Bewirtschaftungsplan – EU-WRRL
ist für jede Flussgebietseinheit aufzustellen § 36b WHG Basis der fristgerechten Erreichung der Gewässerqualitätsziele der WRRL konkretisiert die abstrakten Ziele der WRRL enthält wesentliche Maßnahmen Maßstab ist der gute Gewässerzustand nach WRRL Siehe auch: Ökologisches Potenzial für künstliche und erheblich veränderte Gewässer Kosteneffizienz beim Gewässerschutz Überwachungswert – Abwassereinleitung in Gewässer Überwachungswerte – Verschärfung