Vieles wird nur neu erfunden!

Z.B.: Emscherbrunnen für Kleinkläranlagen Biofilter in Schächten Be- und Entlüftung von Kanalisationen Erfahrungsatz “Abwasser ist frisch zu behandeln” Man kann Abwasser auch mit Kleinkläranlagen behandeln. Man kann Regenwasser versickern. Man kann Regenwasser auch oberirdisch ableiten. Es gibt einen Wasserkreislauf, der die meisten “Bedenken” verdünnt Die Dosis macht das Gift. Der Mensch ist Teil der Natur. [Weiterlesen →]

Vorsorgeprinzip

Das Vorsorgeprinzip als Stimulanz von Angst und Panik und als Waffe des Glaubens gegen das Wissen Das Vorsorgeprinzip mit seinem Trend zur ständigen Verschärfung der Grenzwerte – infolge der gesetzlich vorgeschriebenen automatischen Anpassung der Frachtminimierung nach den Möglichkeiten des Standes der Technik – verhindert zunehmend: eine rationale Bewertung der realen Gefahren einen effizienten Ressourceneinsatz die [Weiterlesen →]

Der CSB-Dosisfehler

Zwischen dem Überschreiten des CSB-Überwachungswertes und dem spezifischen Abwasseranfall kann es einen Zusammenhang geben. Da der CSB meist einen hohen Anteil von nicht abbaubaren Stoffen enthält, kann beim Rückgang der Abwassermengen und bei sonst gleichen Bedingungen natürlich die CSB-Konzentration im Kläranlagenablauf steigen. Nicht abbaubare Stoffe werden nun mal – wie der Name es verrät – [Weiterlesen →]

Glauben wiegt schwerer als Wissen

Uwe Halbach über unsinnige und teure Mißstände bei der Gewährleistung eines guten Gewässerzustandes Veröffentlicht 2008 in novo-argumente Heft Nr. 96, 9-10 (2008) S. 35-37 „Eines der Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaates lautet: Im Zweifel für den Angeklagten.Das Vorsorgeprinzip in seiner heutigen Auslegung kehrt diesen Grundsatz um. Der gut gemeinte und vernünftige Gedanke der Vorsorge ist in [Weiterlesen →]

Verhältnismäßigkeit

Die Verhältnismäßigkeit bei Gewässerschutz In den Verordnungen und Regeln zum Gewässerschutz wird der Verhältnismäßigkeit schon eine gewisse Bedeutung eingeräumt: Defintion des Standes der Technik Leitlinien zur Anwendung des Vorsorgeprinzips Erläuterungen zu §19b Wasserhaushaltsgesetz (WEKA-Verlag “Die Grundsätze der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit gelten auch für diese Auflagen.“) … und u.a. Urteil des VG Schleswig, 15.12.1998 “Der verfassungsrechtliche [Weiterlesen →]

Technische Regel – wohl kaum was für für Laien

Zusammenfassung von 1985: “Die Existenz technischer Regeln ist sowohl aus Rationalisierungs-, d. h. ökonomischen Gründen als auch aus Schutzgründen (Arbeitsschutz, Ökologie) zu rechtfertigen. Für das Abwasserwesen erarbeiten vorrangig die Abwassertechnische Vereinigung und der Normenausschuß Wasserwesen im DIN Regeln der Technik. Zum Nachweis der allgemeinen Anerkennung sind förmliche Verfahrensgänge entwickelt, welche die Mitwirkung der Fachöffentlichkeit festlegen. [Weiterlesen →]

Anaerobe Vorbecken für Abwasserteiche

Nach TGL 2872201/01 2 anaerobe Vorbecken der natürlich belüfteten Teichkläranlage Drehlitz (Foto: U. Halbach) “Als Vorbecken vor Oxydationsteichen (s. Abschn. 6.4.) oder als Behelfsanlagen können Absetzbecken mit Leerausräumung errichtet werden. Es handelt sich um rechteckige Absetzbecken mit flacher Sohle, die in der Regel in Erdbauweise und mit geböschten unbefestigten Wänden ausgebildet werden (Bild 40). Die [Weiterlesen →]

Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik nach Anhang 2 Wasserhaushaltsgesetz Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und Nutzen möglicher Maßnahmen sowie des Grundsatzes der Vorsorge und der Vorbeugung, jeweils bezogen auf Anlagen einer bestimmten Art, insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen:

Verstöße gegen das technische Regelwerk begründen allein selten einen Mangel!

Grundsätzlich hat ein Werk den allgemein anerkannten Regeln der Technik oder dem Stand der Technik zu entsprechen. Aus Abweichungen davon muss aber nicht unbedingt ein Mangel entstehen, wenn z. B. die Gebrauchseigenschaften des Werkes über o. g. Normen hinausgehen. Außerdem ist zu beachten, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik oder der Stand der Technik [Weiterlesen →]

Die Mitbestimmung des Bauherrn

Zur Beachtung! Beweisbeschluss Es soll ein Sachverständigengutachten bzgl. der Bauleistungen der Antragsgegnerin, betreffend das Wohngebiet “****” in ***, Landkreis ***, eingeholt werden, insbesondere darüber, “ob die Hausanschlussstellen ganz oder teilweise mehr als 2 m unter der jeweiligen Erdoberfläche liegen und ob diese Verlegung gegebenenfalls notwendig ist und den Regeln der Technik entspricht sowie, ob sich [Weiterlesen →]

Sind die aaRdT ein Auslaufmodell?

Nachfolgender lesenswerter Artikel wurde mit freundlicher Genehmigung vom Autor, Herrn Dipl.-Ing. Horst G. Steuff VDI, VBI, Essen und der Redaktion der Fachzeitschrift “Beratende Ingenieure” zur Verfügung gestellt! Anerkannte Regeln der Technik Sind die aaRdT ein Auslaufmodell? Dipl.-Ing. Horst G. Steuff VDI, VBI, Essen Zusammenfassung Jede Werkleistung muss die zugesicherten Eigenschaften haben und fehlerfrei sein. Handelt [Weiterlesen →]

Regeln der Technik und Versicherungsansprüche

Regeln/Stand der Technik Beratende Ingenieure und Architekten schulden dem Auftraggeber die Entstehung eines fehlerfreien, wirtschaftlich geplanten und voll funktionsfähigen Werkes. Bei Planungen und Ausführungen ist nach den Regeln der Technik oder nach dem Stand der Technik zu verfahren. Regeln der Technik liegen vor, wenn diese in der Wissenschaft theoretisch sowie in der Baupraxis als richtig [Weiterlesen →]

Merkmale der Allgemein anerkannten Regeln der Technik

Mängelbewertung alte Definition der allgemein anerkannten Regel der Technik (a.a.R.d.T.)

Mängelbewertung – Prüfung einer technischen Leistung auf Mangelfreiheit

Grundsätzliches zur Mängelbewertung Prüfung einer technischen Leistung auf Mangelfreiheit Es gibt Mängel, die eine Beseitigung erfordern und solche, die ggf. hingenommen werden können. Allein die Abweichung von einer Regel begründet aus abwassertechnischer Sicht keinen zu beseitigenden Mangel. Grundsätzlich hat ein Werk den allgemein anerkannten Regeln der Technik oder dem Stand der Technik zu entsprechen. Aus [Weiterlesen →]

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