sei dann ein Abbruch des Vorhabens oder eine Durchführung eines Bürgerentscheids.

Das US- Cross-Border-Leasing-Projekt ist in Bochum bereits weit fortgeschritten. Laut Sprenger müssen mit dem US-Investor lediglich noch einige Details geklärt werden, der Abschluss könne ansonsten relativ kurzfristig erfolgen. Das Transaktionsvolumen, bestehend aus dem Kanalnetz ohne Sonderbauwerke, bezifferte Sprenger auf rund 500 Mio €. Der Nettobarwertvorteil soll sich auf 20 Mio € belaufen. 

US-Lease/Service-Contracts von US-Finanzbehörde weiter anerkannt

Internal Revenue Bulletin bezieht sich auf Lease In/Lease Out-Verfahren

Der vom Haller Rechtsanwalt Christian Möller, Kanzlei Kühlborn & Möller, vertretenen These, dass die US-Finanzbehörde den Steuervorteil von US-Cross-Border-Leasing-Transaktionen zukünftig nicht mehr anerkennt (EUWID 04/03), wird von großen Teilen der Fachwelt widersprochen. Die Stellungnahme im US-Internal Revenue Bulletin aus dem Jahre 1999 und aus dem November 2002 beziehe sich auf sogenannte Lease In/Lease Out-Verfahren. In Deutschland würden aber seit 1999 nur noch US-Lease/Service Contracts abgeschlossen, betonte Joachim M. Fritz, Leiter Internationale Finanzierungen bei der DaimlerChrysler Services Structured Finance GmbH, Stuttgart.

Auch die Lease In/Lease Out-Verfahren (LiLo-Verfahren) seien nicht direkt verboten worden. In der Stellungnahme im Bulletin stehe, dass die positiven steuerlichen Effekte der LiLo-Verfahren in Zukunft in Zweifel gezogen werden könnten. Es seien lediglich die Bedingungen formuliert worden, unter denen die bei den US-Lease-Geschäften von den US-Investoren erwünschten steuerlichen Folgen künftig anerkannt beziehungsweise nicht anerkannt werden könnten. Die in Deutschland bis dahin umgesetzten Lilo-Transaktionen blieben von der Stellungnahme des Internal Revenue Services (IRS) unberührt und liefen bis heute ungestört weiter, so Fritz weiter.

Den Anforderungen des Internal Revenue Service wurde laut Fritz 1999 durch eine Neugestaltung des US-Lease in Form der so genannten US-Lease/Service Contract-Struktur Rechnung getragen. Dieses Modell entspricht der aktuellen US-Gesetzgebung, alle derartigen Transaktionen werden vor Abschluss dem IRS offengelegt und registriert (Tax Shelter Registration).

Der wesentliche Unterschied zwischen Lease In/Lease Out und Lease/Service Contract liegen in der Nutzung der steuerlichen Vorteile in den USA. Beim Lease In/Lease Out kann der US-amerikanische Investor steuertechnisch in den ersten fünf Jahren die Transaktionssumme als Vorauszahlung für eingeräumte Nutzungsrechte als Aufwand verbuchen und somit Steuerstundungseffeekte erzielen. Beim Lease/Service Contract hingegen resultiert der Steuerstundungseffekt aus den Abschreibungen auf das „wirtschaftliche Eigentum”. Die Rendite sei bei dieser Transaktion allerdings etwas geringer als beim Lease In/Lease Out-Verfahren, sagte Fritz gegenüber EUWID. Es handele sich bei dem Lease/Service Contract auch nicht um ein neu entwickeltes Verfahren. Bereits seit Anfang der 70er Jahre würden das US Lease/Service-Contract-Modell genutzt.

Für nicht richtig erachten die meisten Experten auch Möllers Aussagen bezüglich der Risikoverteilung und der Laufzeit der Verträge. Es gehöre zur typischen Risikoverteilung derartiger Transaktionen, dass nicht der deutsche Leasingnehmer, sondern der US-amerikanische Investor das Risiko trage, ob er die beabsichtigten Steuervorteile über die gesamte Laufzeit der Transaktion tatsächlich erzielen kann. Auch in der Laufzeit läge kein Risiko für die Kommunen. Die deutschen Kommunen würden zwar ihre Anlagen nicht selten über 99 Jahre an dem US-Partner vermieten. Dem Leasingnehmer stehe aber das Recht zu, die Transaktion nach 25 bis 30 Jahren durch Ausübung einer Beendigungsoption zu beenden. Den US-amerikanischen Vertragspartnern stehe hierbei weder ein Zustimmungs- noch ein Mitspracherecht zu, so die einhellige Meinung der Arrangeure.

Auch die häufig vorgebrachten Bedenken des Insolvenzrisikos des US-Investors teilen die Experten nicht. Sie verweisen darauf, dass der Vertragspartner nicht der Investor, sondern eine rechtlich selbständige Stiftung sei. Dieser „US-Trust “ werde vom jeweiligen Investor gegründet und habe die Aufgabe, die jeweilige Leasing-Transaktion abzuwickeln. Ähnlich verhalte es sich mit den beteiligten Banken. Es wurden nur Kreditinstitute mit höchster Bonität beauftragt. Zudem können in die Verträge Klauseln eingeführt werden, dass die Bänken gewechselt werden müssen, wenn deren Bonität herabgestuft wird. 

Millionen-Deal mit den Wasserwerken

"...Die GEW Rhein-Energie AG will ihre Wasserwerke und das Leitungsnetz für Trinkwasser einem US-amerikanischen Investor übertragen und sofort wieder zurückmieten....

GEW-Chef Räpple hat indes keinen Bedenken. „Das ist eine legale Möglichkeit, Steuervorteile in den USA zu nutzen. Wenn der Gesetzgeber in den USA das nicht wollte, hätte er es schon lange abstellen können.“ Noch sei nicht abzusehen, wie viele Millionen Euro die acht Kölner Wasserwerke, das 1700 Kilometer lange Netz und 160 Förderbrunnen einem US-Konzern wert sein könnten. „Was wir bekommen, wollen wir im Wesentlichen wieder investieren“, sagte Räpple. „Und der Verzicht auf Darlehen kommt mittelbar auch unseren Kunden zugute.“

von Andreas Damm, 14.03.03, 06:15h

Kölner Stadtanzeiger

Kämmerer guckt in die Röhre

LEASING-DEAL / CDU-Fraktion lässt das umstrittene Geschäft platzen. Begründung: Risiken sind zu groß. Volumen war plötzlich zu klein.

WESEL. Für die CDU ist die Sache klar: Die Stadt wird auf den seit Wochen heiß diskutierten Leasing-Deal mit einem US-Investor verzichten. Kläranlage und Kanalisation bleiben in Weseler Hand. Diesen Beschluss fasste die Fraktion einstimmig. Damit steht fest: Das Geschäft ist vom Tisch. Denn die Christdemokraten haben erstens die Mehrheit im Rat und zweitens in dieser Frage Unterstützer aus anderen Fraktionen.

Geheimpapier aus Recklinghausen

Ulrich Richartz und Wolfgang Lingk hatten sich in den vergangenen Tagen ein so genanntes Geheimpapier aus Recklinghausen besorgt, in dem noch einmal alle Risiken eines derartigen Leasing-Vertrages detailliert aufgelistet sind. Ihr eindeutiges Fazit: Verzicht.

Bürgermeister Schroh begrüßt es, "dass die CDU Farbe bekennt". Ein Teil der Einnahme hätte - allein aus moralischer Verpflichtung - ohnehin in den Gebührenhaushalt fließen müsse und deshalb den allgemeinen Etat nur geringfügig entlastet.

SPD-Fraktionssprecher Hovest hat die CDU-Entscheidung erwartet. Er bedauert sie, verhehlt aber grundsätzlich Restrisiken beim Leasing-Deal nicht.

18.03.2003 HANSGERT LINDEKAMP

Quelle: www.nrz.de

Kämmerer rechtfertigen ihre Dienstreisen nach New York

WAZ Ruhrgebiet. Die Dienstreise der Bochumer Kämmerin Ottilie Scholz nach New York ließ WAZ-Leser stutzig werden: Warum die Stadtverwaltung den Cross-Border-Vertrag zum Kanalnetz-Leasing nicht im Bochumer Rathaus besiegelt habe? Da hätte man doch Steuergelder sparen können.

"Das machen die Amerikaner nicht," winkte Stadtdirektor Gerd Kirchhoff ab. Der Flug nach New York sei nötig gewesen. Weil die Finanzdezernentin vom Leiter der Kämmerei und einem Experten des Tiefbauamtes begleitet wurde, sind Flugkosten für drei Linienflüge Düsseldorf-New York und zurück entstanden, Preisgruppe Business Class und damit mittlere Kategorie. Hinzu kamen drei Übernachtungen in einem New Yorker Hotel, das nahe der Anwaltskanzlei liegt, in der verhandelt wurde.

Stadtsprecher Thomas Sprenger versichert, das Hotel sei kein Luxushotel gewesen, sondern ein "ganz normales". Das Frühstücksei dort sei mit acht Dollar so teuer gewesen, dass die Kämmerin samt Begleitung sich lieber in einem Coffeeshop gestärkt habe, erzählt Sprenger.

Von New York hätte die Bochumer Delegation so gut wie nichts gesehen. Die Verhandlungen in der Anwaltskanzlei hätten sich bis 21 und 23 Uhr hingezogen.

Eine Vergnügungsreise sei das nicht gewesen. Flug- und Übernachtungskosten werden den Bochumern allerdings in Rechnung gestellt: Der Betrag wird vom Leasing-Erlös abgezogen, der mindestens 18 Mio. Euro betragen soll.

Und wie teuer war die New-York-Reise der vierköpfigen Recklinghäuser Cross-Border-Delegation?

Laut Kämmerer Christoph Tesche lässt sich diese Summe für die Stadt nicht exakt beziffern. "Die Reisekosten trägt zunächst einmal Daimler-Chrysler-Services, die uns bei dem Vertragsabschluss mit den US-Partnern umfassend beraten haben", so Tesche.
Die Stadt zahle für die Einfädelung, Vermittlung und Durchführung des Cross-Border-Deals ein Honorar an Daimler-Chrysler-Services.

