Inventur des Anlagevermögens

An die Durchführung der Inventur werden eine Reihe grundsätzlicher Erfordernisse, wie die Ordnungsmäßigkeit gestellt. Die wesentlichen Grundsätze einer ordnungsgemäßen Inventur sind: Vollständigkeit der Bestandsaufnahme Richtigkeit der Bestandsaufnahme Einzelerfassung und Bewertung Nachprüfbarkeit der Bestandsaufnahme Grundsatz der Klarheit und Grundsatz der Wirtschaftlichkeit Siehe auch: Inventur – Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Inventurplanung Buch- oder Beleginventur und körperliche [Weiterlesen →]

Buch- oder Beleginventur und körperliche Inventur

Grundsätzlich wird bei einer Inventur zwischen der Buch- oder Beleginventur und einer körperlichen Inventur unterschieden. Dabei darf eine Buch- oder Beleginventur nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. Sie ist erst dann möglich, wenn beispielsweise entsprechend aussagefähige und vollständige Wertansätze aus dem bisherigen Rechnungswesen vorliegen und der Aussagewert einer Buch- oder Beleginventur dem einer körperlichen Inventur [Weiterlesen →]

Einführung eines neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens

Mit dem Beschluss der 173. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 21. November 2003 in Jena, ist die grundlegende Reform des Gemeindehaushaltsrechts der Bundesländer eingeläutet worden. Ziel der Reform ist die Umstellung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens von einer bislang zahlungsorientierten Darstellungsform (Kameralistik) auf eine ressourcenorientierte Darstellung. Das Konzept der [Weiterlesen →]

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