“Mit Wirkung zum 01.03.2010 ist das neue Wasserhaushaltsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Gleichzeitig hat der Freistaat Bayern das neue Bayerische Wassergesetz angepasst und ebenfalls zum 1. März in Kraft treten lassen. In verschiedenen Veröffentlichungen wird bereits das Ende der Mischentwässerung als Konsequenz aus dem neuen Gesetz (§ 55 Abs. 2 WHG) herausgelesen, was bei [Weiterlesen →]


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