Dessen Höhe konnte Tesche, der sich - wie berichtet - wegen einer möglichen SARS-Infektion auf dem Rückflug noch in häuslicher Quarantäne befindet, am Dienstag nicht beziffern.

4,7 Millionen Euro flossen unter dem Strich bei dem Geschäft in die Stadtkasse. Zunächst waren sogar fünf Millionen Euro als "Gewinn" für den Stadt-Etat kalkuiert.

Tesche betont, dass es sich bei dem New-York-Aufenthalt keineswegs um eine Lust-Tour gehandelt habe, sondern um eine zwingend notwendige Dienstreise. Der Kämmerer: "Wir haben in New York von morgens bis abends intensiv das umfangreiche Vertragswerk studiert. Von Manhattan haben wir kaum etwas gesehen."

18.03.2003 Von Rolf Hartmann und Michael Bresgott

Quelle: www.waz.de

Umstrittenes Wasser-Leasing kommt doch noch in trockene Tücher  

Auszug:

Für Leipzigs Trinkwasseranlagen wird nun doch noch ein Leasinggeschäft mit einem amerikanischen Investor abgeschlossen. Die Öffentlichkeit erfuhr darüber nicht allzu viel. Jetzt geht es um das Trinkwassernetz - und das Regierungspräsidium (RP) hat dafür gesorgt, dass über solch ein Geschäft erstmals wahrnehmbar debattiert wird. Die Behörde stoppte im Dezember 2002 zunächst den intern lange vorbereiteten Deal, als die Leipziger Unterhändler schon in New York saßen, um die mehrere hundert Seiten starken Verträge zu unterschreiben. Die Trinkwasserversorgung sei ein "besonders sensibler Bereich der Daseinsvorsorge", hieß es damals, und die Stadt habe "keine Unterlagen beigebracht, die eine belastbare Einschätzung des wirtschaftlichen Risikos ermöglichen". Karl-Heinz Obser (DSU) sprach gestern von einem "Steuertrick ohne reale Investition" und brachte damit auch die Meinung einiger CDU- und PDS-Vertreter zum Ausdruck. CDU-Poltergeist Volker Schimpff wies darauf hin, dass der Name der US-Partnerfirma in den vorgelegten Papieren differiert und als Finanzinstitut eine Firma mit Sitz in der Steueroase Cayman Islands angegeben ist. Doch das entspreche nicht dem letzten Stand, hieß es von Kaminski, der schließlich eine Mehrheit von 30 Stimmen (die SPD, einige Grüne und CDU-Stadträte sowie einen Vertreter der PDS) hinter sich brachte. 22 Gegenstimmen und sieben Enthaltungen komplettierten das Ergebnis. Vertreter der Leipziger Attac-Gruppe, die eine Ablehnung gefordert hatten, schüttelten zum Schluss die Köpfe: Bei den meisten Stadträten habe man gemerkt, "dass sie den Inhalt kaum beurteilen konnten", sagte ihr Vertreter Heiko Kempa.

Redakteur Thomas Müller der lvz-online

Quelle: www.lvz-online.de

Der Lockruf des schnellen Geldes für die Städte

Iserlohn.

"In Iserlohn wird bislang nicht ernsthaft über die Nutzung von CBL nachgedacht. In seiner Haushaltsrede zur Einbringung des Etats 2003 zählte Bürgermeister Klaus Müller derartige Geldbeschaffungs-Maßnahmen zu den "aberwitzigsten Finanzkonstruktionen". Sie könnten auch angesehen werden als "institutionalisierter, globalisierter Steuerbetrug zu Lasten des amerikanischen Steuerzahlers, erdacht und ausgeführt von sich honorig gebenden internationalen Finanzkonstrukteuren mit zwischengeschalteten Gesellschaften auf den Cayman-Islands".

"Wo andere Kommunen "den Zaster unterm Pflaster" (BM Klaus Müller) vermuten, hat natürlich auch Iserlohns Finanzdezernent Harald Drees bereits kritisch nachgeschaut. Nach genauer Prüfung kommt er ebenso wie Bürgermeister Klaus Müller zu der Überzeugung: "Solche Verträge, die nur dazu dienen, andere zu schröpfen, sind mit uns nicht zu machen."

"In Betracht kommen für CBL - so weiß Harald Drees - nur zusammenhängende und abgeschlossene Betriebe von einem für eventuelle Investoren hinreichenden Wert. In Iserlohn wäre das theoretisch das Kanalsystem, das zurzeit einen Wert von etwa 80 Millionen Euro besitzt. Das aber ist ein städtisches Sondervermögen. Eventuelle Barwert-Vorteile bei Cross-Border-Leasing kämen daher nicht der Stadt zugute, sondern müssten die Gebührenzahler entlasten."

Iserlohn. (gs) 13.03.2003

Quelle: IKZ-Online

Attac-Gruppe: Wassernetz nicht nach Amerika vermieten

Die Leipziger Attac-Gruppe macht gegen die Absicht der Rathausspitze mobil, für das Trinkwassernetz ein Leasinggeschäft mit amerikanischen Investoren abzuschließen. Die Risiken seien nicht kalkulierbar, argumentieren die Globalisierungsgegner.

Leipziger Volkszeitung 14.3.2003

Quelle: Leipziger Volkszeitung

Eile, wem Eile gebührt

Nach Bochum sucht auch Recklinghausen in New York das schnelle Geschäft.
Der sinkende Dollar schmälert die Erlöse "Wir haben keine Zeit zu verlieren", sagte Tesche kurz vor dem Abflug. Bürgerbegehren ist rechtsungültig."

Weil ein Gegenfinanzierungsvorschlag fehlt und weil die Initiative irreführend mit der Überschrift "Kein Verkauf der Abwasserkanäle" operierte. 

Tesche: "Es geht um Leasing, nicht um Verkauf."

Dagobert Ernst, 11.03.2003

http://www.nrz.de/nrz/nrz.region.volltext.php?id=515522&zulieferer=nrz&rubrik=
NRW&kategorie=NRW®ion=National 

Bochumer Rat für US-Vertrag - trotz Kritik der Bürger

WAZ Bochum. Der Rat der Stadt Bochum hat sich trotz eines gegensätzlichen Bürgerbegehrens für das Cross-Border-Leasing-Geschäft mit seinem Abwasserkanalnetz entschieden. In geheimer Abstimmung setzte sich die Koalition mit den Stimmen von SPD und den meisten Grünen durch. Kämmerin Ottilie Scholz fliegt heute nach New York, um den Vertrag mit einem US-Investor zu unterzeichnen. Dieser soll dem Bochumer Etat, der ein Defizit von 107 Mio Euro aufweist, eine Entlastung von etwa 20 Mio Euro verschaffen. Unter den Beteiligten ist strittig, ob es jetzt noch zu dem von der Gemeindeordnung vorgesehenen Bürgerentscheid kommen kann.

Bericht Aus dem Ruhrgebiet, 09.03.03

http://www.waz.de/waz/waz.politik.volltext.php?id=511847&zulieferer=waz&rubrik=
Welt&kategorie=POL&region=National

Verwirrspiel zwischen Kauf und Leasing

"Wenn Oscar-Preise für die besten Cross-Border-Deals vergeben würden, bekämen die Städte die Auszeichnung für die schlechteste Nebenrolle."

6.März 2003

http://www.stadtrevue.de/index_artikel.php3?c=2&s=1 

Cross-Border-Leasing verhindern!

Die zentrale US-Steuerbehörde (IRS) hat in einem Erlass vom 4. November 2002 inzwischen erklärt, diese Geschäfte zukünftig nicht mehr anerkennen zu wollen. Sollte in neu abzuschließenden Verträgen nicht zwingend enthalten sein, dass das Risiko der "Investor" trägt, wären bei Rückabwicklung eines solchen Geschäfts vom Land Berlin immense Kosten zu tragen.

http://www.jusos.org/modules.php?name=News&file=article&sid=291&mode=&order= 

Mehr kommunale Demokratie wagen!

http://www.taz-ruhr.de/a2.php3?id=2128&action=anzeig 

Die Amerikaner halten die CBL-Transaktionen nach den geltenden Gesetzen  nicht für zulässig

In der ARD-Sendung "Monitor" vom 23.Jänner 03 wurde Philip West, ehemaliger Finanzberater der Clinton-Regierung und US-Steuerrechtsexperte zu zukünftigen CBL-Transaktionen folgend zitiert: "Sie (Anm.: die US-Finanzbehörden) sagen: wir halten die Verträge nach den geltenden Gesetzen nicht für zulässig."

http://www.ooe.gruene.at/themen.php?tid=14539&wo=0&kat=erfolge&kid=584&PHPSE 

Klarstellung von Rechtsanwälten zum Thema CBL

http://www.bergischgladbach.de/downloads/CBLStellungnAnwaelte.pdf 

Berlin wird verleast Schuldentilgung: Ideen, Anträge und übliche Ausreden

»Das gesamte Anlagevermögen – auch die Infrastruktur wie Straßennetz, Schienennetz der BVG – sollte auf die Möglichkeit des »Cross-Border-Leasing« (CBL) geprüft werden«, heißt es im »Masterplan Haushaltskonsolidierung« der Berliner CDU-Fraktion. Also alles auf einen Schlag verkaufen und anschließend zurückmieten. Erhofft wird so eine »dauerhafte Entlastung durch Verbesserung der Wirtschaftlichkeit« von 50 Millionen Euro jährlich per Reduzierung der Zinslasten der Stadt.(Nachricht vom 10.03.2003)

http://www.jungewelt.de/2003/03-10/017.php 

Risiko des USA-Deals ist zu groß

Die Gemeindewerke lassen die Finger vom Cross-Border-Leasing.

"Neunkirchen-Seelscheid - Aus dem großen Geschäft mit den eingesparten US-Steuermillionen wird nichts. Der Vorstand der Gemeindewerke hat entschieden, das im Jahr 2001 angestoßene Cross-Border-Leasing-Projekt nicht weiter zu verfolgen."

8.3.2003, Köllner Nachrichten

http://www.ksta.de/ 

Geschäfte mit LiLo

In großem Stil verleasen klamme Kommunen ihr Immobilienvermögen in die USA.

Experten warnen vor den Risiken der Luftgeschäfte, Bürgerinitiativen befürchten einen Ausverkauf.

