Formulierung der Beweisbeschlüsse

In Ungarn kennt man das Sprichwort: Wie die Frage, so die Antwort!

Und analog verhält es sich auch mit der Beantwortung von Beweisbeschlüssen.

Methodische Beispiele:

Variante 1: Allgemeine Beweisaufgabe

Der Sachverständige soll folgende Beweisaufgabe lösen – Beispiele:

1. Berücksichtigt die Planung der Kläranlage der Klägerin den Stand der Technik?
2. Ist die Planung der Kläranlage der Klägerin mangelfrei?
3. Ist die Planung der Kläranlage der Klägerin vollständig?
4. Welche Ursache/n führte/n zu der Überflutung?

Vorteilhaft:

  • wenn es keinen Parteigutachter gibt
  • Der Gerichtssachverständige wird gezwungen, sich mit den Ursachen der unerwünschten Wirkung komplex zu beschäftigen.
  • Die Wirkung kann sowohl vertikal als auch horizontal erforscht, bewiesen und dargestellt werden.

Nachteil:
Risiko, dass der Gerichtssachverständige sich nicht auf die Schwerpunkte konzentriert, die der Partei „unter den Nägeln“ brennen.

Die sachlich – logische – strategische Formulierung des Beweisbeschlusses ist eine wichtige Voraussetzung für den Prozesserfolg!

Ggf. kann ein Parteigutachter nötig werden, um den Gerichtsgutachter zu veranlassen auch andere Aspekte zu berücksichtigen.

Variante 2: Konkrete Beweisaufgabe ggf. riskant

Beispiel:

Die Beklagte dimensionierte einen Kanal. Der Sachverständige soll folgende Frage beantworten:

Ist es korrekt, dass ein Freispiegelkanal DN 250 bei Vollfüllung, einer Rauigkeit von 1,5 mm und einem Gefälle von 1 % ca. 60 l/s abzuleiten vermag?

Vorteilhaft:

  • Wenn es einen Parteigutachter gibt und wenn die Ursachen des Schadens relativ sicher von fachlicher Seite bereits erkannt wurden.
  • meist geringer Aufwand für Gerichtsgutachter
  • Die Wirkung kann nur vertikal erforscht und dargestellt werden. Das kann ein Vorteil für eine Partei sein, die wünscht, dass sich der Sachverständige nur mit dieser konkreten Aufgabe beschäftigt und keine weiteren Ursachen bewertet.

Nachteil:

  • Die Wirkung kann nur vertikal erforscht und dargestellt werden. Anderenfalls Überschreitung des Beweisbeschlusses.
  • Kosten für Parteigutachter

Variante 3: Konkrete Beweisaufgabe mittels Kettenschluss oder hypothetischem Syllogismus – sehr riskant!

Beispiel:
Die Beklagte wählte für die Bemessung des Nachklärbeckens einen Parallelplattenabscheider.

Der Sachverständige soll folgende Fragen beantworten:

  1. Ist es so, dass in kommunalen Kläranlagen grundsätzlich mit Blähschlamm gerechnet werden muss?
  2. Ist Blähschlamm ein extrem leichter Schlamm?
  3. Ist es so, dass Blähschlamm sich in konventionellen Nachklärbecken schlecht absetzt?
  4. Ist es so, dass bei Parallelplattenabscheidern die Hangabtriebskraft der Schlammflocke größer sein muss, als die Reibungskraft auf der Parallelplatte?
  5. Ist es so, dass die Hangabtriebskraft neben der Plattenneigung insbesondere vom Gewicht der Belebtschlammflocke bestimmt wird?
  6. Ist es so, dass bei geringem Gewicht einer Blähschlammflocke damit zu rechnen ist, dass die Nachklärung mit Parallelplattenabscheider versagen kann und damit die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass erhebliche Schlammmengen in das Gewässer gespült werden?
  7. Ist insofern festzustellen, dass der Einsatz von Parallelplattenabscheidern gegenüber konventionellen Nachklärbecken bei kommunalen Abwässern ein erheblich größeres Risiko darstellt?
  8. Birgt insofern die Planung ein vermeidbares Risiko?

Vorteilhaft:
Wenn es einen Parteigutachter gibt und wenn die Ursachen des Schadens relativ sicher von fachlicher Seite bereits erkannt wurden.

Konkrete Beweisaufgaben oder die Bestätigung einer Kausalkette als Beweisaufgabe erfordern in aller Regel die Mitwirkung eines Parteigutachters!

Könnte Prozesszeit sparen.

Nachteil:

  • Bei übermäßig vielen Teilfragen entsteht oft Unübersichtlichkeit.
  • Aufpassen, dass der Gerichtssachverständige beim Thema bleibt!
  • Rechtzeitig reagieren!
  • Außerdem kann der gutachterliche Aufwand ausufern.
  • Riskant, wenn auf eine Frage zwei unterschiedliche Antworten möglich sind.
  • Eine zu beweisende Kausalkette muss zusammenbrechen, wenn nur ein Glied der Kette reißt. Dazu genügt es, dass die Kausalkette nur eine fachlich falsche Behauptung enthält, die nicht als wahr oder wahrscheinlich bewiesen wird.

Wenn derartige spezielle Beweisbeschlüsse gestellt werden, dann ist darauf zu achten, dass der Gerichtssachverständige auch die Beweisbeschlüsse tatsächlich beantwortet und nicht Antworten auf Fragen gibt, die nicht gestellt wurden.

Variante 4: Kombinationen aus den Varianten

Ergebnis:

Es kann recht hilfreich sein, wenn der Beweisbeschluss von dem jeweiligen Parteisachverständigen entworfen und die Lösung bzw. die Beantwortung später von ihm kontrolliert wird!

Damit wird neben anderen Vorteilen zumeist für eine klare fachliche Begrifflichkeit gesorgt.

Eine Partei, die bei der Erarbeitung einer fachlichen korrekten und treffsicheren Fragestellung Geld spart, riskiert den Prozess wegen falscher Fragestellung zu verlieren oder ggf. auch eventuell für sich extrem zu verteuern, dann z. B. wenn der Gerichtssachverständige auf einen Weg geschickt wurde, auf dem er die Antwort auf das tatsächliche Problem der Kläger oder Beklagten nicht finden kann/darf. (Veranschaulichung: Wenn es einen Obstschaden gab und die Beweisaufgabe eindeutig lautete, es sind Apfelbäume als Ursache zu bewerten, dann darf der Sachverständige in der Regel nicht Birnenbäume besichtigen und sich ein Urteil über deren Zustand bilden. Im Zweifelsfall immer den Richter anrufen!)

Die Erfahrung zeigt, dass eine präzise Frage den Aufwand der Begutachtung erheblich zu minimieren vermag.
Andererseits ist es aber auch sehr aufwendig, eine präzise Frage zu erarbeiten.

Zu beachten ist, dass der Gerichtssachverständige den gerichtlich vorgegebenen Weg des Beweisbeschlusses nicht verlassen darf, auch wenn er erkennt, dass der Beweisbeschluss die eigentlichen Ursachen des Schadens nicht berührt.

In dem Fall z. B., in dem er anregen würde, den Beweisbeschluss zu ändern, könnte es geschehen, dass die benachteiligte Partei ihn zu Recht wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnt. (Im Zweifelsfall sollte der Sachverständige immer den Richter fragen!)

Siehe auch: Problem mit Gutachten

aktualisiert: 04/2012; 11/2014

Print Friendly, PDF & Email