Dichtheitsprüfung der Hausanschlüsse – fast witzig?!

Diesmal nicht von mir – es kommen auch andere darauf: “Fast Witzig ist nun die Verordnung des Landeswasserschutzgesetzes NRW § 61, das die Dichtigkeitsprüfung der Hausanschlüsse der Kanalisation vorschreibt. Für viel Geld muss der Hausbesitzer sein Kanalsystem überprüfen lassen, ob es an irgendeiner Stelle eine Undichtigkeit besteht, während möglicherweise auf der gegenüberliegenden Straßenseite hunderte von [Weiterlesen →]

Die Dichtheitsprüfung in sanfter Weise ein Rauschmittel?

…oder wie koche ich einen Frosch? “Für “sanfte” Dichtheitsprüfung Mindener Tageblatt Förderleistungen aus der Abwasserabgabe (Investitionsprogramm Abwasser) für private Kanalsanierungen ab dem 1. Januar 2012 sollen nahtlos an die heute …” “Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden solle die Mustersatzung überarbeitet werden, um die schonendste Art der Dichtheitsprüfung zu nutzen. Grundsätzlich sollen in freier Wahl alle [Weiterlesen →]

Dichtheitsprüfung für Grundstückskanäle?

“Sollten” bedeutet nicht “müssen”! …solange nicht Abwasserbeseitigungsflichtige (Kommunen, Abwasserzweckverbände)  es für ihre Bürger strenger bestimmen: “Achim – ACHIM (mb) · Flächendeckend sollten in der Bundesrepublik die privaten Abwasser-Hausanschlüsse auf ihre Dichtheit überprüft werden, um maroden Leitungen auf die Spur zu kommen und Umweltschäden auch fürs Grundwasser zu vermeiden. Von diesen zusätzlichen Kosten von rund 400 [Weiterlesen →]

Kommentar zur Undichtheit von Grundstücksentwässerungsanlagen

Kommentar vom 19.04.2010 zum Aufsatz von U.Halbach “Bewertung der Undichtheit von Grundstücksentwässerungsanlagen“ von Herrn Dipl.-Ing. Stepkes (Wasserverband Eifel-Rur): Letztes Jahr hat die DWA einen Leitfaden zur Grundstücksentwässerung herausgegeben. Dort wurde ein Vorschlag unterbreitet, wie mit der Sanierung von festgestellten Schäden umgegangen werden kann (stammt im Wesentlichen von Robert Thoma). Dort wird je nach Lage der [Weiterlesen →]

Ausgewählte Straftatbestände bei unbefugter Gewässerverunreinigung

Ausgewählte Straftatbestände bei unbefugter Gewässerverunreinigung Freiheitsstrafe wegen undichter Kanäle? Zusammengestellt am 5.11.2002 von Uwe Halbach, ö.b.u.v. Sachverständiger für Abwasserbeseitigung, zertifizierter Kanalsanierungsberater Inhalt: Einleitung – Nicht alles wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird! § 150 Wassergesetz Sachsen-Anhalt Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen, Verrieseln, Entwässern von Klärschlamm Niederschlagswasser § 13 Strafgesetzbuch (StGB) Unterlassen § [Weiterlesen →]

Prüfung einer Planung auf Vollständigkeit

Zur Beachtung! Die Bewertung auf Vollständigkeit der Planung hatte den Charakter einer Plausibilitätsprüfung. Der Sachverständige prüfte nicht im einzelnen, ob nicht möglicherweise z. B. ein Prüfprotokoll fehlt. Zum maximalen Inhalt und Umfang einer Kanalplanung war zum Zeitpunkt der Planung das Arbeitsblatt A 101 vom Januar 1992 [18] der Abwassertechnischen Vereinigung e.V. gültig. Eine Anpassung dieses [Weiterlesen →]

Bewertung von Mängeln

Zur Beachtung! Eine Kanalplanung kann verschiedene Mängel aufweisen. Nachfolgend ein Klassifizierungsversuch: Inhaltliche Mängel (z. B. fehlende Dokumentation oder fehlende Nachweise, reine Planungsfehler) Formelle Mängel (z. B. unübliche Gestaltungsweisen, die eine Genehmigung erschweren oder verhindern bzw. Planung im Widerspruch zu Verwaltungsvorschriften) Mängel, die sich auf den künftigen Gebrauch und die Kosten der geplanten Investitionen auswirken (zugesicherte [Weiterlesen →]

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