„Äußerst kritisch stuft die DWA hingegen die vom EU-Parlament geplante deutliche Verschärfung der Vorgaben zum Phosphorabbau auf den Kläranlagen ein.
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Verschärfung der Phosphorvorgaben entspricht nicht dem Stand der Technik!
- Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 100 000 Einwohnerwerten sollen sowohl einen Konzentrationswert von 0,2 mg/1 einhalten als auch mindestens 93 Prozent des Phosphors im Zulauf der Kläranlagen eliminieren.
- Für Kläranlagen zwischen 10 000 und 100 000 Einwohnerwerten soll entweder der Konzentrationswert oder die Eliminationsrate gelten.
Der Abbau von 93 Prozent entspricht in etwa dem aktuellen Leistungsniveau der deutschen Abwasserwirtschaft.
Ein Konzentrationswert von 0,2 mg/l Phosphor wird derzeit aber noch deutlich überschritten — 2022 im Bundesmittel 0,53 mg/l Phosphor — und kann nur über zusätzliche Filtrationsanlagen und einen erhöhten Einsatz von Fällmitteln in Form von Eisen- oder Aluminiumsalzen erreicht werden.
Diese Nachrüstung ist kosten-, energie- und platzintensiv und erfordert hohe Investitionen aufgrund der weitreichenden Umgestaltung der Anlagenkonfiguration, zudem sind Fällmittel aktuell und auch mittelfristig auf den Weltmärkten sehr knapp und sehr teuer.
Die steigenden Kosten müssten Bürger, Industrie und Gewerbe über die Abwassergebühren tragen, die von der EU-Kommission angestrebte Energieneutralität der Abwasserwirtschaft wäre definitiv gefährdet und der verstärkte Einsatz von Fällmitteln würde die Salzeinleitungen in die Gewässer erhöhen — aus gewässerökologischer Sicht sehr problematisch.“
Quelle: KA, Korrespondenz Abwasser, Abfall 2023 (70) Nr. 11, S. 826 – 827
Überlegungen zur Unverhältnismäßigkeit im Jahr 2000 auch in Brüssel!
Die Anforderungen an Phosphorelimination sind nicht nur kaum oder gar nicht realisierbar. Sie erzwingen eine Technik, die wegen ihrer offenkundigen Unverhältnismäßigkeit gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik, bzw. gegen den Stand der Technik und gegen die Mitteilung der
EU-Kommission verstößt (Mitteilung der EU-Kommission, Brüssel,. 02.02.2000, KOM (2000) 1 endgültig.)
Die Nachteile aus dem Ressourcenverbrauch chemischer Stoffe dürften den Nutzen verhindern, der ohnehin höchst fragwürdig ist.
Der fragwürdige Nutzen ist schon lange bekannt!
22. Essener Tagung für Wasser- und Abfallwirtschaft vom 13.03. – 15.03.1996 in Erfurt
Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut Kroiss der TU Wien: „Das Kosten – Nutzen Verhältnis der (Flockungs-) filtration ist ungünstig, und zwar sowohl im Hinblick auf den Gewässerschutz als auch hinsichtlich der Abwasserabgabe.„
43. Essener Tagung (vom 17.03. – 19.03.2010)
Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut Kroiss der TU Wien: „Wo ist die Grenze, ab der wir insgesamt höhere Belastungen der Umwelt bewirken, als wir an Wert für saubere Gewässer gewinnen?“
Das Dilemma der „Schadstoffminimierung“…
… hat Herr Prof. Reichholf sehr schön auf den Punkt gebracht:
„Ist es gerechtfertigt, den Rückgang von Großmuscheln, Libellen, Fischen und anderen Tieren der Gewässer in den Roten Listen zu beklagen, wenn eine der Hauptursachen, in unserer Zeit, die wahrscheinlich bedeutendste überhaupt, im Natur- und Umweltschutzziel des sauberen Wassers liegt? Wir können nicht all diesen Tieren die Nahrung wegnehmen und dann darüber klagen, dass sie seltener werden.„
Quelle: Reichholf, Joseph, H.: Die Zukunft der Arten, C.H. Beck, 2. Auflage 2006, S. 63.
Wer kennt die drei Antworten?
- Was ist mit den P-Frachten aus der Landwirtschaft geplant? Soll die Düngung ausfallen?
- Wer füttert die Fische, Muscheln und Vögel, wenn das Gewässer wegen Nährstoffmangel unproduktiv wird?
- Wer hat Vorteile, wenn Arten verhungern?
Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit (Muschelsterben wegen übermäßiger Nährstoffeliminierung) gibt es genügend.
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