Keine Abwassergebühr für nicht als Abwasser anfallende Trinkwassermengen

2019-04-02T14:39:09+02:0012. Dezember 2016|

Gutachten zum Nachweis der nicht als Abwasser anfallenden Trinkwassermengen  Je nach Gebührensatzung ist keine Abwassergebühr für nicht als Abwasser anfallende Trinkwassermengen zu zahlen, die nicht in die Schmutzwasserkanalisation gelangen, sondern die in der Regel versickern, verdunsten, oder in das Produkt gelangen. In der Regel, sind die absetzbaren Mengen im Rahmen eines Gutachtens zu beweisen. Derartige [...]