"Überall in Deutschland wächst der Volkszorn auf so genannte Cross-Border-Geschäfte, mit denen sich finanziell angeschlagene Kommunen kurzfristig Millionen in ihre leeren Kassen spülen wollen. Im bayerischen Kulmbach stoppte ein Bürgerbescheid den "unmoralischen" Plan, das Kanalnetz zu verleasen."

CBL wurde verhindert in Kulmbach, Saarbrücken, Fürth

CBL-Berater sind eine Heerschar aus spezialisierten Anwälten, Steuerberater, Wertgutachter, Bankberater und Vermittler.

CBL wird auch LiLo (Lease-in-Lease-out) genannt.

"Die Vertragskonvolute, ausschließlich in englischer Sprache nach US-Recht abgefasst, füllen gut und gern 1700 Seiten. "Die Bürgermeister, die samt ihren Beratern gelegentlich sogar mit der Concorde nach New York zur Unterschrift jetten, können mit dem Papierberg wegen "der übergroßen Fülle und Komplexität" kaum etwas anfangen, wie die an solchen Verträgen beteiligten Rechtsanwälte Frank Laudenklos und Claus Pegatzky freimütig einräumen. Noch weniger erfahren die Stadträte, die solche Deals absegnen müssen. Ihnen wird in der Regel nur eine etwa 35-seitige Transaktionsbeschreibung mit den Grundzügen des Vertrags vorgelegt. Die Einsicht in den Originalvertrag wird ihnen in der Regel verwehrt." 

"Als Kommunalpolitiker ist man da ohnmächtig."

Schon vor drei Jahren warnten die Präsidenten der Landesrechnungshöfe vor einem leichtfertigen Abschluss solcher Verträge. ... 
Experten schätzen dieses finanzielle Risiko bis zum Vierfachen des Barwertvorteils. ...

Die US-Steuerbehörde IRS hat wiederholt angekündigt, "missbräuchliche Steuerschlupflöcher" stopfen zu wollen. ...

Sicherheitshalber haben die Berater die Verträge seitdem leicht modifiziert - sie heißen jetzt euphemistisch "Lease-to-Service-Contract", und die Abschreibungen werden über einen längeren Zeitraum geltend gemacht....

Zurzeit werden mehrere dieser Vorschläge im Kongress debattiert." .....

....Ein Vorschlag aus dem Januar sieht vor, dass Kanzleien und Berater, die windige Steuersparmodelle empfehlen, empfindlich bestraft werden können......

Aber auch nach deutschem Recht ist das schnelle Geschäft etwas komplizierter, als es sich euphorische Stadtkämmerer ausmalen. So geben sie die US-Millionen für das Klärwerk etwa für Kindergärten und Schuldentilgung wieder aus - und handeln damit womöglich gegen die Haushaltsregeln. Denn rechtlich ist unklar, ob das Geld nicht nur zur Gebührensenkung verwendet werden dürfte. So hat der Mieterverein Bochum bereits eine Klage angedroht, weil Stadtkämmerin Ottilie Scholz die 20 Millionen Euro Gewinn aus dem Kanal-Leasing schon fest in ihren Gesamthaushalt eingerechnet hat. ...

Die Rechtsexperten der Stadt Lübeck, die im vergangenen Jahr ein Cross-Border-Geschäft für die Hansestadt prüften, kamen sogar zu der Ansicht, die Millionen aus den Vereinigten Staaten müssten für die gesamte Vertragslaufzeit, also 25 Jahre lang, als Rücklage aufbewahrt werden. 

"Damit", so lästert ein Fachmann aus der Lübecker Verwaltung, "war das Interesse der Politiker an dieser Lösung schlagartig erloschen." ...

Die Kommunalaufsicht muss nämlich fürchten, selbst in Regress genommen zu werden. "

CORDULA MEYER, BARBARA SCHMID, ANDREAS WASSERMANN

Heft 9/2003

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,238204,00.html 

Alle Abwasseranlagen ab zu den Amis?

Auch Winnenden denkt darüber nach, durch Cross-Border-Leasing Geld in den Stadtsäckel zu spülen.

Winnender Zeitung, Stadt Winnenden 22.02.2003

Redakteur: Rudolf Zeiffer

"Was deutschen Großstädten in Nordrhein-Westfalen recht ist, könnte selbst kleinen Großen Kreisstädten im Schwäbischen billig sein, sagten sich vier im Großraum Stuttgart. Leonberg, Crailsheim, Backnang und Winnenden machen sich derzeit Gedanken darüber, ob und wie sie gemeinsam ein Paket schnüren könnten, für das sich ein US-Investor interessiert."

http://www.zvw.de/aktuell/2003/02/22/1811007000_05203.htm

Angst! Kanalnetzverlust durch Cross-Border-Leasing?

"Und sollte die G'schicht' doch irgendwie aus dem Ruder laufen, weil ja bekanntlich keiner genau weiß, was der Ami plant, dann haben wir zwar kein Kanalnetz mehr, aber dafür war's günstig." Lesen Sie mehr von dieser köstlich witzigen Salzburger Glosse unter:

Salzburger Zeitung

Stadt prüft Unterschriften

WAZ Bochum. Die Stadtverwaltung Bochum will die Unterschriften des Bürgerbegehrens gegen das "Cross-Border-Leasing" bis zur übernächsten Ratssitzung im April überprüfen. Nach Mitteilung der Stadt muss bei allen 15 280 Unterschriften geprüft werden, ob die Unterzeichner wahlberechtigt und mit ihrem Wohnsitz in Bochum gemeldet sind.

WAZ Bochum am 24.2.2003

http://www.waz.de/

New Orleans: Privatisierung der Wasserversorgung verhindert

Nach jahrelangen öffentlichen Debatten hat das lokale Aufsichtsgremium für die Wasserwirtschaft gegen eine Privatisierung der Wasserversorgung entschieden. Diese Entscheidung hat Bedeutung weit über New Orleans hinaus, da beide Seiten dieses bislang größte Privatisierungsprojekt in der US Wasserversorgung als entscheidend für die Zukunft ansahen. Eine Koalition von über 90 Organisationen, getragen von den NGOs Public Citizen und ACORN sowie der Dienstleistungsgewerkschaft SEIU hatte den Widerstand gegen die Übernahmepläne der beiden großen Wasserkonzerne Vivendi und Suez organisiert. Neben der sichereren und billigeren Versorgung war noch ein drittes Argument der Privatisierungsgegner wirksam: Ihr Hinweis auf die Erfahrung, dass Privatisierung der Wasserversorgung stets auch Zunahme der Korruption bedeutet habe."Die Bevölkerung von New Orleans hat ihr wohlüberlegtes und eindeutiges Urteil abgegeben, denn es waren unsere Aktionen, die das Aufsichtsgremium zu seiner Entscheidung gebracht haben. Und dieses Urteil heißt Nein zur Privatisierung" betonen die Organisatoren des Widerstands in ihrer Pressemitteilung.

Quelle: http://www.labournet.de/index.html

Liberalisierung und Privatisierung in der Wasserwirtschaft

Positionspapier - Auszug: These 1: Eine zukunftsfähige Wasserversorgung muss dauerhaft umweltverträglich, qualitativ hochwertig, sozial gerecht und wirtschaftlich tragfähig sein. These 2: Die Liberalisierung und Privatisierung in der Wasserver- und Abwasserentsorgung steht einer nachhaltigen Wassernutzung entgegen. These 3: Den Privatisierungsbestrebungen liegen ausschließlich finanzielle Ziele zugrunde. Ökologische oder soziale Probleme bleiben außer Acht. Wachsender politischer Druck Neben der ideologisch geprägten Diskussion neoliberal denkender Wirtschaftspolitiker erzeugen politische und wirtschaftliche Faktoren, die weder sachlich noch fachlich in unmittelbaren Zusammenhang mit der Wasserver- und Abwasserentsorgung stehen, Druck zur Liberalisierung und Privatisierung der deutschen Wasserwirtschaft: a.. Durch die Liberalisierung des Strommarktes - und künftig auch des Nahverkehrbereichs - werden Stadtwerke geschwächt oder gar aufgelöst. Die an die Stadtwerke gebundenen Wasserversorgungen könnten damit ebenfalls der Privatisierung und der Konzentration im Energiemarkt anheimfallen. Die kommende EG-Konzessionsrichtlinie könnte diesen Trend verstärken. b.. Selbst der Umwelt angeblich nahestehende Kreise - wie der sogenannte Sachverständigenrat für Umweltfragen - propagieren inzwischen die "Liberalisierung" auf dem Wassermarkt. Das Bundesumweltministerium scheint der Entwicklung unbeteiligt zuzusehen, anstatt "provokativ" und politikgestaltend einzugreifen.

Quelle: http://www.forumue.de/

BUND lehnt Privatisierung der Wasserversorgung ab:

Nutzung der Wasserressourcen darf nicht ungezügelter Vermarktung unterworfen werden Privatisierungen in der Wasserwirtschaft bieten im Gegensatz zum Strom- und Telekommunikationsmarkt nach BUND-Auffassung weder preisliche noch sonstige Vorteile für den Kunden. Schönauer: "Wasser ist kein elektrischer Strom und Mobilfunknetze sind keine Wasserleitungen. Aus den Hähnen darf niemals gelbes, grünes oder rotes Wasser zu Billigpreisen fließen. Wer mit dem Lebensmittel Nummer Eins - dem Wasser - nur noch Profit machen will, gefährdet Umwelt und Gesundheit von vielen Millionen Menschen."

Quelle: http://www.bund.net /aktuell

Soll Bayerns Wasserversorgung liberalisiert werden?

Der Bayerische Landtag hat sich in seiner Sitzung am 13.12.2000 (Drs 14/5358) für den Erhalt der dezentralen Trinkwasserversorgung in öffentlicher Hand und für eine Sicherung des kommunalen Gebietsmonopols bei der Wasserversorgung ausgesprochen.

Quelle: http://www.umweltministerium.bayern.de/index.htm

Kommunale Wasserversorgung: Es geht um Qualität und Sicherheit des Lebensmittels Nummer Eins

In seiner Pressekonferenz am 17. September 2001 erklärte Franz Maget: “Private Gewinninteressen dürfen nicht alleiniger Maßstab bei der Diskussion um die Zukunft hochsensibler Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge sein. Dies gilt in besonderem Maße für die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung. Die Kommunen mit ihren Werken stellen Zuverlässigkeit, Sicherheit und Qualität der Trinkwasserversorgung auf Dauer sicher.”

