Lösen von Beweisbeschlüssen

  1. Feststellung von Tatsachen, ggf. Wahl der Beweismethoden
  2. Feststellung der zutreffenden Anforderungen
  3. Vergleich der Tatsachen mit den Anforderungen
  4. Feststellung von Abweichungen
  5. Bewertung der Abweichungen (positiv/negativ)
  6. Bewertung des Wahrheitswertes des Ergebnisses (unwahrscheinlich, wahrscheinlich, höchstwahrscheinlich, absolut sicher…)

Es gibt aber auch Beweisführungen, die auf Anhieb unsicher oder gar nicht möglich sind.

Die Ursachen können sein:

  • Die Mittel und Methoden des Sachverständigen sind nicht ausreichend.
  • Die Tatsachen zum Zeitpunkt des Geschehens lassen sich im Nachhinein nicht mehr rekonstruieren.
  • Der Kostenvorschuss genügt nicht für die erforderlichen Nachweismethoden.
  • Der Beweisbeschluss übersteigt das Fachwissen des Sachverständigen.
  • Der Beweisbeschluss erfordert interdisziplinäre Zusammenarbeit mehrerer ö.b.u.v. Sachverständiger.

Der Sachverständige klärt keine Schuld, sondern ausschließlich fachliche Ursachen nach dem Fachgebiet, auf welchem er seine besondere Sachkunde vor einem Prüfungsausschuss nachgewiesen hat.

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