Kommentar zur Undichtheit von Grundstücksentwässerungsanlagen

Kommentar vom 19.04.2010 zum Aufsatz von U.Halbach “Bewertung der Undichtheit von Grundstücksentwässerungsanlagen“ von Herrn Dipl.-Ing. Stepkes (Wasserverband Eifel-Rur): Letztes Jahr hat die DWA einen Leitfaden zur Grundstücksentwässerung herausgegeben. Dort wurde ein Vorschlag unterbreitet, wie mit der Sanierung von festgestellten Schäden umgegangen werden kann (stammt im Wesentlichen von Robert Thoma). Dort wird je nach Lage der [Weiterlesen →]

Bewertung der Undichtheit von Grundstücksentwässerungsanlagen

Wohl unstrittige Anknüpfungsfakten nach Thoma, R. und Goetz, D. : Dichtheitsprüfungen (DP) an in Betrieb befindlichen GEA werden gemäß [5] durchgeführt. Anlagen zur Ableitung von häuslichem Abwasser oder Mischwasser dürfen als dicht bewertet werden, wenn bei einer OI keine sichtbaren Schäden und Fremdwassereintritte festgestellt werden. Ist eine OI nicht durchführbar oder wird sie als nicht [Weiterlesen →]

Ausgewählte Straftatbestände bei unbefugter Gewässerverunreinigung

Ausgewählte Straftatbestände bei unbefugter Gewässerverunreinigung Freiheitsstrafe wegen undichter Kanäle? Zusammengestellt am 5.11.2002 von Uwe Halbach, ö.b.u.v. Sachverständiger für Abwasserbeseitigung, zertifizierter Kanalsanierungsberater Inhalt: Einleitung – Nicht alles wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird! § 150 Wassergesetz Sachsen-Anhalt Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen, Verrieseln, Entwässern von Klärschlamm Niederschlagswasser § 13 Strafgesetzbuch (StGB) Unterlassen § [Weiterlesen →]

© Institut für Wasserwirtschaft Halbach | Kontakt | Impressum