Anforderungen an eine Plausibilitätsprüfung

. Meine Anforderungen: Bei einer Plausibilitätsprüfung wird das dargestellte bzw. zu prüfende Ergebnis mit den Erfahrungen und Meinungen des Prüfers verglichen und es werden Abweichungen dargelegt. Dabei müssen die Erfahrungen und Meinungen des Prüfers bzw. das Urteil des Prüfers nicht bewiesen oder begründet werden. In Einzelfällen können aber Werturteile begründet werden, zumeist dann, wenn dies [Weiterlesen →]

Gerichte als Auftraggeber

1992 wurde ich zum ö.b.u.v. Sachverständigen für Abwasserbeseitigung bestellt. Gewöhnungsbedürftig war für mich der Name des Vorganges, der “Bestallung” genannt wird. Nun blicke ich auf eine 18-jährige Erfahrung als Gerichtssachverständiger zurück. In den 18 Jahren habe ich insgesamt etwa 80 Gutachten für Gerichte und ungezählte Gutachten für Gerichtsparteien, Kommunen, Abwasserzweckverbände, Vereine, Unternehmen oder Privatpersonen erarbeitet. [Weiterlesen →]

Grundsätzliche Hinweise zur Homepage www.gerichtsgutachten.de

Grundsätzliche Hinweise zur Homepage www.gerichtsgutachten.de Lieber Surfer! In dieses Verzeichnis wurden ausgewählte Abschnitte ohne Bezugshinweise zu den aktuellen Prozessen aus von mir angefertigten Gerichtsgutachten kopiert. Die Dateien dienen nur der Information, sind Ausdruck meiner momentanen Erfahrung und widerspiegeln die Ergebnisse von Recherchen. Der Inhalt ist keinesfalls unumstritten oder wurde gar gerichtlich für “wahr” befunden, denn [Weiterlesen →]

Mängelbewertung alte Definition der allgemein anerkannten Regel der Technik (a.a.R.d.T.)

Mängelbewertung – Beispiel einer Checkliste für die Erfüllung von Anforderungen an Vorplanungsleistungen nach HOAI

Mängelbewertung – Prüfung einer technischen Leistung auf Mangelfreiheit

Grundsätzliches zur Mängelbewertung Prüfung einer technischen Leistung auf Mangelfreiheit Es gibt Mängel, die eine Beseitigung erfordern und solche, die ggf. hingenommen werden können. Allein die Abweichung von einer Regel begründet aus abwassertechnischer Sicht keinen zu beseitigenden Mangel. Grundsätzlich hat ein Werk den allgemein anerkannten Regeln der Technik oder dem Stand der Technik zu entsprechen. Aus [Weiterlesen →]

Anforderungen an Gutachten

“Ein Sachverständigengutachten muss nicht nur richtig, sondern auch richtig begründet sein.” Rudolph in Bayerlein Praxishandbuch Sachverständigenrecht 2. Auflage, C. H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung München 1966 ISBN: 3-406-46795-4

Zweck einer öffentlichen Bestellung

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