Undichtigkeit und Fundamentschäden

Für eine Undichtigkeit kann es sichere Beweise und/oder Indizien geben.

Eine defekte Rohrinnenwandung, z. B. fehlende Scherbe, ist aber zunächst nur ein Indiz einer Undichtigkeit. Je nach Beweisbeschluss kann es auch hauptsächlich auf die Verbindung zwischen Grundwasser und Kanalinnerem ankommen.

Eine scheinbar undichte Leitung, der mit Gewissheit eine Scherbe fehlt, kann trotzdem hinreichend dicht sein, dann nämlich wenn z. B. die Schadstelle von außen Ton umgeben und damit abgedichtet ist oder wurde – ein Zustand, der allein mit einer Kamerainspektion nicht unbedingt erkannt werden muss.

Gleiches ist vorstellbar, wenn der Kanal über Abschnitte verfügt, die durch Tonsperren getrennt sind. Eine Undichtigkeit, die zwischen zwei Tonsperren liegt, muss nicht die Bodeneigenschaften derart verändern, dass z. B. ein Fundament Schaden nimmt.

Erst in Kombination mit nachgewiesenem Fremdwassereintritt oder Abwassseraustritt liegt m. E. der sichere Beweis einer für die Tragfähigkeit des Bodens schädlichen Undichtigkeit vor.

Ohne Fremdwasser ist eine fehlende Scherbe also eher als Indiz für eine Schädigung der Tragfähigkeit des Bodens zu werten.

Diese Bemerkungen über eine Undichtigkeit betreffen eher in Betrieb befindliche Kanalisationen.

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