Der Beitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe, die für die Bereitstellung einer öffentlichen Leistung unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben wird.

Der Betrieb von Abwasserbeseitigungsanlagen stellt eine solche öffentliche Leistung dar. Zur Refinanzierung der durch die Abwasserentsorgungspflicht entstehenden beitragsfähigen Investitionskosten werden Benutzungsgebühren und/oder Beiträge erhoben. Der Beitrag wird hierbei bereits auf die Anschlussmöglichkeit an die jeweilige öffentliche Einrichtung und den darin begründeten Vorteil bezogen.

Grundlage für die Erhebung von Beiträgen stellen in Deutschland im Wesentlichen die im Kommunalabgabengesetz des jeweiligen Bundeslandes festgesetzten Vorschriften dar. Neben dem entsprechenden Kommunalabgabengesetz (und einigen anderen Vorschriften) sind zwingend die satzungsrechtlichen Regelungen zu beachten.

Ein Rechenwerk, um den Beitragssatz zu ermitteln, ist beispielsweise die Globalberechnung. Dabei wird für einen bestimmten Prognosezeitraum der umlagefähige Aufwand dem Beitragsmaßstab gegenübergestellt. Der Beitragssatz wird somit nach folgender Formel errechnet:

Umlagefähiger Aufwand / Beitragsmaßstab = Beitragssatz

Das Institut für Wasserwirtschaft Halbach ist ihr verlässlicher Partner, wenn es darum geht, ihre Investitionen über Beiträge zu refinanzieren und die dafür notwendige Beitragskalkulation zu erstellen.

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