Quelle: http://www.spd.bayern.landtag.de/downl/trinkwas.rtf

Angst! Kanalnetzverlust durch Cross-Border-Leasing?

"Und sollte die G'schicht' doch irgendwie aus dem Ruder laufen, weil ja bekanntlich keiner genau weiß, was der Ami plant, dann haben wir zwar kein Kanalnetz mehr, aber dafür war's günstig." Lesen Sie mehr von dieser köstlich witzigen Salzburger Glosse unter:

http://www.salzburg.com/sn/03/02/28/artikel/406104.html

Gibt es in Bayern ein Ende der transatlantischen Geldbeschaffung

Ravensburg verzichtet auf CBL

Inzwischen gehen Länder und Kommunen immer mehr auf Distanz zu den in den Medien als "gefährliche Steuertrickserei" kritisierten Cross-Border-Leasing. Nach Einschätzung der kommunalen Dachverbände bahnt sich in Bayern bereits das Ende dieser transatlantischen Geldbeschaffung an. Nach einer Mitteilung des Gemeindetages Baden-Württemberg hat das bayerische Innenministerium die für die Genehmigung der Verträge zuständigen Bezirksregierungen aufgefordert, die mit den Projekten verbundenen Risiken genau zu prüfen.

http://www.szon.de

US-Millionen gehen nicht in Gebührenkalkulation ein

AALEN - Ob die US-Dollars aus dem US-Cross-Border-Leasing in die Gebührenkalkulation fürs Abwasser einfließen müssen, ist umstritten. Nein, meinen die Stadtwerke. Das Regierungspräsidium vertritt die Auffassung, dass der Barwertvorteil aus dem US-Geschäft wieder in die Gebührenkalkulation eingestellt werden muss. Die Abwasseranlagen seien vom Gebührenzahler finanziert worden, begründete Pressesprecher Marc Frank die Auffassung der Stuttgarter Behörde. Allerdings räumte er auf Anfrage der Aalener Nachrichten ein, dass es darüber unterschiedliche Meinungen gebe. Welche die Richtige sei, darüber müssten wohl noch die Gerichte befinden, sagte Frank.

SZOn, 25.02.2003

http://www.szon.de/

Streit um Kanal-LeasingStadtsenat für Ausschreibung - FPÖ protestiert

SALZBURG-STADT (SN-höd). Noch im Verlauf dieses Jahres könnte die Stadt Salzburg das Kanalnetz an US-Unternehmen verleasen. Der Stadtsenat beschloss am Montag gegen die Stimmen der Freiheitlichen und von Silvia Kronberger (Bürgerliste) die Ausschreibung eines "Arranger-Mandates".

25. Februar 2003

http://www.salzburg.com/sn/03/02/25/artikel/404538.html

Eine Analogie aus Östereich - Sollten Spekulationseinnahmen besser für Beitragssenkungen verwendet werden?

"Die Grundfrage allerdings stellt niemand: Wie kommen Länder überhaupt in die Lage, mit Wohnbaugeldern zu spekulieren (und das tun schon fast alle)? Immerhin wird die Wohnbauförderung über Lohn-Nebenkosten gespeist - und da wäre es wohl naheliegend, die Beiträge zu senken, wenn man die Förderungsmittel mangels Nachfrage nicht mehr anbringt. Statt diese den Landes-Finanzreferenten zum Verbraten zu überlassen."

"Hier werden also wieder einmal für ein paar Millionen Euro schnellen Geldes unkalkulierbare Risken übernommen - und auf spätere Generationen überwälzt. Aber mit diesem Problem werden sich ohnehin erst die Nach-Nachfolger der derzeitigen Cross Border-Fans herumschlagen müssen."

25.02.2003

http://www.diepresse.at/default.asp?channel=e&ressort=ek&id=339206

(Kommentar: Scheint das Risiko vielleilcht deshalb so gering zu sein, weil wir spekulieren, es unsern Enkeln in die Schuhe zu schieben?)

Cross-Border-Leasing kostet dem amerikanischen Steuerzahler jährlich rund 10,2 Milliarden Dollar

"Nicht nur in Frankfurt wird über dieses Geldvermehrungsgeschäft beratschlagt. Bundesweit sind etwa 150 solcher Projekte in Vorbereitung oder bereits abgeschlossen. Unter anderem haben Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Essen, Köln, München und Rostock bereits Cross-Border-Leasing Geschäfte durchgeführt. Eine der ersten Städte war Kassel. Dort wurden 1998 43 Straßenbahnen der Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH über solch eine Transaktion hin und her geleast. Barwertvorteil 7,8 Millionen Mark. Aber auch in Frankfurt ist dieses Geschäft nichts völlig Neues. Im Jahr 2000 konnte die Messe GmbH Frankfurt knapp 28 Millionen Euro mit Cross-Border-Leasing für die Messehallen einstreichen. Die Gewinner dieser Geschäfte sind schnell ausgemacht: die Kommunen, die beteiligten deutschen Banken und die amerikanischen Vertragspartner. Verlierer ist aufgrund des US-Steuerrechts der amerikanische Steuerzahler."

17. Feb. 2003

http://hessen.steuerzahler.de/inhalt/display.phtml?jb=Startseite&bereich= Statements&id=30&p=1


In Österreich sollen die CBL-Verträge in Deutsch gelesen werden können.

Mittlerweile nehmen sich auch kritische Organisationen des Themas an.

"Die "Salzburger Plattform Sozialstaat Österreich" hat an die 40 Gemeinderäte und -tätinnen der Stadt Salzburg einen zehn Punkte umfassenden Fragebogen ausgesandt, in dem diese zu ihrer Einstellung zum Cross-Border-Leasing befragt werden." 

Unter anderem wird gefragt, bis wann die Gemeinderäte glauben, sich mit dem Text des Vertrags vertraut machen zu können. CBL-Verträge umfassen üblicherweise zwischen 1000 und 1500 Seiten und sind Englisch abgefasst.
In den Ausschreibungsunterlagen, die der Stadtsenat am Montag beschließen soll, wird allerdings festgehalten, dass alle Dokumente, die den Organen der Stadt vorgelegt werden, in Deutsch abgefasst sein müssen.

Salzburger Nachrichten, 22.02.2003

http://www.salzburg.com/sn/03/02/22/artikel/403500.html

Berlin prüft "Cross-Border-Leasing"

Berlin, 18. Februar.

Die Berliner Finanzverwaltung prüft, welche Teile des Landesbesitzes für ein sogenanntes Cross-Border-Leasing-Geschäft ... ."

Quelle: http://fazarchiv.faz.net/FAZ.ein

Schulen zu vermieten! Wie Kommunen mit Leasing-Geschäften Haushaltslöcher stopfen

"Die Kämmerer können nicht alle Risiken der komplizierten Verträge abschätzen."

von Christoph Windscheif (dpa)

http://www.weser-kurier.de/niedersachsen/fs_wk_niedersachsen.html?id=135205

Weserkurier am 20.02.2003

Die sächsische Staatsregierung betrachtet das riskante Instrument äußerst skeptisch 

Das Geschäft mit Problemzonen.
Leasing von Kraftwerken und Kläranlagen: schnelles Geld und langfristige Risiken

von Thilo Alexe

"Strikt dagegen" sei das für die Kommunen zuständige Ressort, wenn bestimmte Versorgungsnetze verleast werden sollen.
So unterband das Ministerium im Dezember ein Geschäft im Volumen von mehr als einer Milliarde Dollar.

http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=450205

Sächsische Zeitung am Montag, den 17. Februar 2003

Bedenken beim Cross-Border-Leasing bleiben

Kritiker bekommen Rückwind aus Bayern: Landesregierung will solche Geschäfte "unterbinden"

Von Claus-Jürgen Göpfert und Jutta Ochs

"Dazu trägt ein Papier der bayrischen Landesregierung bei, das vor den "unkalkulierbaren Risiken" von Cross-Border-Deals für die Gemeinden warnt. Zudem entstehe in der Öffentlichkeit ein "verherrendes Bild", wenn Kommunen auf Steuertricks hart an der Grenze der Legalität zurückgreifen und gleichzeitig von den Bürgern , die ohnehin viel Steuern zahlen müssen, Ehrlichkeit und hundertprozentige Gesetzestreue verlangt wird." Innenminister Beckstein und Finanzminister Faltlhauser haben angekündigt, "kommunalrechtliche und steuerrechtliche Schritte in die Wege zu leiten, um solche Geschäfte zu unterbinden." Ein entsprechenden Bericht soll in Kürze dem Ministerrat vorgelegt werden."

Frankfurter Rundschau online am 18.2.2003

Geplantes US-Leasing-Geschäft der Stadt Leipzig nicht genehmigungsfähig

"Entgegen der Zusage der Stadt Leipzig konnten keine Unterlagen beigebracht werden, die eine belastbare Einschätzung des wirtschaftlichen Risikos der Stadt ermöglichen. 

Das von der Stadt vorgelegte, nur wenige Zeilen umfassende Protokoll einer Besprechung vom 19. Dezember 2002 in New York war hierzu bei weitem nicht ausreichend. In seinem Schreiben vom 22. Dezember 2002 hatte der Oberbürgermeister erklärt, dass die bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages an den US-Investor zu zahlende Entschädigung bis zu 149 Mio. US $ betragen könne."

Pressemitteilung des sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 13.12.2002

http://www.sachsen.de/de/bf/staatsregierung/ministerien/smi/

Der Spartrick mit US-Firmen - Insolvenz-Problem vom Tisch! 

