Hausanschluss

Urteil zur Duldung der Herstellung eines Hausanschlusses

2022-07-14T13:22:01+02:0009. Dezember 2021|

Gern. § 26 Abs. 1 ThürNRG müssen der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte dulden, daß durch ihr Grundstück Wasserversorgungs- oder Abwasserleitungen zu einem Nachbargrundstück hindurchgeführt werden, wenn der Anschluß an das Wasserversorgungs- und entsorgungsnetz anders nicht zweckmäßig oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten durchgeführt werden kann und die damit für den Duldenden verbundene Beeinträchtigung nicht erheblich ist.

Beweis der Undichtigkeit des Hausanschlusskanals und der Grundleitung

2019-03-28T15:01:38+01:0019. September 2013|

Undichtigkeit und Fundamentschäden Für eine Undichtigkeit kann es sichere Beweise und/oder Indizien geben. Eine defekte Rohrinnenwandung, z. B. fehlende Scherbe, ist aber zunächst nur ein Indiz einer Undichtigkeit. Je nach Beweisbeschluss kann es auch hauptsächlich auf die Verbindung zwischen Grundwasser und Kanalinnerem ankommen. Eine scheinbar undichte Leitung, der mit Gewissheit eine Scherbe fehlt, kann trotzdem [...]

Die Mitbestimmung des Bauherrn

2019-03-28T15:36:58+01:0024. Februar 2010|

Zur Beachtung! Beweisbeschluss Es soll ein Sachverständigengutachten bzgl. der Bauleistungen der Antragsgegnerin, betreffend das Wohngebiet "****" in ***, Landkreis ***, eingeholt werden, insbesondere darüber, "ob die Hausanschlussstellen ganz oder teilweise mehr als 2 m unter der jeweiligen Erdoberfläche liegen und ob diese Verlegung gegebenenfalls notwendig ist und den Regeln der Technik entspricht sowie, ob sich [...]