Grundsätzliche Hinweise zur Homepage www.gerichtsgutachten.de

Lieber Surfer!

In dieses Verzeichnis wurden ausgewählte Abschnitte ohne Bezugshinweise zu den aktuellen Prozessen aus von mir angefertigten Gerichtsgutachten kopiert.

Die Dateien dienen nur der Information, sind Ausdruck meiner momentanen Erfahrung und widerspiegeln die Ergebnisse von Recherchen.

Der Inhalt ist keinesfalls unumstritten oder wurde gar gerichtlich für „wahr“ befunden, denn was ist schon unumstritten?

Zu welcher Auffassung das Gericht sich im Einzelnen später durchgerungen hat oder noch durchringen wird, ist mir in der Regel nicht bekannt, zumal auch manche Prozesse über viele Jahre gehen und es übermäßigen Zeitaufwand erfordern würde, einzelne aufgestellte Thesen oder Überlegungen dahingehend zu prüfen, ob sie später gerichtliche Anerkennung und Zustimmung fanden.
Oftmals ist es auch so, dass Feststellungen von Sachverständigen plötzlich im Prozess bedeutungslos werden, weil sich z. B. die Parteien verglichen haben.

In solchen Fällen ist wohl nie herauszubekommen, welcher Sachverständige denn nun Recht hatte.

Die meisten Gutachten entstehen im Ergebnis eines Erkenntnisprozesses.

Das heißt auch, dass der Gerichtssachverständige bei derartigen Gutachten nach Abgabe der Arbeit schlauer ist als vorher.

Ich würde mich freuen, wenn die weiteren Hinweise auf der Homepage für Sie nützlich sind.

Nicht unerwähnt bleiben darf, dass ich manchen kritischen fachlichen Hinweis von meinen sachverständigen Mitarbeitern Herrn Dr. Friedemann und Herrn Eichhorn beachtet habe. In aller Regel werden komplizierte gutachterliche Aufgaben mit diesem Team diskutiert.

Werdau, im März 2002

Uwe Halbach

Print Friendly, PDF & Email