Der CSB ist grundsätzlich kein Gewässerschadstoff!
Er ist nur Indiz für harmlose oder auch schädliche Wasserinhaltsstoffe!

CSB

Erhebliche, aber harmlose CSB – Konzentrationen im Ablauf des Vogtlandsees. Ursächlich sind natürliche Abbauprodukte, wie z.B. Huminsäuren.

 

Referat

Der CSB ist grundsätzlich kein Schadstoff und er ist nicht eindeutig interpretierbar.

Zum Verständnis: Ein CSB-Messergebnis ist wie ein verschlossener Brief. Ob die Nachricht gut oder schlecht ist, erfährt der Leser erst nachdem der Brief geöffnet und gelesen wurde. Dabei ist es beim CSB immer so, dass für die sichere (weitestgehend rechtssichere) Interpretation der CSB-Messung andere Parameter und Informationen notwendig sind.

Allein aus dieser Tatsache heraus ist schon abzuleiten, dass der CSB als Grundlage für Sanktionen und Abwasserabgabezahlungen nicht rechtssicher und kein alleiniges Beweismittel für eine Gewässerverunreinigung ist und sein kann.

Außerdem: Der CSB – wie er gemessen wird – kann in der Natur nicht auftreten. Es handelt sich um eine rein akademische Bewertung, die mit den tatsächlichen Bedingungen im Gewässer auch nicht das Geringste zu tun hat.

Der CSB kann Indiz sein für harmlose Abwasserinhaltsstoffe, die in der Natur überall vorkommen. Er kann aber auch ein Anzeichen für chemisch oxidierbare Schadstoffe sein.

Ohne weitere Untersuchung ist und bleibt der CSB nur ein Indiz, das nicht einmal grundsätzlich und von vornherein auf die Anwesenheit von Gewässerschadstoffen schließen lässt.

Insofern wird die Abwasserabgabe für den CSB auf der Grundlage von Indizien und nicht auf der Grundlage einer tatsächlich nachgewiesenen Gewässerschädigung erhoben. Gleiches trifft auch auf die Sanktionierung von CSB-Überwachungswertüberschreitungen zu. Sie hat zwar eine rechtliche Grundlage aber keine wissenschaftliche Basis, genauso wenig wie die Erde eine Scheibe ist.

Ein hoher CSB kann ein Indiz für eine besonders effektive und weitgehende Abwasserbehandlung sein.

Es handelt sich bei dem Indiziencharakter des CSB um keine neue Erkenntnis, sondern um eine seit Jahrzehnten (solange es den CSB gibt) bekannte, simple, wasserchemische Grundlage, die in den betreffenden Gesetzeswerken wohl aus Bequemlichkeit, gepaart mit Halbbildung, eine falsche, unlogische, unwissenschaftliche und schädliche Berücksichtigung fand.

Schädlich deshalb, weil die CSB-Doktrin die Gewässerverwaltungen zu Auflagen veranlasst, die sachlich nicht begründbar sind und deshalb häufig zu wasserwirtschaftlichen Fehlinvestitionen führen. Damit wird gegen das Sparsamkeitsprinzip verstoßen.

Einführung

Wie der Name sagt, hat Wasser mitunter einen chemischen Sauerstoffbedarf.

Dieser Sauerstoffbedarf entsteht nur unter Laborbedingungen.

Es ist der Sauerstoff, der zur Oxidation aller im Wasser enthaltenen Stoffe erforderlich ist.

Die Menge des verbrauchten Sauerstoffes ist abhängig von den Bedingungen, unter denen die Oxidation abläuft.

Da mit der CSB-Bestimmung alles „Vorstellbare und Nichtvorstellbare“ oxidiert werden soll, wurden von den Wissenschaftlern die extremsten Bedingungen erdacht und geschaffen, die noch einigermaßen in den Laboratorien rentabel beherrschbar sind.

Es wird mit einem radikalen Oxidationsmittel gearbeitet; und damit auch wirklich alles oxidiert wird, erfolgt die Oxidation zusätzlich unter Hitze und Druck.

