Abgrenzung der privaten Grundstücksentwässerung

2019-03-28T15:03:05+01:0008. Oktober 2012|

Leserbrief: "In sämtlichen mir vorliegenden Unterlagen gibt es keine eindeutige Abgrenzung zwischen dem öffentlichen Bereich und dem privaten Bereich in Sachen Kanalanschlußleitung bis Kontroll-/Übergabeschacht. Überall wird beschrieben, daß die Kanalanschlußleitung bis zum Kontrollschacht bzw. bis zur Grundstücksgrenze Obliegenheit der Kommune ist.  Nirgendwo ist eine klare Abgrenzung, ob die Grundstücksgrenze oder der KS die Trennlinie ist. [...]