Glauben wiegt schwerer als Wissen

Uwe Halbach über unsinnige und teure Missstände bei der Gewährleistung eines guten Gewässerzustandes Veröffentlicht 2008 in novo-argumente Heft Nr. 96, 9-10 (2008) S. 35-37 „Eines der Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaates lautet: Im Zweifel für den Angeklagten.Das Vorsorgeprinzip in seiner heutigen Auslegung kehrt diesen Grundsatz um. Der gut gemeinte und vernünftige Gedanke der Vorsorge ist in [Weiterlesen →]

Verhältnismäßigkeit bei Gewässerschutz

In den Verordnungen und Regeln zum Gewässerschutz wird der Verhältnismäßigkeit schon eine gewisse Bedeutung eingeräumt: Defintion des Standes der Technik Leitlinien zur Anwendung des Vorsorgeprinzips Erläuterungen zu §19b Wasserhaushaltsgesetz (WEKA-Verlag “Die Grundsätze der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit gelten auch für diese Auflagen.“) … und u. a. Urteil des VG Schleswig, 15.12.1998 “Der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit [Weiterlesen →]

Anaerobe Vorbecken für Abwasserteiche

Nach TGL 2872201/01 2 anaerobe Vorbecken der natürlich belüfteten Teichkläranlage Drehlitz (Foto: U. Halbach) “Als Vorbecken vor Oxydationsteichen (s. Abschn. 6.4.) oder als Behelfsanlagen können Absetzbecken mit Leerausräumung errichtet werden. Es handelt sich um rechteckige Absetzbecken mit flacher Sohle, die in der Regel in Erdbauweise und mit geböschten unbefestigten Wänden ausgebildet werden (Bild 40). Die [Weiterlesen →]

Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik nach Anhang 2 Wasserhaushaltsgesetz Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und Nutzen möglicher Maßnahmen sowie des Grundsatzes der Vorsorge und der Vorbeugung, jeweils bezogen auf Anlagen einer bestimmten Art, insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen:

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