"Bundesweit wurden bisher rund 150 so genannte Cross-Border-Leasing-Verträge abgeschlossen. Die Stadt Stuttgart unterzeichnete 1999 einen Vertrag für drei Klärwerke, im Dezember 2002 folgte ein weiterer für das Kanalnetz. Zuletzt vermieteten Ende Januar die Städte Aalen, Schwäbisch Gmünd und Heidenheim ihre Abwasseranlagen. Weitere Leasing-Geschäfte gingen unter anderem die Stadt Ludwigsburg, der Zweckverband Abfallbeseitigung Ulm sowie die Wasserversorgung Bodensee und die Landeswasserversorgung ein. Die Städte Ulm und Mannheim verhandeln derzeit, um ihre Abwassernetze zu vermieten. Der Gewinn der Kommunen liegt zwischen 4,5 und 5,5 Prozent des Wertes der vermieteten Anlage. Der Stadt Stuttgart seien durch die beiden Leasing-Geschäfte insgesamt rund 35 Millionen Euro zugeflossen."

Leonberger-Kreiszeitung am 17.2.2003

In Österreich trägt das Risiko einer Steueränderung der amerikanische Investor 

"Nach Meinung von heimischen Bankexperten sind derartige Konstruktionen "wasserdicht". Das Risiko einer allfälligen Änderung der US-Steuergesetze trägt der amerikanische Investor. Voraussetzung für derartige Konstruktionen ist nur, daß die betroffenen Anlagen oder Gebäude einen Ertrag abwerfen, regelmäßig ordentlich gewartet werden und der "Kunde", etwa der Eigentümer eines Kraftwerkes, eine gute Bonität hat."

diePresse.com am 18.2.2002

Insolvenz-Problem vom Tisch!  

"Die Initiatoren befürchteten, dass bei einer Pleite des Investors die Anlagen Teil der Insolvenzmasse werden. Dieser Vorwurf ist nach Ansicht des kaufmännischen Betriebsleiters der Entsorgungsbetriebe Ulm (EBU), Johannes Stolz, unbegründet. "Die US-Investoren gründen eigens Unternehmen, deren einzige Aufgabe das Leasing-Geschäft ist'', sagte Stolz. Damit sei das Insolvenz-Problem vom Tisch. lsw"

aus: Sindelfinger Zeitung online - eMail: redaktion@szbz.de am 18.02.2003

Ein fragwürdiges Instrument

Mit Cross Border Leasing wollen Städte und Kommunen ihre Finanzen sanieren

von: Werner Rügemer
Redaktion: Brigitte Helfer

"Es kommt also im wesentlichen darauf an, dass Bürger und Ratsmitglieder selbst aktiv werden. Die Grünen im Salzburger Stadtrat haben einen Forderungskatalog aufgestellt. Sie werden über einen Cross Border Leasing-Vertrag über das städtische Kanalnetz nur abstimmen, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden: Es muss eine Ermittlung über den langfristigen Bedarf von Art und Umfang des Abwasserbeseitigung erstellt werden. Name, Standort und Gesellschafter des US-Trusts sind offen zu legen ebenso wie der rechtsverbindliche Vertragstext. Die Vertragspartner müssen rechtsverbindlich erklären, dass für den Staat an anderer Stelle kein steuerlicher Verlust entsteht.

Das sind eigentlich ganz banale, selbstverständliche Forderungen. Sie werden bisher aber nicht erfüllt. Die Salzburger Stadträtin Heidi Reiter will mit diesen Forderungen, die sie als Minimalforderungen versteht, die bisherige Intransparenz aufbrechen:
Wichtig ist, denke ich, dass das endlich thematisiert wird, dass es nicht so weitergehen kann, dass das unter dem Mantel der Vertraulichkeit behandelt wird. Sondern die Bürger, denke ich, haben hier ein Recht, dass sie entsprechend informiert werden, aufgeklärt werden und dass diese Dinge transparent dargestellt werden. Sie haben ein Recht darauf, denn im Endeffekt gehören ihnen diese Anlagen und wurden diese Anlagen mit ihren Steuergeldern auch errichtet."

Lesenswerter Beitrag vom Deutschlandfunk:

http://www.dradio.de/cgi-bin/es/neu-hintergrund/857.html

Lukratives Leasing: Milliardenpotential für Städte 

Ausgewähltes aus Wien:

"WIEN (g.h./dom/eid). Cross-Border-Leasing ist in anderen Ländern bereits gang und gebe. "Die Niederlande sind bereits komplett verleast. Dort gehört schon jeder Damm einem US-Investor. Auch große deutsche Städte und die neuen Bundesländer haben von dieser kreativen Finanzierungsform bereits intensiv Gebrauch gemacht," erläutert der Generaldirektor der Kommunalkredit, Reinhard Platzer. In Österreich haben die bisher durchgeführten Cross-Border-Leasing-Transaktionen seiner Schätzung nach bereits ein Volumen von 15 bis 20 Mrd. Euro. Weitere Verträge für 3,5 Mrd. Euro werden gerade verhandelt."

"Die FPÖ spricht von einem "Ausverkauf der Heimat"

diePresse.com am 18.02.2003

Müssen Bürger die Abschreibungen zweimal bezahlen? 

"Für die Gebühren gilt ausschließlich das sogenannte Kostendeckungsprinzip. Wenn die Gemeinden z.B. durch die Veräußerung des städtischen Kanalnetzes Einnahmen erzielen, dann sind diese Vermögensvorteile bei den Abwassergebühren zu berücksichtigen. Die Einnahmen müssen dazu führen, dass die entsprechenden Wassergebühren gesenkt werden. Wenn die Gemeinden wie im Regelfall die Millionen aus Amerika für andere Zwecke nutzen, sind die entsprechenden Gebührenbescheide daher anfechtbar, weil die Kalkulationsgrundlage nicht mehr stimmt.

Hinzu kommt noch ein anderer - bisher vernachlässigter - Aspekt. Einen große Teil der städtischen Gebühren machen die sogenannten kalkulatorischen Abschreibungen aus. Wenn nun durch die Vertragsgestaltung beim Cross-Border-Leasing die amerikanischen Investoren in den Genuss der Abschreibungen kommen, warum soll diese Position den deutschen Bürgern ein zweites Mal in Rechnung gestellt werden? Wir vermuten daher, dass die Verwaltungsgerichte die Beteiligten dazu zwingen werden, die bisher geheim gehaltenen Verträge offenzulegen, um die Abschreibungsbefugnis nachzuweisen. Hierbei wird dann mit Sicherheit die ein oder andere Überraschung zu Tage gefördert."

Quelle: urbs-media

RAVENSBURG: Kläranlage wird nicht vermietet 

Auszug:

  • Dadurch entgeht der Stadtkasse ein Millionenbetrag
  • "Die Verträge sind oft hunderte von Seiten lang und in englischer Sprache verfasst." Da laufe man schnell Gefahr, etwas nicht ganz zu verstehen. Zum Beispiel eine Klausel, die jedwedes Risiko auf die Kommune abwälzt.( Kreisvorsitzendr des Gemeindetages, Robert Wiedemann)
  • das Risiko sei nach Wiedemann schlecht kalkulierbar, "denn diese Verträge laufen auf Jahrzehnte".
  • Baienfurter Bürgermeister: "Wir haben Probleme damit und empfehlen das nicht."

CDU-Stadtrat Rolf Engler:

  • "Was uns am meisten stört: Der Gerichtsstand ist nicht Deutschland, sondern Amerika."
  • Es sei unsicher, wie sich die Steuergesetzgebung in den USA entwickle. Vor allem, wenn die Missstimmungen zwischen den USA und Deutschland anhalten, könnten die Gesetzgeber der Bush-Administration ganz schnell auf die Idee kommen, das Steuerschlupfloch zu stopfen. Und dann müsste die Stadt Ravensburg das "schnelle Geld", das Engler auf 1,2 Millionen Euro beziffert, zurückzahlen.
  • Auch wenn es einem theoretisch egal sein könnte, Geschäfte auf Kosten des Steuerzahlers zu machen und ausländische Steuertricks anzuwenden, sei ist höchste Vorsicht geboten.
  • Überdies erschien den Leasing-Gegnern die Laufzeit des angebotenen Vertrages von 30 Jahren recht lang. "Man weiß doch, wie sich die Welt in 30 Jahren wandeln kann."

"Befürworter des Cross-Border-Leasings meinen hingegen, dass die neueren Verträge mittlerweile das Risiko etwa einer Steuergesetzänderung in den USA ausräumen würden. "Die Argumente sind nicht ganz stichhaltig", sagt der Ravensburger Kämmerer Walter Lehmann, nach dessen Angaben dem Stadtsäckel sogar vier Millionen Euro entgehen würden."

SZOn Redakteurin Annette Vincenz (Stand: 14.02.2003 23:30)

Kämmerer fühlt sich bestätigt

"Durch eine ausführliche Stellungnahme des Innenministers zum US-Leasing sieht sich dagegen Kämmerer Manfred Busch bestätigt. Bislang sei auch dem Bundesfinanzministerium kein Fall bekannt, nach dem ein Geschäft aufgrund einer versagten steuerlichen Anerkennung durch US-Steuerbehörden geplatzt sei. Auch zu den Risiken durch langfristige Bindungen und Leistungsstörungen nimmt das Ministerium Stellung. Die Kommune könne sich durch vertragliche Gestaltung das Recht zu wesentlichen Veränderungen im Bestand (Aus- und Umbauten, Teilstilllegungen) vorbehalten. Allerdings ist in dem Papier auch davon die Rede, dass ein "allgemeines Restrisiko der Fehleinschätzung" bleibe, das auf keinen anderen abgewälzt werden könne.

Das Ministerium macht auch darauf aufmerksam, dass der Auftrag an spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzleien die Kommunen nicht von der Pflicht entbinde, sich selbst und ihren Räten Infos über Vorteile und Risiken zu verschaffen."

NRZ am Samstag, 15. Februar 2003

Kölb: Gießen hatte finanziellen Absturz schon hinter sich

Vom Gießener Tafelsilber für US-Unternehmen nichts zuleasen 

"Das so genannte Cross-Border-Leasing gilt vielerorts als Allheilmittel für die Haushalte. 

....Sie aber wollen davon nichts wissen ...

Kölb: ...wir denken nicht daran. Zum einen wären wir bei solchen Leasingverträgen in der Regel amerikanischem Recht ausgeliefert, mit allen seinen Unwägbarkeiten. Und zweitens ebenso der sich verändernden amerikanischen Steuergesetzgebung.
Ich halte nichts davon, Leistungen an die Bürger der Stadt in diese Unsicherheit zu bringen...."

