Dichtheitsprüfung der Hausanschlüsse – fast witzig?!

Diesmal nicht von mir – es kommen auch andere darauf: “Fast Witzig ist nun die Verordnung des Landeswasserschutzgesetzes NRW § 61, das die Dichtigkeitsprüfung der Hausanschlüsse der Kanalisation vorschreibt. Für viel Geld muss der Hausbesitzer sein Kanalsystem überprüfen lassen, ob es an irgendeiner Stelle eine Undichtigkeit besteht, während möglicherweise auf der gegenüberliegenden Straßenseite hunderte von [Weiterlesen →]

Die Dichtheitsprüfung in sanfter Weise ein Rauschmittel?

…oder wie koche ich einen Frosch? “Für “sanfte” Dichtheitsprüfung Mindener Tageblatt Förderleistungen aus der Abwasserabgabe (Investitionsprogramm Abwasser) für private Kanalsanierungen ab dem 1. Januar 2012 sollen nahtlos an die heute …” “Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden solle die Mustersatzung überarbeitet werden, um die schonendste Art der Dichtheitsprüfung zu nutzen. Grundsätzlich sollen in freier Wahl alle [Weiterlesen →]

Dichtheitsprüfung für Grundstückskanäle?

“Sollten” bedeutet nicht “müssen”! …solange nicht Abwasserbeseitigungsflichtige (Kommunen, Abwasserzweckverbände)  es für ihre Bürger strenger bestimmen: “Achim – ACHIM (mb) · Flächendeckend sollten in der Bundesrepublik die privaten Abwasser-Hausanschlüsse auf ihre Dichtheit überprüft werden, um maroden Leitungen auf die Spur zu kommen und Umweltschäden auch fürs Grundwasser zu vermeiden. Von diesen zusätzlichen Kosten von rund 400 [Weiterlesen →]

Überflutungssicherheit

“Die europäische Norm DIN EN 752-2 geht von der Überflutungshäufigkeit als Nachweiskriterium für Überlastungszustände aus (vgl. Kap. 5.1).  Der Überflutungsvorgang auf der Oberfläche und der Überflutungsschutz sind in hohem Maße von lokalen Verhältnissen abhängig und bedürfen deshalb einer Würdigung der Gegebenheiten in der Örtlichkeit. Die Möglichkeit und Gefahr einer Überflutung im Falle einer Überstauung der [Weiterlesen →]

Kommentar zur DIN EN 752 – Wasserdichtheit

Grundsätzliche Anforderungen aus der DIN EN 752-2 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden, Teil 2 : Anforderungen “Die grundsätzlichen Anforderungen an den Betrieb von Entwässerungssystemen sind folgende: a) Verstopfungsfreier Betrieb; b) Begrenzung der Überflutungshäufigkeiten auf die, vorgeschriebenen Werte; c) Schutz von Gesundheit und Leben der Öffentlichkeit; d) Die Überlastungshäufigkeiten sollten auf die vorgeschriebenen Werte begrenzt werden; e) [Weiterlesen →]

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