Verstöße gegen das technische Regelwerk begründen allein selten einen Mangel!

2019-03-28T15:36:42+01:0024. Februar 2010|

Grundsätzlich hat ein Werk den allgemein anerkannten Regeln der Technik oder dem Stand der Technik zu entsprechen. Aus Abweichungen davon muss aber nicht unbedingt ein Mangel entstehen, wenn z. B. die Gebrauchseigenschaften des Werkes über o. g. Normen hinausgehen. Außerdem ist zu beachten, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik oder der Stand der Technik [...]