Der als liberal geltende Christdemokrat Dr. Volker Kölb setzt auf konservatives Finanz-Management?


Kölb: Als ich meine Verwaltungslaufbahn vor mehr als 20 Jahren begonnen habe, habe ich von meinem damaligen Mentor und väterlichen Freund folgenden Satz in Erinnerung:


„Gehe mit den öffentlichen Geldern so um, als sei es dein eigenes.

“Nun ja, ich glaube kaum, dass ich privat als Luftikus angesehen werde. "

Quelle: Gießener Anzeiger am 14.02.2003

Kommentar: Grenz-Erfahrungen von Thomas Salzmann - Einigkeit sieht anders aus. Hinter vorgehaltener Hand heißt es, Franzen hat sich in Sachen Cross-Border-Leasing in der Sitzung des CDU-Kreisvorstands über den Tisch ziehen lassen.

"Die Reaktionen der Stadtspitze und der Fraktionen im Stadtrat zeigen eines: Die zunehmende Unsicherheit, weil keiner die Risiken eines Cross-Border-Leasings (grenzüberschreitende Vermietung) überschauen kann. Da machen auch gestandene Leute ihre Grenz-Erfahrungen und lassen sie im politischen Geschäft nicht gut aussehen."

SZON am 14. Feb , 03:45 Uhr

Steuertricks: Die gefährlichen Geschäfte deutscher Städte

Bericht: Volker Happe, Kim Otto, Jochen Bülow
Johannes Winkel, Abteilungsleiter Innenministerium NRW: "Wer einen Vertrag unterschreibt, den er selber nicht gelesen hat, und den er möglicherweise auch gar nicht selbst versteht, der handelt nicht verantwortlich. Das darf nicht sein.
"

http://www.wdr.de/tv/monitor/beitraege.phtml?id=464

Abwasser als sprudelnde Geldquelle 

STUTTGART - Das Zauberwort heißt "Cross-Border-Leasing". Bereits über 200 Städte, Gemeinden und Verbände haben ihre Kläranlagen, Kanalnetze, Turnhallen oder Rathäuser an Investorengruppen in den USA verkauft oder vermietet und wieder zurück gemietet und dabei einen guten Schnitt gemacht. Doch die risikoreiche Finanzierungsquelle wird nicht ewig sprudeln.
Weiter : "Das ist absolut legal"

Quelle: SZOn, Redakteur Rainer R. Günther

Leasing-Geschäfte: CSU-Vorstoß verängstigt Geldgeber - „Millionen werden kaputt gemacht“ 

"120 Transaktionen mit einem Volumen von geschätzt 1,2 Milliarden Euro sind bereits bundesweit abgeschlossen worden. Entsprechend verunsichert reagieren Banker, Arrangeure und Anwälte. Bayerns „Sonderweg“ sei absolut populistisch."

Nürnberger Nachrichten (Auszug, Nachricht vom 8.2.2003)

Moralischer Betrug mit den Abwassergebühren?

Dem Bürger soll augenscheinlich dieses Geld nicht zufließen. Es handelt sich im moralischen, nicht im strafrechtlichen Sinne, um Betrug. Betrug am Bürger, um die Finanzsituation der Stadt, die einzig und allein durch die Politik zu vertreten ist, zu verbessern. Man kann nur hoffen, dass der Fall zu einer Fülle von Prozessen führen wird.

Quelle: " target="_blank">Moralischer Betrug mit den Abwassergebühren?

CBL-Risiken zusammengefasst von urbs

media GbR Online - Informationsdienst und Versandbuchhandlung urbs - media GbROnline - Informationsdienst und Versandbuchhandlung

http://www.urbs.de/aktuell/change.htm?anlage72.htm

Nachricht vom 12.2.2003 
US-Leasing: Gefahr oder Chance für bayerische Kommunen?

 „Wir fühlen uns vom Staat gegängelt“
Bayern bei Cross-Border-Leasing auf Sonderweg/Städte wehren sich 
Von Kristina Läsker

„Cross-Border-Leasing-Geschäfte haben kaum beherrschbare Risiken“, sagte Staatsminister Erwin Huber (CSU) am Dienstag bei einer Podiumsdiskussion, die Süddeutsche Zeitung und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young zum Thema US-Leasing veranstalteten und an der mehr als 100 Banker, Kommunalvertreter und Anwälte aus dem In- und Ausland teilnahmen. 

Huber pochte darauf, dass die betroffenen Städte ihre Sorgfaltspflicht gegenüber den Bürgern verletzten: „So darf man mit Steuergeldern nicht umgehen.

"Man wolle keine „Abhängigkeit zu einem amerikanischen Trust“ mit einem Gerichtsstandort, der „womöglich in Dallas" liege. 

Anwesende Kommunalpolitiker hörten es mit wachsendem Ingrimm."

u.a.: Und wenn einmal etwas schief gehen sollte, gelte: „Nicht nur Bundes- oder Landesregierungen, auch Kommunen haben ein Recht auf Irrtum."

http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/getArticleSZ.php?artikel=artikel1774.php

EBZ planen Millionen-Deal mit US-Investor

ZWEIBRÜCKEN: Cross Border Leasing nutzt Lücke im Steuerrecht aus – Innenministerium mahnt zur Sorgfalt

"Ein Geldregen von mehreren Millionen Euro soll rausspringen bei einem Deal der Entsorgungsbetriebe Zweibrücken (EBZ) mit einem unbekannten amerikanischen Investor. Das Geschäft soll wie folgt laufen: Die EBZ vermieten dem US-Partner das Abwassersystem – die Kläranlage in der Wilkstraße und das rund 245 Kilometer lange Kanalnetz –, mieten es aber sogleich wieder zurück. Dem Investor entsteht so in den USA ein Steuervorteil, von dem er den EBZ einen Teil abgibt. Das Ganze nennt sich Cross Border Leasing (siehe Stichwort)."

"Bei der Investoren-Suche behilflich sei Daimler-Chrysler Capital Services (Debis) Deutschland. Boßlet: „Zusammen mit Debis sind wir derzeit dabei, aus verschiedenen Investoren den besten auszusuchen. Dies soll noch im ersten Quartal dieses Jahres geschehen." Wenn das Vertragswerk vorliege, gehe die Sache in den Stadtrat. Wobei diesem nicht der ganze Vertrag – der in Englisch abgefasst sei und 15 bis 20 Ordner umfasse – zugehe, sondern eine geraffte, deutsche Version, die die Verpflichtungen der Stadt enthalte."

Quelle: RON - RHEINPFALZ ONLINE, Mittwoch, 8. Jan , 03:45 Uhr

Pokerspiel mit Stadtwerken

Immer mehr Städte in Europa schließen dubiose US-Leasing-Verträge ab (Teil I)

http://www.jungewelt.de/2002/02-06/007.php

Fesselnde Verträge

Immer mehr Städte in Europa schließen dubiose US-Leasingverträge (Teil 2 und Schluss)

http://www.jungewelt.de/2002/02-07/009.php

Leasing bringt der Stadt 3,45 Millionen US-Dollar

Quellensteuer ist unschädlich - denn dann muss ja nachverhandelt werden!, 
Ein Rechtsanwalt äußert sich zum Leasingvertrag!, 
Wer haftet für Schäden?, 
Nein! Trotz Dollar-Millionen für die Ostalb, 
Cross-Border-Leasing lukrativ aber riskant, 
Das Orakel von Las Vegas!, Trinkwasser in Berlin ist schon jetzt teurer als in anderen Städten
 
">Newsletter des Institutes für Abwasserwirtschaft Halbach vom 06.02.03


 

Bayern reagiert richtig! Wann ziehen die anderen Bundesländer nach?

  
"Die Bürgerinnen und Bürger in Bayern wollen nicht, dass ausländischen Investoren kommunale Einrichtungen wie etwa die Wasserversorgung oder die Kanalisation in die Hand fallen...."
 
http://www.bayern.de/Presse-Info/PM/2002MRat/Mrat_021203.htm#punkt4


  

Cross-Border-Leasing riskante spekulative Geschäfte?

"...RA Herr Möller verweist darauf, dass die Wirtschaftlichkeit von Kommunalleasingverträgen berechnet werden muss. Aber genau hier liegt der Hase im Pfeffer, denn die Wirtschaftlichkeit von Kommunalleasingverträgen ist unberechenbar!..."

" target="_blank">Newsletter des Institutes für Abwasserwirtschaft Halbach vom 08.10.02


 

Bürgerbegehren gegen Cross-Border-Leasing mit 88 : 12 % gewonnen!

Auszug aus dem BBU-WASSER-RUNDBRIEF -  Nr. 690 vom 11. Nov. 2002 , http://www.akwasser.de

Der Einsatz eines Bürgerkomitees im nordbayerischen Kulmbach gegen ein US-Cross-Border-Leasing des Abwassernetzes und der Kläranlage in Kulmbach hat sich gelohnt. Nachdem die GegnerInnen des undurchsichtigen Geschäftes zunächst erfolgreich ein Bürgerbegehren durchgesetzt hatten, konnten Sie am 10. Nov. 2002 einen grandiosen Sieg einfahren: 88 Prozent der BürgerInnen, die am Bürgerbegehren teilnahmen, lehnten das Vermieten der Kulmbacher Abwasseranlagen an einen US-Trust ab. Die Stadtwerke Kulmbach hatten sich von dem Geschäft einen „Barwertvorteil“ zu Gunsten der GebührenzahlerInnen von 6 Mio. Euro versprochen. Damit hätte ein Teil der anstehenden Modernisierungsinvestitionen für die Kulmbacher Abwasseranlagen finanziert werden sollen. Demgegenüber hatten die GegnerInnen des Geschäftes damit argumentiert, dass die Einsparung von wenigen Cent pro Kubikmeter die Risiken eines Cross-Border-Leasings nicht aufwiegen könne. Die Homepage der GegnerInnen www.nix-abwassertricks.de erläutert anhand umfangreicher Unterlagen und eines umfassenden Pressespiegels die Chronologie der Auseinandersetzungen um das Kulmbacher Cross-Border-Leasing.

