Diesmal nicht von mir – es kommen auch andere darauf: “Fast Witzig ist nun die Verordnung des Landeswasserschutzgesetzes NRW § 61, das die Dichtigkeitsprüfung der Hausanschlüsse der Kanalisation vorschreibt. Für viel Geld muss der Hausbesitzer sein Kanalsystem überprüfen lassen, ob es an irgendeiner Stelle eine Undichtigkeit besteht, während möglicherweise auf der gegenüberliegenden Straßenseite hunderte von [Weiterlesen →]


Dienstleistungen