Kapitelverzeichnis

22. Widersprüche beim Gewässerschutz
22.1 Phosphorkreislauf verhindert nachhaltige Selbstreinigung
22.2 Nitrat stört den Phosphorkreislauf
22.3 Schwarze Flecken im Watt
22.4 Stickstoffelimination durch die Abwasserreinigung
22.5 Stickstoffeintrag in Gewässer durch die Abwasserreinigung
22.6 Stickstoff ist grundsätzlich kein Schadstoff
22.7 Denitrifikation nur in besonders begründeten Fällen – Was wäre wenn?
22.7.1 Jährliche Energieeinsparung im Gigawattstundenbereich?
22.7.2 Belebtschlammanlagen sind als „Energiefresser“ klimabelastend

 

22.6 Stickstoff ist grundsätzlich kein Schadstoff

In den Abschnitten „Phosphorkreislauf verhindert nachhaltige Selbstreinigung“ und „Nitrat stört den Phosphorkreislauf“ wurde bewiesen, dass es für die Sanierung eines Sees in der Regel vorteilhaft ist, wenn gereinigtes, nitratreiches und weitestgehend phosphorfreies Abwasser in bestimmte Seen eingeleitet werden darf und nicht, wie es jetzt praktiziert wird, dass mit viel Aufwand versucht wird, dieses gereinigte Abwasser aus solchen Seen fernzuhalten.

Dem Abschnitt „Schwarze Flecken im Watt“ ist zu entnehmen, dass Nitrat sogar bei Wattschäden heilend und lindernd wirkt.

Ferner wurde aufgezeigt, dass die Stickstoffeliminierung in Kläranlagen eine äußerst fragwürdige Effizienz hat (Abschnitt „Stickstoffeintrag in Gewässer durch die Abwasserreinigung“).

Nun stellt sich die Frage, warum lassen wir die Stickstoffeliminierung nicht einfach sein, wenn sie teilweise schädlich und außerdem von ziemlich schlechter Effektivität ist?

Das geht deshalb nicht, weil der Stickstoff fälschlicherweise gesetzlich zum Schadstoff erklärte wurde. Die vorhergehenden Kapitel haben sicher bewiesen, dass der Stickstoff undifferenziert nur Indiz dafür sein kann, dass er möglicherweise einen Gewässerschaden verursachen könnte. Er kann genauso gut sehr nützlich für die Umwelt sein.

Bei Stickstoff ist dem Grunde nach wie folgt zu differenzieren:

  • Liegt der Stickstoff als Eiweiß, Harnsäure, Ammonium oder Ammoniak vor, dann ist er grundsätzlich gewässerschädlich zu bewerten und sollte zu Nitrat oxidiert werden.
  • Liegt der Stickstoff als Nitrat vor und wird dieses Nitrat in ein Trinkwassereinzugsgebiet eingeleitet, dann ist der Stickstoff ein Schadstoff.
  • Liegt der Stickstoff als Nitrat vor und hat er eine nützliche Wirkung auf das oder die Gewässer, dann ist er kein Schadstoff.

So einfach, wie es sich der Gesetzgeber mit der Erklärung des Stickstoffes zum Schadstoff gemacht hat, ist nicht zu bewerten, was für ein Gewässer gut oder schlecht ist.

Ob der Stickstoff im Einzelfall ein Schadstoff ist oder nicht, sollten Experten gewässerbezogen prüfen und die geeigneten, auf das jeweilige Gewässer abgestimmten Maßnahmen festlegen.

Da der Stickstoff dem Grunde nach kein Gewässerschadstoff ist, sondern nur ein Indiz, dass ein Gewässerschaden entstehen könnte, und gleichermaßen ein Indiz dafür sein kann, dass ein Gewässernutzen entstehen könnte, ist die Abwasserabgabe für Stickstoff ungesetzlich. Sie verstößt gegen das Grundgesetz Artikel 14 (vergleiche Abschnitt „Wasserrecht teilweise im Widerspruch zum Grundgesetz“ ab Seite 208).

Auszug:
Handbuch Kommunale Abwasserbeseitigung
Normative Kosten und Risikoabbau
Institut für Wasserwirtschaft Halbach
Ausgabe 2003, Werdau
ISBN-Nr. 3-00-011255-3

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