Weitere Auskunft zur Position der Gegnerinnen gibt es beim GRÜNEN Kreisrat
Herrn Jürgen Öhrlein
Eichberger Straße 9
95336 R o t h w i n d
Tel.: 09229/7197, Fax: 8432


Eine umfangreiche Darlegung des geplanten Leasing-Geschäfts findet sich auch auf der Homepage der Stadtwerke Kulmbach www.stadtwerke-kulmbach.de 

In der dortigen Rubrik „Bürgerinformation“ ist ein Folien-Vortrag mit 34 Folien zur US-Lease anklickbar - interessant auch deshalb, weil dort alle US-Cross-Border-Leasing-Geschäfte für deutsche Infrastrukturanlagen aufgelistet sind (siehe auch RUNDBR. Nr. 638/1-2).

„Deal of The Year“

Noch mehr Infos über US-Cross-Border-Leasing-Geschäfte können RUNDBR.-LeserInnen ausfindig machen, wenn Sie die Wortfolge „Cross Border Leasing“ in die google-Suchmaschine eintippen. Da tauchen - zumindest mit Stand vom 11.11.02 - als erstes zwei Sponsorenhinweise auf, wobei vor allem der Klick auf die Homepage der „DUE Finance GmbH“ unter www.duefinance.de/leasing interessante Cross-Border-Leasing-Texte zu Tage fördert. Die „DUE Finance GmbH“ gibt sich als treuer Sachwalter der Kommunen aus, die ein Cross Border Leasing-Geschäft für ihre Infrastrukturanlagen näher ins Auge fassen. Die Finanzdienstleistungs- und Beratungsfirma erläutert zwar, dass Cross-Border-Leasing-Geschäfte für die deutschen Kommunen durchaus unkalkulierbare Risiken beinhalten können. Mit der „DUE Finance GmbH“ als erfahrenem Partner für „kommunale High-End-Finanzierungen“ könnten diese Risiken aber sicher aus dem Weg geräumt werden. Die Firma verspricht, die „Black box-Transaktionen“ transparent zu machen. Die DUE Finance-Berater haben bislang 32 Cross-Border-Leasing-Geschäfte abgewickelt und dafür von 1997 bis 2001 regelmäßig den Ehrentitel „Deal of The Year“ eingeheimst.

„Manna vom Himmel“ oder „globaler Steuerbetrug“

Nicht nur im nordbayerischen Kulmbach, sondern vor allem in den Rathäusern der Ruhrgebietsstädte ist das US Cross-Border-Leasing derzeit der große Renner - wobei in jeder Stadt der kommunalpolitische Disput über diese Geschäfte andere politische Konstellationen zeigt. Einmal gehören - zum Verdruss der SPD - die GRÜNEN im Verein mit der CDU zu den Befürworten solcher Geschäfte - während anderenorts die GRÜNEN zu den Gegnern des von SPD-Kommunalpolitikern gepuschten Cross Border Leasings gehören. Überschrift der WAZ Bochum am 21.10.02: „Beim US-Leasing sind sich auch Grüne nicht grün“. Und weiter: „In der Diskussion, ob die US-Leasinggeschäfte das ‘Manna vom Himmel’ bringen oder eher ‘globalem Steuerbetrug’ ähneln, gehen die Meinungen quer durch Parteien und Städte.

“Wer sich über die US-Deals mit Kläranlagen und Wasserwerken informieren will, kann die Materialsammlung „US-Cross-Border-Leasing“ gegen Voreinsendung von 10 Euro (V-Scheck, Briefm., bar) bei www.akwasser.de anfordern. Frühere Notizen aus den BBU-WASSER-RUNDBR. zu diesem Thema können auch auf der Homepage www.akwasser.de nachgelesen werden.

Scheitert US-Leasing in Kulmbach?

Nicht überall stößt das US-Cross-Border-Leasing-Verfahren auf Gegenliebe. In Kulmbach hat jetzt eine Bürgerinitiative einen Bürgerentscheid gegen die eigentlich schon beschlossene Transaktion eingeleitet. Der Stadtrat von Kulmbach hatte Ende Juli beschlossen, mit einem US-amerikanischen Unternehmen einen auf 25 Jahre befristeten Mietvertrag über die Kanäle und Kläranlagen in Kulmbach abzuschließen. Der Nettobarwertvorteil für die Stadt sollte sich auf rund fünf Mio € belaufen. Die Gegner des Projektes haben nun aber nach Informationen der „Frankenpost” 2.311 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen die Transaktion gesammelt. 1.800 Unterschriften hätten bereits ausgereicht. Der Stadtrat prüft nun die Unterschriften. Anschließend könnte er dann Ende September die Einleitung des Bürgerentscheids beschließen.Die Gegner der Transaktion sehen zum einen nicht den finanziellen Vorteil. Sie befürchten, dass der Kostenaufwand den Nettobarwert merklich übersteigt. Zum anderen sind Ihnen die Risiken zu groß. Der Vertrag solle nach amerikanischen Recht geschlossen werden. Bei einer Insolvenz des US-Partners könnte daher das Kulmbacher Eigentum in der Konkursmasse landen, so die Bürgerinitiative.

Quelle: Euwid: http://www.euwid-wasser.de

Aus Abwasser Dollar machen

"Risiken und Gefahren sehen die deutschen Kämmerer, die die üppig sprudelnde Dollarquelle anbohren, nicht. Die Städte bleiben zivilrechtlicher Eigentümer der Objekte. Die amerikanischen Investoren haben keinerlei Einfluss auf die Abwassergebühren oder die Fahrpreise in den von ihnen verleasten Stadtbahnwagen. Weder amerikanische noch deutsche Finanzämter noch die kommunalen Aufsichtsbehörden hätten Einwände gegen diese Cross-Border-Geschäfte erhoben, beteuerten die Kämmerer von Gelsenkirchen, Wesel, Bochum und Recklinghausen gestern in Düsseldorf. Auch das Landesfinanzministerium hat geprüft, ob die zum Teil mit Fördergeldern des Landes und des Bundes finanzierten Investitionen weiter im Besitz der Städte bleiben und gegen die Verträge keine Einwände erhoben"

Lippische Landes-Zeitung (Auszug)

Cross-Border-Leasing in Österreich

Die Untergrenze für eine Cross-Border-Leasing-Transaktion beträgt nach Angaben der Kommunalkredit 150 Mill. Dollar (138 Mill. Euro). Daher eignen sich diese Geschäfte nur für große Projekte und damit auch nur für sehr große Gemeinden. Dass eine Gemeinde beispielsweise Schwimmbad, Gemeindeamt und Kläranlage zusammen verleast, um an die 150-Mill.-Dollar-Grenze zu kommen, ist nicht möglich. Die mit Cross-Border-Transaktionen verbundenen Kosten (Beraterhonorare, Anwaltsgebühren) sind sehr hoch. Ein Beispiel: Die Energie AG Oberösterreich zahlte für zwei Cross- Border-Transaktionen (Netz und Kraftwerke) Beraterhonorare in Höhe von 16,2 Mill. Dollar (14,9 Mill. Euro).

Salzburger Nachrichten (Auszug)

Nicht alles, was kreativ ist, ist gut

"Wie wir wissen, hat Logik im kommunalpolitischen Alltag keinen hohen Stellenwert. Und so dienen die diskutierten Formen der kreativen Finanzierung allen möglichen Zwecken - am wenigsten aber der Entlastung der Gebührenzahler.
Diese müssen sich freilich fragen, ob die von ihnen gewählten Mandatare genau wissen, was sie tun, wenn sie einen in sperrigem Anwaltsenglisch verfassten Vertrag von 1000 oder noch mehr Seiten beschließen, durch den ihr Kanalnetz oder ihre Kläranlage für 20 oder 30 Jahre an einen US-Investor vermietet wird. 

Auch wenn es bislang noch keine Probleme mit Cross-Border-Transaktionen gegeben hat - der Nachweis, dass es diese nicht geben kann, wurde nicht erbracht. 

Die Mandatare müssen auch fragen, ob es richtig ist, wenn die öffentliche Hand tief in die Steuer-Trickkiste greift, ihren Bürgern aber Steuerehrlichkeit abverlangt. 

So faszinierend kreative Finanzierungsformen sein mögen - nicht alles, was für Unternehmen gut ist, ist für die öffentliche Hand richtig."

Salzburger Nachrichten (Auszug)

Cross-Border-Leasing: Lukrativ, aber riskant

"Auch das Land Schleswig-Holstein weist auf die erheblichen Risiken hin, betont Thomas Giebeler als Sprecher des Innenministeriums. 

Die Buß-Behörde sieht sich im Fall Flensburg dem Novum einer Vereinnahmung durch den US-Investor ausgesetzt, der die

Unterschrift unter den Vertrag von der Genehmigung des Landes abhängig macht. 

Grundsätzlich betrachte das Land den Abschluss derartiger Verträge als Sache der kommunalen Selbstverwaltung, sagt Giebeler. Deshalb sei der Vertrag für den "Einzelfall" Flensburg so umformuliert worden, dass die Kommunalaufsicht als Genehmigungsbehörde ins Spiel komme. "Wir prüfen das jetzt sehr eingehend", sagt Giebeler. 

Der Landesregierung ist klar, dass sie ein Risiko eingeht - falls es schief geht. Giebeler: "Dann sitzen wir in einem Boot.""

SHZ (Auszug)

„Vor allem machen sich die Kommunen unglaubwürdig“

Auszug aus einem Interview:
"Sollten die Kommunen also die Finger von Cross-Border-Leasing lassen?HARTMANN-WENDELS: Auf der einen Seite bringt das schon einen dicken Batzen Geld. Und die Kommunen sind ja finanziell arg gebeutelt. Aber bei den Risiken können sie jetzt nicht an alles denken, was später passiert. Vor allem machen sich die Kommunen unglaubwürdig: Wenn ein ganz normaler Steuerpflichtiger zu solchen Tricksereien hart an der Legalität greift, würden die Bürgermeister das doch selbst mit sehr viel Unmut beobachten."

Professor Thomas Hartmann-Wendels (45) ist Direktor des Forschungsinstitutes für Leasing an der Kölner Universität.

Kölner Stadt-Anzeiger (Auszug)

„Die Risiken sind unübersehbar hoch“

Auszug aus einem Interview:

"BECKSTEIN: Die US-Finanzverwaltung hat es doch immer in der Hand, die Zulässigkeit solcher Geschäfte anders zu bewerten. Dazu hat es jetzt schon kritische Aussagen gegeben. Angesichts der langen Vertragslaufzeiten birgt das große Unsicherheit.

