Bewertung von Vorgaben im Zusammenhang mit der Herstellung eines „guten“ Gewässerzustandes
„Ohne eine quantitative (d. h. „konkrete“) Bewertung eines Gewässerzustands unter Einbeziehung möglichst aller beeinflussenden Faktoren ist es nicht möglich, die Effizienz von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands zu bewerten, und ohne Kenntnis der Effizienz ist die Anwendung des Sparsamkeitsgebots für die betreffenden Akteure in diesem Zusammenhang nicht möglich.“ R. Schilling & J. Rudl
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