Rechtliche Aspekte der Regenwasserbewirtschaftung
Hier ein Auszug des Entwurfes Konkret: Siehe jeweiliges Landeswassergesetz Keine Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser, wenn das Niederschlagswasser auf Dach-, Hof- oder Wegflächen von Wohnungsgrundstücken anfällt und wenn es auf dem Grundstück versickert, verregnet oder verrieselt werden soll. Aber: Für die Einleitung des auf Hofflächen anfallenden Niederschlagswassers gilt dies jedoch nur [...]