Angst machen mit Nitrat im Wasser – recht offensichtlich!

Einiges über das Nitrat: Im Gewässer ist Nitrat grundsätzlich kein Schadstoff, sondern eine wertvolle Sauerstoffquelle für kritische Gewässerzustände. Dieser Fakt mag zwar nicht in manches Weltbild passen, bedarf  aber keiner Bestätigung um wahr zu sein. Nitrat im Gewässer verhindert z.B. die Massenentwicklung von Blaualgen. Die Bewertung von Nitratkonzentrationen  setzt wasserchemischen und ggf. auch wasserbiologischen Sachverstand [Weiterlesen →]

Noch zu viel Phosphor und Stickstoff im Wasser

“Dessau-Roßlau /dpa. Das Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau (UBA) fordert die weitere Verbesserung der Wasserqualität in den Gewässern Deutschlands. Zwar seien viele Flüsse, Seen und Bäche mittlerweile weitgehend sauber, aber es gelange noch zu viel Phosphor und Stickstoff ins Wasser, erklärte UBA-Präsident Jochen Flasbarth anlässlich des Welttages des Wassers am Montag. Zudem sei oftmals das Grundwasser mit [Weiterlesen →]

Kommentar zur Undichtheit von Grundstücksentwässerungsanlagen

Kommentar vom 19.04.2010 zum Aufsatz von U.Halbach “Bewertung der Undichtheit von Grundstücksentwässerungsanlagen“ von Herrn Dipl.-Ing. Stepkes (Wasserverband Eifel-Rur): Letztes Jahr hat die DWA einen Leitfaden zur Grundstücksentwässerung herausgegeben. Dort wurde ein Vorschlag unterbreitet, wie mit der Sanierung von festgestellten Schäden umgegangen werden kann (stammt im Wesentlichen von Robert Thoma). Dort wird je nach Lage der [Weiterlesen →]

Bewertung der Undichtheit von Grundstücksentwässerungsanlagen

Wohl unstrittige Anknüpfungsfakten nach Thoma, R. und Goetz, D. : Dichtheitsprüfungen (DP) an in Betrieb befindlichen GEA werden gemäß [5] durchgeführt. Anlagen zur Ableitung von häuslichem Abwasser oder Mischwasser dürfen als dicht bewertet werden, wenn bei einer OI keine sichtbaren Schäden und Fremdwassereintritte festgestellt werden. Ist eine OI nicht durchführbar oder wird sie als nicht [Weiterlesen →]

Rechtliche Aspekte der Regenwasserbewirtschaftung

Hier ein Auszug des Entwurfes Konkret: Siehe jeweiliges Landeswassergesetz Keine Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser, wenn das Niederschlagswasser auf Dach-, Hof- oder Wegflächen von Wohnungsgrundstücken anfällt und wenn es auf dem Grundstück versickert, verregnet oder verrieselt werden soll. Aber: Für die Einleitung des auf Hofflächen anfallenden Niederschlagswassers gilt dies jedoch nur [Weiterlesen →]

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