Wer Überwachungswerte verschärft, schuldet dem Betroffenen den Effekt und den Nachweis der Verhältnismäßigkeit  – zumindest moralisch.

Im Gegensatz zu den allgemeinen Vorstellungen von der Natur, man könne ein wenig verbessern, dann würde es schon gut werden, ist es unter den Bedingungen der grausamen Realität so, dass hier das Naturgesetz des Umschlages einer Qualität in eine andere durch quantitative Änderungen wirkt.

Dabei kann der Qualität allmählich oder sprungartig umschlagen. Und genau das ist der Punkt.

In der Biologie und Hydrobiologie sind Qualitätssprünge eher die Regel.

Sollte z. B. der geneigte Leser Schmerzen verspüren, die mit Acetylsalicylsäure beseitigt werden könnten, dann nützt es nichts, wenn er nur wenig davon kostet, sondern es ist eine bestimmte Dosis davon zu nehmen, damit man schmerzfrei wird.

Genauso ist es mit vielen Gewässern.

Es nützt nichts, ein bisschen die Überwachungswerte zu verschärfen, um dann den guten Gewässerzustand zu erreichen, wenn über 90 % der „Krankheitskeime“ durch die „offene Wunde“ namens „industrielle Landwirtschaft“ ständig aufs neue den Körper infizieren.

Entweder man beseitigt das Übel für die betroffenen Gewässer grundlegend oder man muss die Tatsachen akzeptieren.

Alles andere hat mit Gewässerschutz oder Wasserwirtschaft nichts mehr zu tun.

Ich neige in Bezug auf

Reichholf, J. H.
Der Tanz um das goldene Kalb
Der Ökokolonialismus Europas
Verlag Klaus Wagenbach Berlin
1. Auflage 2006

zu der Empfehlung, die Landwirtschaft weniger auf Export zu orientieren und bis dahin die nicht ohne Weiteres zu ändernden Tatsachen einfach zu akzeptieren.

Erfrischend ist für manchen Leser auch die Tatsache, dass nicht etwa die kommunalen Kläranlagen die  Gewässerverschmutzer Nr. 1 sind.

Das könnte die korrekte Reihenfolge sein, wobei ich mir bei der Reihenfolge von 2. und 3. nicht sicher bin:

  1. industrielle Landwirtschaft
  2. Biogasproduktion
  3. Bioethanol – Biospritproduktion
  4. ?
  5. ?
  6. kommunale Abwasserbehandlung
  7. Kleinkläranlagen nach DIN 4261-2
  8. Kleinkläranlagen nach DIN 4261-1

Was darf ein Fisch im Bach kosten?

Vergleiche:   Eine halbe Million Euro für einen Vogel?!

Siehe auch:

Bewirtschaftungsplan – EU WRRL

Ökologisches Potenzial für künstliche und erheblich veränderte Gewässer

Kosteneffizienz beim Gwässerschutz

Überwachungswert – Abwassereinleitung in Gewässer

Überwachungswerte – Verschärfung

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