Der Verbrauch des Oxidationsmittels wird gemessen, auf den Sauerstoffverbrauch umgerechnet und auf Milligramm oder Gramm Sauerstoffverbrauch je Liter Wasser oder Abwasser angegeben.

Ziel der Analyse war es ursprünglich, die Gefährlichkeit eines beliebigen Abwassers zu beschreiben. Insbesondere kann ein hoher CSB Indiz für Desinfektionsmittel sein, die keinen BSB5 verursachen.

 

Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) kann harmlos sein und wird täglich gegessen.

Man kann CSB sogar essen und er schmeckt mitunter auch ausgezeichnet.

In jedem Brötchen finden sich ein paar tausend Milligramm.

Jeder Fisch, der im Wasser schwimmt, besteht aus CSB und jedes Blatt, das von einem Baum ins Wasser fällt, besteht aus CSB.

Angenommen ein Kleinkind gelangt in den Besitz einer 4 Gramm schweren Stahlkugel mit einem Durchmesser von 10 mm und steckt sich die Murmel ausnahmsweise mal nicht in Nase oder Ohren, sondern verschluckt diese – zur Panik seiner Eltern.

Mit diesem Vorgang hat es dann folgenlos und schlagartig 1.700 mg CSB verzehrt.

Trotz allem ist die Veranschaulichung nicht zur Nachahmung zu empfehlen, denn die Stahlmurmel könnte ja dem Kind anderweitig schaden. Das ordentliche Verspeisen von CSB-verursachenden Stahlkugeln in Maßen ist normalerweise unbedenklich.

Wenn der CSB grundsätzlich kein Gewässerschadstoff ist, so gibt es aber auch Ausnahmen.

Lebensmittel können gut oder schädlich sein, wenn sie z. B. verdorben sind.

Der Leser merkt es – es kommt immer darauf an zu analysieren und zu ergründen, ob sich unter den Stoffen, die den CSB verursachen, Gifte und tatsächliche Gewässerschadstoffe befinden. Genau an dieser Stelle unterbricht aber der Gesetzgeber beim CSB die Vernunft, schaltet das Denken ab und die Verantwortung der Überwachungsbehörden aus. Als Dogma gilt: „CSB ist immer schlecht!“

Es ist wie mit einer Mengenmessung. Auf der Waagschale können Genussmittel oder Gifte liegen.

Wichtig für die Bewertung des CSB als Schadstoff ist die Beantwortung von 2 Fragen:

  • Erstens, wie viel wurde gewogen und zweitens, was lag auf der Waage?
  • Die zweite Frage interessierte den Gesetzgeber aber nicht bei der Erhebung der Abwasserabgabe für CSB.

Wir stellen fest: Der CSB ist nicht eindeutig und deshalb kein eindeutiges Beweismittel für die Schädlichkeit eines Abwassers! 

Der CSB findet in der Natur keine Bedingung, um den unter Laborbedingungen gemessenen Sauerstoffverbrauch tatsächlich zu realisieren. Es handelt sich beim CSB um einen theoretischen (akademischen) Wert.

Die „Gefährlichkeit“ des CSB ist nur dann zu begreifen, wenn nachvollzogen wird, wie der CSB im Labor bestimmt wird und wenn überlegt wird, ob das Analysenergebnis auf die Natur übertragen werden kann. Der Laie und gemeinhin auch der Politiker geht bei einem CSB, z. B. von 2.000 mg Sauerstoff davon aus, das einem Fisch bei entsprechend hohem CSB der Sauerstoff entzogen wird. Völlig falsch!

Das Absurde der Überlegung wird klar, wenn analysiert wird, was alles passieren muss, damit z. B. durch Abwassereinleitung in einen Bach im Bach selbst ein CSB von 200 mg O2/l als tatsächliches Sauerstoffdefizit entsteht.

Damit dieser CSB im Bach als Gewässerschadstoff wirken kann, muss der Bach eine analoge Prozedur durchmachen, wie sie bei einer CSB-Bestimmung im Labor Methode ist:

  1. Je m³ Bachwasser werden 1,5 m³ silbersulfathaltige Schwefelsäure und 0,5 m³ quecksilbersulfathaltige Kaliumdichromatlösung zugegeben.
  2. Der gesamte Bach wird in 10 Minuten zum Sieden gebracht und darf dann in weiteren 110 Minuten schwach vor sich hin köcheln.
  3. Die Temperatur des gequälten Baches muss dabei 148 °C betragen.