Wer hinter den Treuhandgesellschaften in den USA steckt, wird oft fast wie ein Staatsgeheimnis behandelt. Dadurch lässt sich das Konkursrisiko dieser Vertragspartner in Deutschland kaum abschätzen.

Und bei Vertragsstreitigkeiten drohen Verhandlungen vor US-Gerichten mit völlig unüberschaubarem Ausgang - denn die Rechtslage kann sich je nach Sitz des Investors von Bundessaat zu Bundesstaat unterscheiden. Schließlich sehe ich noch eine Reihe von finanziellen Risiken:..."

Kölner Stadt-Anzeiger erstellt 06.02.03, 07:01h (Auszug)

Keine Diskussion über das Cross-Border-Leasing

"Bergisch Gladbach - In nicht-öffentlicher Sitzung wurde über einen Partner („Arrangeur“) verhandelt, der das Geschäft in die Wege leiten soll. Zuvor hatten CDU-Mehrheit und Stadtverwaltung eine grundsätzliche Diskussion im Beisein der Zuschauer abgelehnt - ebenso wie eine Vertagung des Themas."

Kölner Stadt-Anzeiger erstellt 07.02.03 (Auszug)

Sie wollen nicht verstehen, dass es in einer sich immer mehr globalisierenden Welt sehr wohl auch darauf ankommt, wer wo wann und zu welchem Zeitpunkt seine Finger irgendwo drin hat! 

"Gut, wir stehen noch nicht vorm Ausverkauf, zumindest noch nicht im Bildungsbereich, noch nicht im Kanalbereich, noch nicht im Gesundheitsbereich, denn noch ist das GATS-Abkommen nicht in Kraft. Aber wir erbringen alle Vorleistungen diesbezüglich. Wir holen uns, beziehungsweise die Sozialdemokratie in trauter Eintracht mit Blau-Schwarz, Sie holen amerikanische Investoren, die im Sinne der "Pickle-Lease"-Verträge, selbstverständlich in den USA, das steuerliche und wirtschaftliche Eigentum an dem geleasten Unternehmensgegenstand geltend machen können, das steuerliche und wirtschaftliche Eigentum geltend machen können, weil sonst könnten Sie ja nichts vorzeitig abschreiben, und glauben damit tatsächlich, dass dies keine Auswirkungen darauf haben wird, wie die USA im Bereich der GATS-Verhandlungen, gerade im Bereich der Daseinsvorsorge agieren werden. Na selbstverständlich wird das als Faustpfand benutzt werden, um zu sagen, wir machen das jetzt schon die ganze Zeit, es ist kein Problem bei einer etwaigen Liberalisierung. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist der erste Grund, warum wir auch dieses Cross Border Leasing ablehnen. 
 Der zweite Grund ist - ich habe das letztes Mal nur kurz ausgeführt, ich werde es auch heute nicht sehr viel länger machen -, dass es sich in Wirklichkeit bei Cross Border Leasing-Verträgen um Scheingeschäfte handelt, um Scheingeschäfte, die in vielen anderen Bereichen kritisiert werden, wo in vielen anderen Bereichen gesagt wird, es ist Steuerbetrug, Scheingeschäft zu begehen, wo immer wieder darauf hingewiesen wird, dass es sowohl innerhalb der EU als auch weltweit einer koordinierten Vorgehensweise gegen Steuerdumping bedarf.

Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit welcher Berechtigung wollen Sie denn dagegen vorgehen, wenn Sie selbst mit dieser Vorgehensweise, alles und jedes zu verleasen, die Grenze zwischen Ausnutzung eines Steuervorteils und Steuerbetrug immer mehr verwischen? Wie wollen Sie da eine moralische Legitimation heranziehen, um zu sagen, das wollen wir nicht, das geht, und das geht schon? 

 Ich glaube, dass, wenn man in diesem Fall einen Schritt nach dem anderen setzt, das heißt, ein Leasing nach dem anderen macht, letztendlich jede Glaubwürdigkeit dabei verloren geht und dass wirtschaftspolitisch, langfristig betrachtet, der Schaden, der durch diese Cross Border Leasing-Verträge entsteht, um ein beträchtliches Maß größer sein wird, als der Nettobarwertvorteil, der sich kurzfristig realisieren lässt. 

(GR Heinz Hufnagl: Den Schaden, einen maximalen, hat der amerikanische Steuerzahler und der amerikanische Staat und nicht die Stadt Wien!) 

Herr Hufnagl, Sie wollen einfach die Argumentationskette nicht verstehen. Sie wollen nicht verstehen, dass es in einer sich immer mehr globalisierenden Welt sehr wohl auch darauf ankommt, wer wo wann und zu welchem Zeitpunkt seine Finger irgendwo drin hat. Gerade in den jetzt umstrittenen Bereichen im Zuge der GATS-Verhandlungen, wo es geht um Bildung, wo es geht um Gesundheit, wo es geht um Abwasser, Ihr Bereich, wenn ich mich recht entsinne, wo wir alle wissen, was herauskommen kann, wenn, längerfristig betrachtet, das Kanalnetz immer schleißiger wird. Schauen Sie sich nur die Städte an, die traurigerweise noch nicht über ein funktionierendes Kanalnetz verfügen."

Gemeinderat von Wien, 20. Sitzung vom 25.10.2002, Auszug aus dem wörtlichen Protokoll

Moralische Bewertung von Cross-Border-leasing bei Grün/Alternativen aus Stuttgart auch kontroverse Meinungen

  • "Die Infrastruktur wird vermietet und für eine festgelegte Laufzeit wieder zurückgemietet. 
  • Beim Hin- und Hervermieten der Kanalnetze, Kläranlagen und Wasserversorgungsnetze bleiben die bisherigen Besitzer der Anlagen rechtlich Eigentümer. 
  • Der US-Trust ist nicht berechtigt in das operative Geschäft einzugreifen. 
  • Die Wasserversorger erhalten einen Anteil aus den Steuervorteilen, die die amerikanischen Banken in den USA für ihre Investitionen im Ausland erhalten. 
  • Dass es sich um eine Scheininvestition handelt ist dabei unerheblich. 
  • Die Cross-Border-Leasing-Geschäfte werden in der Regel von "Arrangeuren" vermittelt, z.B. die Daimler Chrysler Capital Services. 
  • Die Verträge sind so ausgetüftelt, dass auch Währungsschwankungen den Gewinn für deutsche Partner nicht schmälern: 
    • Der deutsche Partner bekommt den Netto-Barwert-Vorteil sofort zu Vertragsbeginn überwiesen. 
    • Das Leasingkapital wird bei deutschen Banken in Dollar angelegt.
    • V on diesen Konten fließen die Leasingraten an den US-Trust, wobei die größte Rate erst am Vertragsende des Rückleasingvertrages - in der Regel nach 20 bis 30 Jahren - fällig wird. 
    • Es ist für die amerikanischen Partner also ein langfristiges Steuerstundungsmodell mit finanziellen Vorteilen.
  • Mit dem dicken Scheck aus Amerika (z.B. 5 Millionen im Fall Ludwigsburg) werden die Unterhaltungsinvestitionen getätigt, ohne dass die Wassergebühren dadurch steigen. 
  • In den allgemeinen Haushalt der Kommunen darf dieses Geld nicht fließen.
  • Die Bewertung dieser Geschäfte verläuft unter uns Grün/Alternativen aber auch in allen anderen Fraktionen entlang der Frage, ob es moralisch vertretbar ist, sich an Steuerschlupflöchern zu beteiligen - auch wenn sie die Staatseinnahmen in Amerika und nicht bei uns schmälern."


http://www.ba-wue.gruene.de/gar/Aktuell20/Inhalt.htm (Auszug)

Ganz legale Steuertricks?

  • "Wir wollen das Geld für die Bürger nutzen", begründete der Chef der CDU-Gemeinderatsfraktion, Dr. Sven-Joachim Otto die Zustimmung der Christdemokraten zu der geplanten Finanztransaktion, bei der mehrere Banken sowie verschiedene Anwalts- und Beraterbüros zu beiden Seiten des Atlantik eingeschaltet werden. 
  • Otto: "Natürlich gehen wir mit diesem Geschäft ein Risiko ein." 
  • Dieses sei allerdings genauestens kalkuliert und teilweise sogar versichert. "Wenn wir das Geschäft nicht abschließen, gehen wir ein noch größeres Risiko ein", so Otto - nämlich, dass die Abwasser-Gebühren weiter steigen.
  • Auf rund 10 Milliarden Dollar werden die jährlichen Steuerausfälle durch die grenzüberschreitenden Geschäfte in den USA geschätzt, in Deutschland auf mindestens die Hälfte dieses Betrags.
  • Gewinner der Hin- und Rückmietverträge, wie sie zum Beispiel über Kläranlagen, Stadtbahnzüge, oder Müllverbrennungsöfen abgeschlossen werden können, sind nach "attac"-Auffassung alleine die global agierenden Banken, die Gesetzeslücken ausnutzen und die "Illusion" erzeugen, als könnten zwei verschiedene juristische Personen - nämlich einmal der US-Treuhandverwalter (Trust) und zum anderen die Kommune - gleichzeitig zu hundert Prozent Eigentümer der Kläranlage sein. Dies sei aber auch nach US-Recht nicht möglich und werde von den dortigen Behörden zunehmend kritischer gesehen.
  • Doch auch diesseits des großen Teichs scheint die Skepsis gegen die Finanztransaktionen nach dem Leasing-Modell zu wachsen. In Aachen scheiterte ein vergleichbares Geschäft mit Millionen-Verlusten für die Kommune, mehrere bayerische Städte, darunter München und Fürth entschieden sich jüngst gegen die Transaktionen."

MOREGENweb (Auszug)

Öffentliche Verschuldung:

Die vielgepriesenen "Leasing-Modelle" für kommunale Betriebe sind teurer und grenzen oft an die Illegalität. - Die Rechnung ohne die Finanzhaie gemacht

http://www.bueso.de/nrw/Aktuelles/kommune.htm

Man muss den Irrsinn auf die Spitze treiben, damit er sich in seiner ganzen Pracht entfaltet!