Leistungssteigerungen bei Kleinkläranlagen nach DIN 4261-1 und nach TGL 7762…

…zu spät erkannt?

Die folgende Tabelle beweist, dass die durchflossenen Faulgruben (Kleinkläranlagen) im Laufe der Jahre immer leistungsfähiger wurden.

Die Ursache liegt in der Differenz zwischen der hohen Bemessungsabwassermenge und der viel niedrigeren tatsächlichen Abwassermenge.

Zudem ist noch zu berücksichtigen, dass viele durchflossene Faulgruben ursprünglich für das Abwasser von 4 Personen errichtet wurden, wobei heute aber nur noch teilweise Abwasser von 1…2 Personen anfällt.

So wurden Mehrkammerausfaulguben für eine Verweilzeit von 10 Tagen bemessen, die heute tatsächlich aber lt. Tabelle bei 17…25 Tagen liegen dürfte. An sich eine simple Überlegung und Kalkulation.

Die Konsequenz der Schaffung hydraulischer Kapazitäten durch Reduzierung der Abwassermengen auf Beträge < 150 l/Ed ist, dass auch die Reduktion des CSB und des BSB erfreulicherweise für positive aber nicht verwertbare wertlose Ergebnisse sorgt.

Frachten zwischen 25…30 g CSB/Ed im Ablauf von Kleinkläranlagen sind deshalb keine Überraschung.

Diese Bewertungen betreffen auch Kleinkläranlagen aus der DDR-Zeit nach TGL 7762 vom Juli 1979.

Historisch interessant ist diesbezüglich die Titelbezeichnung in Russisch. Download der TGL: TGL 7762 vom Juli 1979.

Verweilzeit KKA

Zum Schluss noch einige wenig hilfreiche Bemerkungen:

Viele Bewertungen in den letzten Jahren von o. g. Kleinkläranlagen, die zu einer negativen Einschätzung kamen, sind wasserwirtschaftlich (im eigentlichen Sinne des Begriffes) nicht nachvollziehbar. Das beweisen zudem auch Gewässerfrachtbilanzen. Begründet wird und wurde die Aufrüstung der Kleinkläranlagen mit dem mangelhaften Stand der Technik der alten Kleinkläranlagen und nach Wasserrecht ist Abwasser nach dem Stand der Technik zu behandeln. So weit so gut.

Bei dem Beweis des Standes der Technik wurde aber vergessen, dass der Stand der Technik wenigstens eine weitere Voraussetzungen erfordert, als nur Stand zu sein: Die Effizienz.

So wollte es der Gesetzgeber einmal.

Vor dem Hintergrund der industriellen Landwirtschaft und dem Ausbringen der Gärrückstände aus den Biogasanlagen ist aber die Effizienz des Standes der Technik als Argument für Um- und Nachrüstungen der Kleinkläranlagen – von Ausnahmen mal abgesehen – ein Witz.

Man beweise prüffähig und nachvollziehbar das Gegenteil!

Die eigentlichen Gründe der nicht wasserwirtschaftlichen Entwicklung zu finden, wird dem Selberdenker überlassen.

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