Die Umkehr der Beweislast
Nicht nur beim "Umweltschutz" gilt das "unmenschliche" Prinzip der Umkehr der Beweislast. Dem Artikel der "Zeit-Online " Was der Richter nicht kennt, erlaubt er nicht vom 07.09.2011 ist zu entnehmen: "Solange eine Firma wie Monsanto nicht nachweist, dass ihre Genpflanzen oder deren Nebenprodukte auch als Lebensmittel harmlos sind, darf kein noch so winziges Molekül davon [...]