Erst dann kann ein CSB von 200 mg/l seine ganze Schädlichkeit im Bach entfalten und ihm 200 mg Sauerstoff entziehen.

Dem Leser ist wohl klar, dass der Fisch schon lange an der Zugabe von 1,5 m³ silbersulfathaltiger Schwefelsäure/m³ Bachwasser gestorben ist, bevor er spürt, dass er eigentlich an Atemnot zu Grunde gehen müsste, weil der CSB nicht der Abwasserverordnung entspricht.

Diese eher witzigen Beispiele sollen der Veranschaulichung dienen, dass der CSB ein rein akademischer Wert ist, der ohne begleitende andere Untersuchungen (BSB5, Toxikologie, messen echter Schadstoffe…) kein Beweismittel ist und höchstens nur ein Indiz sein kann.

Der Begriff „Chemischer Sauerstoffbedarf“ ist für den Laien irreführend, denn im Gewässer oder im Abwasser entsteht kein chemischer Sauerstoffbedarf nach DIN, weil die oben beschriebenen extremen Laborbedingungen im Gewässer oder im Abwasser fehlen.

Im Gewässer entsteht nur ein biologischer Sauerstoffbedarf und das ist ein anderes Thema.

 

Chemischer Sauerstoffbedarf – Definition und Methode

Hier ein Zitat:

„CSB ist die Abkürzung für Chemischer Sauerstoffbedarf.

Der CSB-Wert spielt bei der Beurteilung von häuslichen und gewerblichen Abwässern eine große Rolle.

Er ist als Summenparameter für die organische Belastung eines Abwassers mit der wichtigste Parameter im Bereich der Abwasseranalytik.

Durch die praktische Handhabung ist er ein wesentlicher Parameter für die Steuerung von Kläranlagen geworden.

Bei allen Methoden, die beim CSB zur Anwendung kommen, wird grundsätzlich die Oxidierbarkeit der Wasserinhaltsstoffe mit schwefelsaurer Kaliumdichromatlösung, unter Verwendung von Silbersulfat als Katalysator, gemessen.

Störungen durch Chlorid werden mit Quecksilbersulfat verhindert.

Die CSB-Bestimmung wird nach DIN 38409 Teil 41 durch Titration mit Ammoniumeisensulfat zur Ermittlung der nichtverbrauchten Kaliumdichromatmenge vorgenommen.

Die Umschlagspunktbestimmung erfolgt mittels Redox-Indikator (Ferroin).

Durch Rückrechnung wird die der oxidierten Substanz äquivalente Menge des verbrauchten Kaliumdichromates erfasst.

Dies ist die amtliche Methode, die bei einer Überprüfung durch die Wasserbehörde zum Einsatz kommt.

Eine andere Methode, die ihre Verbreitung in der betrieblichen Abwasseranalytik zwecks Eigenkontrolle gefunden hat, ist die photometrische Messung mittels Küvettentest.

Hierbei macht man sich zunutze, dass bei der Oxidation der Inhaltsstoffe die gelbe Chrom (VI)-Verbindung des Kaliumdichromats zum grünen Chrom (III) reduziert wird. Je nach Messsystem wird dann die unverbrauchte Kaliumdichromatmenge über die Photometermessung der Gelbfärbung oder die entstandene Chrom (III)-Menge über die Messung der Grünfärbung bestimmt.

Die Hersteller der Küvettensysteme liefern eine werksseitige Kalibrierung mit, die eine direkte Bestimmung des CSB-Wertes ermöglicht.“

Quelle: www.pc-chemie.de

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Link – Abwasserabgabe

Siehe auch:
Fragwürdige Abwasserabgabe für CSB – Widerspruch zum Grundgesetz?

 

Download – CSB-Fachartikel

(Siehe auch den Fachbeitrag von 2013 in der wwt.
Download: CSB – Beweismittel einer Gewässerverschmutzung?)

 

Überarbeitet: April 2019

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