Schadstoff im Kaffee

Auftraggeber war der Autor Uwe Halbach und Hintergrund der Versuch, ein Verwaltungsgericht im Rahmen eines Parteigutachtens von der Unschädlichkeit des CSB zu überzeugen. Das Gericht stand kurz davor dem Landesverwaltungsamt nachzugeben und einen Abwasserzweckverband zur Zahlung einer zusätzlichen Abwasserabgabe zu verurteilen, weil die Elbe in Missachtung der beschränkten Möglichkeiten des Abwasserbeseitigungspflichtigen während des Hochwassers 2002 ungereinigt durch seine Kläranlage geflossen war und somit die CSB-Jahreschmutzfracht in eine astronomische Höhe trieb. Das AZV hat übrigens aus anderen Gründen gewonnen.

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